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Gefälschte Abmahnmails im Umlauf

Heutzutage wird man ja leichter für irgendwie Urheberrechtsverletzungen abgemahnt als man „nicht schuldig“ sagen kann. Derzeit macht sich das jemand zunutze und verschickt im Namen von Rechtsanwalt Florian Gieße Abmahnmails. Dass solche E-Mails gültig sein können, hat das LG Hamburg Anfang des Jahres klar gemacht. Im aktuellen Fall handelt es sich um eine Fälschung, wie auch die Kanzlei Giese darauf hinweist.

Wer also eine E-Mail bekommt, in der er 100 Euro per Ukash überweisen soll, bitte die E-Mail löschen und kein Geld überweisen. Dass es sich bei der E-Mail um Spam handelt, erkennt man zum einen daran, dass man sie ggf. mehrfach über verschiedene Mailkonten bekommt und zum anderen, dass die Antwortadresse so etwas wie blenchesjln1@renaissancechicagons.com ist (also nicht ansatzweise dem eigentlichen Absender entspricht).

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