Skip to content

Wer versteht die BSD-Lizenz?

Heute geht eine Frage an die Community: Wer versteht die neue BSD-Lizenz?

Ich habe mit der Lizenz folgende Verständnisprobleme:

Die Open Source Definition (OSD) sagt im zweiten Punkt explizit, dass der Quellcode mitgeliefert werden muss. Wenn ich mir den Lizenztext aber durchlese, steht dort nichts davon, dass der Quellcode mitgeliefert werden muss. Im Gegenteil ist es sogar möglich, BSD-lizenzierte Software in rein binärer Form zu verteilen. Wie passt das zur OSD?

Ist es damit nicht auch möglich, eine BSD-lizenzierte Freeware zu verteilen? Also effektiv hätte man dann eine Open-Source-Software (laut OSI ist BSD-Lizenz eine Open-Source-Lizenz) zu der man den Quellcode nicht herausgeben muss.

Kann das jemand aufklären, der sich mit der neuen BSD-Lizenz auskennt?

Zweite Frage: Es gibt ja noch mehr Open-Source-Lizenzen (Boost, X11, MIT), bei denen nicht explizit dabei steht, dass der Quellcode mitgeliefert werden muss. Was genau sorgt dann genau für diesen Zwang? In meinen Augen nur die Klausel (die bei diesen Lizenzen meist zu finden ist), dass jeder das Recht auf Veränderung der Software bekommt. Um das Recht aber wahrnehmen zu können, muss der Quellcode natürlich vorliegen. Andernfalls wäre die Lizenzierung ungültig. (Die BSD-Lizenz hat so eine Klausel aber nicht.)

Ich bin gespannt auf Eure Antworten ...

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Keba am :

Hallo und frohes Neues,

Ich hab BSD-Lizenen bis jetzt immer als "Nimms dir, mach damit was du willst, aber ich garantiere dir nicht, dass der Code nicht irgendwas kaputt macht. Ist dann dein Problem" interpretiert.

Man sollte, wenn man seine Software unter eine BSD-Lizenz stellt, den Quellcode veröffentlichen. Jeder, der sich den Code nimmt und weiterentwickelt, muss das dann nicht mehr machen. Einen Zwang gibt es da aber nicht. Inyoka ist auch GPL-lizensiert.

Was du als OpenSource oder FOSS bezeichnest, ist aber deine Sache. Da musst du dich nicht an irgendwelchen Definitionen halten ;)

Dee am :

> Ich hab BSD-Lizenen bis jetzt immer als [...] interpretiert.

Das ist definitiv nicht korrekt, weil Du damit nicht machen darfst, was Du willst. Bei einer Veröffentlichung der Software musst Du z.B. immer das Copyright beachten und mitangeben.

> Man sollte, wenn man seine Software unter eine BSD-Lizenz stellt, den Quellcode veröffentlichen.

Also das Wort "sollte" ist recht schwach und heißt so viel wie "man kann, muss aber nicht". Eine Lizenz sollte ja genau dafür da sein, dass man exakt weiß, was man zu tun hat. Daher will ich ja genau wissen, wie es ist.

> Inyoka ist auch GPL-lizensiert.

Derzeit ist es noch gar nicht, da nicht Open Source. ;) Zusätzlich wäre die GPL für eine webbasierte Software irgendwie komisch, ich hätte da eher die AGPL erwartet. Aber das können die Jungs von ubuntuusers besser beurteilen.

> Da musst du dich nicht an irgendwelchen Definitionen halten

Prinzipiell hast Du Recht, es kommt aber in der Community nicht gut an, wenn Du etwas als Open Source bezeichnest und kein Quellcode vorliegt. Microsoft hat das schon einmal getestet.

Keba am :

> Das ist definitiv nicht korrekt, weil Du damit nicht machen darfst, was Du willst.

Ja, das stimmt. Aber "im Prinzip" darf man fast alles machen. Gut, man darf es nicht als sein Eigen verkaufen, das ist vielleicht noch relativ wichtig.

> Zusätzlich wäre die GPL für eine webbasierte Software irgendwie komisch, ich hätte da eher die AGPL erwartet. Aber das können die Jungs von ubuntuusers besser beurteilen.

Ich denke auch nicht, dass es unter die GPL gestellt wird. Aber das ist ein ganz anderes Thema.

ostcar am :

Du hast recht. Die Lizenz selbst sieht keine Verpflichtung vor den Quellcode zu verteilen. Sie ist wohl eher aus der Richtung des Programmierers geschrieben, der sein Werk offen legen möchte. Die Lizenz definiert daher lediglich die Rechte, welche Jedermann eingeräumt bekommt. In diesem Fall stellt sich das Problem garnicht, da der Quellcode sowieso offen gelegt werden soll.

Das selbe gilt auch für abgeleitete Werke, da sich auch hier der Urheber entscheiden kann den Quellcode offen zu legen, oder auch nicht.

Legt der Urheber den Quellcode nicht offen, obwohl er das Werk unter die BSD-Lizenz gestellt hat, könnte man als erstes nach seiner Intention fragen. Hat er es einfach vergessen, würde es helfen ihn zu erinnern. Macht er es jedoch absichtlich nicht, beispielsweise um sein Programm besser verteilen zu können, also durch eine vorsätzliche Irreführung, handelt es sich um einen Wettbewerbsverstoß ( § 5 Abs. 1 UWG). In dem Fall hat man als Mitbewerber oder als Verbraucherschutzzentrale einen Unterlassungsanspruch. Kann daher den Lizenzgeber verbieten weiterhin zu behaupten, sein Programm stehe unter der BSD-Lizenz.

Wer also ein nicht offenes BSD-Lizenziertes Programm findet, sollte erst den Urheber anschreiben und danach eine Verbraucherschutzorganisation informieren.

Kommentar schreiben

Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen