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Videonutzung im Internet

Die Seite iRight hat drei Artikel veröffentlicht, die sich mit der Nutzung und Verwertung von Inhalten aus Videoportalen beschäftigen.

Die Artikel sind sehr empfehlenswert und geben hilfreiche Tipps, was man mit solchen Videos machen darf und was nicht.

Die Texte unterliegen im Übrigen der CC-BY-ND-Lizenz, können also frei im Netz verbreitet werden, solange man sie nicht verändert und den Autor nennt.

Steampunk mit Ubuntu

Gerade habe ich mir die Sendung "neues" von letzter Woche in der ZDF mediathek angeschaut und war ganz überrascht, als bei dem Bericht über Steampunk-PCs Ubuntu auf einem der Rechner lief. Aber irgendwie passt Linux ja wesentlich besser auf ein so selbst gebasteltes und mit viel Fleiß und Handarbeit zusammengeschustertes Werk. ;)

MP3s - Wie in der Steinzeit

Es ist schon seltsam. Man kann heute alles im Netz bestellen, von Blumentöpfen über Briefpapier bis hin zu Musik. Vor allem digitale Musik in reiner Datenform, meist als MP3. Was man aber nicht kann: So eine MP3 verschenken. Habe ich etwa eine neue Marktlücke entdeckt oder leben wir noch in der digitalen Steinzeit?

Ich habe keine Ahnung, was Dienste wie Amazon davon abhält, dies anzubieten (Okay, das digitale Wasserzeichen mit Namen und Gravur in der MP3 natürlich...) , aber es geht nicht. Ich kann nur ein Lied für mich kaufen. Und das darf ich dann natürlich nicht weitergeben, weil ich nur ein "nicht übertragbares Recht zur Nutzung" erhalte. Die legale Alternative wäre ja ein Gutschein. Aber leider bietet niemand Gutscheine für 84 Cent an - denn so viel kostet das Lied nun mal. Ein Gutschein mit höherem Wert will ich nicht, weil es um das Lied an sich geht, nicht um irgendein Lied aus der gesamten Musikdatenbank.

Klingt auch seltsam: "Hier ist ein Buchgutschein zum Geburtstag. Du darfst davon aber nur ein ganz spezielles Buch kaufen. Und das Restgeld gibst Du bitte an mich zurück. Danke und alles Gute!" Kommt bestimmt super an.

Ich glaube, das Einfachste ist es, dass ich eine YouTube-Link als Geburtstagsmail verschicke. Das kostet niemanden etwas und für ein einmaliges Anhören reicht das ja auch.