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Schützt unsere Jugend!

Für meinen Blogeintrag zu Der letzte Angestellte suchte ich eben einen Trailer zum Film. Ich wurde auch bei kino.de fündig. Und was sieht man, wenn man das Video abspielt?

Dieser Trailer ist von der FSK ab 16 Jahren freigegeben und steht Ihnen aufgrund § 5 JMStV nur von 22 Uhr bis 6 Uhr zur Verfügung.

Bitte was? Ich habe ja mitbekommen, dass unsere Herren und Damen Politiker auf die blödsinnige Idee gekommen sind, Öffnungszeiten für das Internet einzuführen, aber ich wusste nicht, dass das bisher auch nur eine Seite umsetzt. So ist es nun also.

Dass die lieben Kleinen, die man durch diesen Unsinn schützen will, natürlich nur einfach eine der 100 anderen Trailerseiten ansteuern müssen, um den Trailer zu sehen, ist den Abgeordneten dabei wohl entgangen. Ebenso, dass es für Unter-16-Jährige auch kein Problem ist, bis 22:01 Uhr aufzubleiben oder mal vor 6 Uhr aufzustehen, weil die Schule schon um 7 Uhr losgeht (was ja heute keine Seltenheit ist).

Wie wäre denn die Idee, da Alkohol und Tabak ja auch nicht an Minderjährige verkauft werden dürfen, diese auch nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr zu veräußern? Ich glaube, das reiche ich mal als Online-Petition ein. Verträgt sich zwar nicht mit dem Ladenschlussgesetz, aber das kann man dafür ja auch anpassen.