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GEMA verlangt zum zweiten Mal Gebühren vom Musikpiraten e.V.

Der erste Prozess der GEMA gegen den Musikpiraten e.V. ist noch nicht über die Bühne gebracht (die Musikpiraten haben Berufung eingelegt), da kommt die GEMA mit neuen Forderungen – und sie wissen sich zu steigern.

Ging es in der ersten Klage nur um ein Lied, sind nun inzwischen schon fünf Stück vom Sampler des Free! Music! Contest 2012 betroffen, darunter auch wieder der Problemfall der ersten Klage: texasradiofish. Weiter hat es den Rapper Tapete getroffen, der sich offen gegen die GEMA stellt.

Da ist es für Außenstehende sehr verwunderlich, dass die GEMA einfach mal behauptet, dass die Künstler bei einer der zahlreichen weltweiten Verwertungsgesellschaften gemeldet sind. Selbst wenn die Künstler sagen, dem ist nicht so, interessiert die GEMA dies nichts. Die Rechtslage ist da sehr unverständlich, aber wofür gibt es Anwälte, die das erklären können.

Für Künstler, die Musik unter Freien Lizenzen herausbringen wollen, stellt sich immer wieder das Problem, dass die GEMA-Vermutung der öffentlichen Aufführung ihrer Werke einen Strich durch die Rechnung macht bzw. diese ungemein verkompliziert. Passend dazu gibt es eine Online-Petition, die GEMA-Vermutung abzuschaffen.

Ein weitere Hilfe wäre es, wenn es eine zweite Verwertungsgesellschaft in Deutschland gäbe, denn dann könnte die GEMA nicht mehr per se behaupten, alle Künstler wären einen Vertrag mit ihnen eingegangen. Erste Schritte in diese Richtung gibt es bereits: Die Cultural Commons Collecting Society (C3S) will ab 2013 ein eigene Verwertungsgesellschaft gründen, bei der auch Creative-Commons-lizenzierte Musik verwertet werden kann, was beim Verwertungsmodell der GEMA nicht geht.