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Humble Bundle: PC and Android 9

Bereits zum neunten Mal präsentieren die Humble-Macher zahlreiche Spiele in ihrer Sammlung, die nicht nur plattformübergreifend auf Windows, MacOS X und Linux laufen, sondern diesmal auch auf Android.

Humble Bundle: PC and Android 9

Humble Bundle: PC and Android 9

Wie in der Einleitung geschrieben, bietet das neue Humble Bundle sechs Spiele für Linux, MacOS X, Windows und Android und wie bei fast allen Humble Bundles sind die Spiele DRM-frei. Jeder kann den Preis selbst bestimmen und in variablen Anteilen auf die Entwicklerstudios, die Humble-Anbieter, die Electronic Frontier Foundation und die Charity-Organisationen Child's Play verteilen.

Vielfalt und Variation

Die angebotenen Spiele unterscheiden sich dieses Mal wirklich sehr in ihrem Genre, sodass für jeden etwas dabei sein könnte.

Broken Sword 2: The Smoking Mirror ist in Deutschland als Baphomets Fluch 2: Die Spiegel der Finsternis bekannt. Wie immer stürzen der Amerikaner George Stubbard und die französische Journalistin Nico Collard in zahlreiche Abenteuer. Das originale Point&Click-Adventure von 1997 wurde 2010 komplett überarbeitet, die Grafik etwas poliert und das Spielsystem etwas verbessert.

Im Rollenspiel Ravensword: Shadowlands übernimmt man die Rolle eines Kriegers, der nach einer verheerenden Schlacht zwischen Menschen und Elfen als Einziger überlebt. Zahlreiche Abenteuer, Landschaften und Monster warten auf einen.

Broken Sword 2

Broken Sword 2

Ravensword: Shadowlands

Ravensword: Shadowlands

„Über sieben Brücken musst Du gehen“ bzw. fahren in Bridge Constructor. In der Physiksimulation baut man Brücken über Schluchten und Meeresengen. Die finanziellen Mittel sind knapp und wenn man die Statik falsch berechnet, fällt beim Testlauf alles in sich zusammen.

Sehr interessant ist Type:Rider, was man glatt als Bildungsspiel verkaufen kann. In dem 2D-Puzzlespiel rollt man mit zwei Punkten nicht etwa durch grüne Wiesen und Wälder sondern durch Landschaften aus Buchstaben. Jedes Level widmet sich einer Epoche der Typographie und bietet spielerisch viele Hintergrundinformationen zu Schriften und Schriftsetzern.

Bridge Constructor

Bridge Constructor

Type:Rider

Type:Rider

Wer mehr als den Durchschnitt zahlt (aktuell 3,82 US-Dollar), bekommt mit Kingdom Rush ein klassisches Tower-Defense-Spiel in einer mittelalterlichen Welt. Auf der eigenen Seite kämpfen Ritter, Bogenschützen und Magier, die sich Welle für Welle gegen Goblins, Trolle und Wölfe verteidigen müssen.

Eine weitere Dreingabe ist das sehr lustige Knights of Pen and Paper +1 Edition, wenn man mehr als den Durchschnitt zahlt. In dem Spiel sucht man sich nämlich normale Allerweltscharaktere wie Büroangestellte, Nerds oder Aliens heraus und spielt mit diesem im Spiel ein Pen-&-Paper-Rollenspiel. Der Spielleiter beamt einen von Ort zu Ort und in den rundenbasierenden Kämpfen gewinnt auch des öfteren mal der Würfel.

Kingdom Rush

Kingdom Rush

Knights of Pen and Paper

Knights of Pen and Paper

Zusätzlich gibt es zu allen Spielen außer zu „Knights of Pen and Paper“ den Soundtrack als MP3 und verlustloses FLAC-Format (außer für „Bridge Constructor“) zum Download.

Nur „Broken Sword 2“ und „Knights of Pen and Paper“ liegen dabei in deutscher Sprache vor. Alle anderen Spiele sind nur in englischer Sprache verfügbar, was vor allem bei dem textlastigen „Type:Rider“ schade ist. Die Aussage zumindest gilt für die Standalone-Linux-Varianten. Über Steam oder unter Android sind ggf. auch andere Sprachen verfügbar.

Bundle erwerben

Die Spiele stehen nach dem Kauf für Linux als Direkt-Download oder BitTorrent-Link zur Verfügung. Ebenso gibt es für alle Spiele Steam-Keys. „Broken Sword 2“ ist dabei aber für Linux nicht unter Steam verfügbar, sondern nur als Direktdownload.

Bezahlen kann man wie immer über Kreditkarte, Paypal, Google Wallet, Amazon Payments oderBitcoin. Das Angebot besteht noch bis zum 15. April 2014.

Achtung: Vor dem Kauf sollte man zu allen Spielen die Systemvoraussetzung für Linux und Android lesen.

Bei „Ravensword: Shadowlands“ muss man das Spiel daneben über

LC_ALL=C ./rs2.x86

starten, da man sonst das Spiel nicht ordentlich spielen kann (man kann sich kaum bewegen, nicht springen, nicht kämpfen und es gibt Grafikfehler).

Humble Weekly Sale

Im Humble Weekly Sale gibt es weitere Spiele für Linux, darunter

Die Spiele waren aber bis auf „PixelJunk Monsters Ultimate“ und „Natural Selection 2“ alle bereits in anderen Humble Bundles erschienen.

Meine Meinung

Das Bundle bietet eine gute Mischung verschiedener Genres. Mir hat vor allem „Type:Rider“ gefallen, was ich heute wohl noch durchspielen werde. Aber auch „Knights of Pen and Paper“ ist recht witzig, wobei ich das letzte Woche erschienene „Planet Stronghold“ dennoch etwas besser finde, wenn es um rundenbasierende Kämpfe geht.

Seltsam finde ich, dass bei den Systemvoraussetzung Deutsch bei „Type:Rider“ erwähnt wird, obwohl das Spiel bei mir nur in Englisch vorliegt. Oder zumindest habe ich nichts zum Umstellen der Sprache gefunden.

Das Problem der Creative-Commons-NonCommercial-Lizenz

Viele werden es vielleicht in den Nachrichten gelesen haben: Das Landgericht Köln hat vor zwei Wochen über eine Creative-Commons-Lizenz entschieden. Wieso der Kläger, der seine Bilder unter Creative Commons veröffentlichte, Recht bekam und wieso das Urteil kein Gewinn für die Creative-Commons-Lizenzen sind, erklärt Dominik Wagenführ in diesem Artikel.

Was ist Creative Commons?

Wem diese Frage bekannt vorkommt, der sei auf den ausführlichen Artikel zu diesem Thema verwiesen. Wer die Frage nicht kennt, sollte den Artikel erst recht lesen.

Kurz zusammengefasst: Creative Commons (kurz: CC) ein Lizenzmodell ist, um kreative Inhalte so zu verbreiten, dass es den Nutzern erlaubt ist, diese Inhalte weiter zu verwenden. Dabei gibt es nicht eine Lizenz, sondern eine Vielzahl von Lizenzen, die modular aufgebaut sind. Zu den Modulen gehören:

  • BY (Attribution = Namensnennung) – Zwingender Teil jeder CC-Lizenz, sodass der Rechteinhaber bei einer Weitergabe immer genannt werden muss.
  • SA (ShareAlike = Weitergabe unter gleichen Bedingungen) – Bei Bearbeitung oder Ableitung des Inhalts, muss das neue Werk unter einer vergleichbaren Lizenz veröffentlicht werden.
  • ND (NoDerivatives = Keine Bearbeitung) – Das Originalwerk darf nicht verändert werden.
  • NC (NonCommercial = Nicht kommerziell ) – Das Werk darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.

Creative Commons vor Gericht

Es gibt zahlreiche Befürworter von Creative-Commons-Lizenzen, die diese aber aus einem simplen Grund nicht nutzen. Sie stellen sich die einfache Frage: „Würde ich vor Gericht gehen, wenn jemand die Lizenz verletzt?“ Wenn man die Frage mit „Nein!“ beantwortet, kann man sich ja selbst überlegen, welchen Sinn es hat, überhaupt irgendeine Lizenz für seine Werke zu benutzen. (Zusätzlich gebietet es die Höflichkeit der Free-Content-Szene, dass man beim Rechtsverletzer erst einmal höflich anfragt und um Korrektur bittet, ehe man mit dem Anwalt ins Haus fällt.)

Nichts desto trotz haben sich aber Menschen gewagt, aufgrund einer Verletzung der CC-Lizenz vor Gericht zu gehen. Das erste Urteil stammt vom Landgericht Berlin aus dem Jahr 2010. Hier wurde ein Bild, welches unter CC-BY-SA lizenziert war, verwendet, ohne die Urheberin anzugeben. Das Landgericht Berlin stimmte der Klägerin zu und verbot die Benutzung.

Vor zwei Wochen gab es ein weiteres Urteil zu Creative Commons. Wieder ging es um ein Bild, dass unter CC-BY-NC lizenziert war und auf einer Webseite des Deutschlandradios benutzt wurde. Dieses Mal wurde vorm Landgericht Köln verhandelt, das dem Kläger mit den folgenden Worten Recht gab:

Nach dem objektiven Erklärungswert ist unter der Bezeichnung „nicht kommerzielle Nutzung“ eine rein private Nutzung zu verstehen.

Dass dies eine Fehlentscheidung des Landgerichts ist, kann beispielsweise bei Rechtsanwalt Thomas Stadler nachgelesen werden. Darum soll es hier aber nicht gehen.

Das Problem mit NonCommercial

Die Entscheidung des Gerichts zeigt sehr gut, dass nicht klar definiert ist, was „nicht kommerziell“ bedeutet. Sicherlich steht in den Lizenzbedingungen:

You may not exercise any of the rights granted to You in Section 3 above in any manner that is primarily intended for or directed toward commercial advantage or private monetary compensation.

Das heißt, man darf ein Werk unter NC-Lizenz nicht nutzen, wenn man es hauptsächlich darauf anlegt, einen geschäftlichen Vorteil oder geldwerte Vergütung zu erhalten. Dennoch ist diese Klausel immer noch nicht hundertprozentig zu greifen und lässt lässt einen Interpretationsspielraum zu.

Im Jahr 2009 führte Creative Commons selbst eine Studie durch, um von den Lizenz-Nutzern zu erfahren, was diese unter NonCommercial verstehen. Das Ergebnis war die Tatsache, dass fast jeder etwas anderes unter „kommerziell“ versteht. Manche verstehen darunter bereits Online-Werbung in einem Portal. Andere sehen dies als okay an, wenn damit nur die Serverkosten gedeckt werden. Und für viele machte es einen Unterschied, ob es eine milliardenschwere, börsennotierte Firma oder eine Charity-Organisation als kommerziell zu bewerten galt. Das heißt, auch die Lizenz-Nutzer sind sich nicht einig, was kommerziell ist.

All diese Probleme, die sich aus der Nutzung der CC.NC-Lizent ergeben, hat Dr. Paul Klimpel in der Broschüre „Freies Wissen dank Creative-Commons-Lizenzen – Folgen, Risiken und Nebenwirkungen der Bedingung »nicht kommerziell – NC«“ sehr gut zusammen gefasst.

Wieso gibt es dann NonCommercial noch?

Eine Idee von nicht-kommerziell ist im Prinzip, dass ein Urheber sein Werk verbreitet sehen möchte, sodass es jeder frei und kostenlos nutzen kann. Der NC-Zusatz stellt sicher, dass niemand Geld für die Bereitstellung nehmen kann.

Zusätzlich stellt der Zusatz aber auch sicher, dass große Unternehmen keinen Vorteil aus Creative-Commons-lizenzierten Werken erhalten. So fallen naturgemäß bei der Verwendung von CC-lizenzierten Werken keine Lizenzkosten an, die Firma könnte selbst aber aus dem Werk Profit herausschlagen. Als Beispiel sei genannt, dass man einige Creative-Commons-Lieder auf einem Sampler presst oder dass man eine Zeitschrift mit Creative-Commons-lizenzierten Artikeln am Kiosk veröffentlicht. Mit dem NC-Zusatz wäre dies nicht möglich.

Wie man sieht, hat NonCommercial im Prinzip schon einen Vorteil. Der Nachteil d.h. die Rechtsunsicherheit, die durch die Interpretation aber bleibt, ist enorm.

Was bringt die Zukunft?

Die Idee von NonCommercial hat Vorteile, die Unsicherheit überwiegt aber, weswegen man stark überlegen sollte, ob man für seine eigenen Werke den NC-Zusatz wählt. Gegebenenfalls schränkt man die Benutzung stärker ein als man es gewünscht hätte oder verunsichert zumindest potentielle Nutzer.

Eine nachträglich Änderung einer Lizenz ist im Übrigen nicht so einfach, vor allem dann nicht, wenn mehrere Autoren mitarbeiten. Wer einen Blick auf die Lizenzseite von ubuntuusers.de wirft, sieht, dass im Wiki und Forum eine CC-BY-NC-SA-Lizenz zum Einsatz kommt – und zwar mit allen Problemen, die dies mitbringt. Im Newsportal Ikhaya dagegen nutzt man seit März 2012 keine NC-Lizenz mehr. Man hat damals erkannt, dass der NC-Zusatz keinen Vorteil bringt.

Wieso wird die Lizenz dann im Wiki und Forum nicht auch umgestellt? Dies ist leichter gesagt als getan. ubuntuusers.de selbst ist nur der Plattformbetreiber, die Inhalte im Wiki und Forum gehören den jeweiligen Autoren. Wenn man die Lizenz rückwirkend, d.h. für bestehende Inhalte, ändern wollte, müsste man jeden Autor um Erlaubnis fragen. Wer einen Blick in die Geschichte des Wiki-Artikels Installation wirft, sieht, dass dies viel Aufwand wäre (zumal man die IP-Adressen aus den Anfangstagen des Wikis nicht einmal mehr einem Nutzer zuordnen kann).

Andere Projekte gehen da etwas rigoroser vor. So hat die Wikipedia ihre Dateien zusätzlich unter einer CC-Lizenz gestellt mit der Aussage: „Urheber hatten keine Einflußnahme auf die Umlizenziereung ihrer Werke.“ Dies ging aber nur, weil die Inhalte zuvor unter der GFDL 1.3 veröffentlicht wurde und es eine Migrationsklausel zu Creative Commons gab. Diese gibt es bei NonCommercial selbstverständlich nicht.

OpenStreetMap ist da etwas sanfter vorgegangen und hat bei ihrer Umstellung von einer CC-Lizenz hin zur Open Database License alle Autoren um Erlaubnis gefragt. Die Teile der Autoren, die die Zustimmung nicht gaben, wurde aus der Datenbank entfernt und mussten neu erfasst werden.

Insgesamt ist eine Lizenzumstellung bestehender Daten eine Mammutaufgabe. Bei Texten ist es noch komplizierter, weil ggf. aus einem Artikel nur einzelne Absätze herausfallen würden, ohne die der Text aber keinen Sinn mehr ergibt. In Ikhaya hatte man sich deshalb auch nicht für eine rückwirkende Änderung entschieden, sondern die neue CC-Lizenz (nach Zustimmung der damals aktuellen Ikhaya-Autoren) erst ab einem bestimmten Tag benutzt.

Genauso kompliziert kann es aber auch, wenn man einfach einen Stichtag für eine neue Lizenz festlegt. Alle neuen Forenbeiträge ständen unter dieser Lizenz. Auf der Wikiseite müsste man dies dann aber pro Passage oder gar pro Satz kenntlich machen. Es müsste also ein Weg gefunden werden, dies so übersichtlich zu gestalten, dass die Lesererfahrung darunter nicht leidet.

Wie so eine Umstellung vonstatten gehen kann, wird bis zum heutigen Tage diskutiert …