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Auf Wiedersehen, Bookzilla!

Bisher kaufte ich gerne bei Bookzilla ein. Ähnlich wie Amazon versendet der Online-Shop als Tochter von Libri.de verschiedene Bücher, CDs, DVDs etc. Preislich ist Bookzilla bei den meisten Artikeln aber etwas teurer als Mitbewerber wie Amazon. Der Grund, dennoch bei Bookzilla einzukaufen, prangt auf der Hauptseite: Mit jedem Kauf gehen 5% des Preises als Spende an die Free Software Foundation Europe. So etwas unterstützt man natürlich gerne …

… wenn man darf! Am 21. März 2011 wollte ich bei Bookzilla eine CD im Wert von etwas weniger als 20 Euro als Geschenk kaufen. Diesmal wollte der Shop aber meine Bankdaten nicht akzeptieren, was in der Vergangenheit immer klappte, und bot mir nur die Zahlung per Kreditkarte an (die ich nicht besitze). Auf Nachfrage erhielt ich am 22. März eine Antwort vom Kundenservice, dass aufgrund von Bonitätsdaten nur die Zahlung per Kreditkarte angeboten werden kann. Ausschlaggebend hierfür sollte die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg sein.

Natürlich war ich mir keiner Schuld bewusste und forderte am 23. März nach §34 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) ein kostenloses Selbstauskunft bei Bürgel (und weil ich dabei war auch bei der Schufa) ein.

Am 28. März erhielt ich eine Antwort, dass ich eine Kopie meines Personalausweises oder Reisepasses zur eindeutigen Identifikation beilegen muss. Wer also selbst eine solche Anfrage stellen will, sollte gleich eine Kopie dazulegen, dann spart man sich einmal Porto. Die Kopie ging dann am 3. April an Bürgel heraus. (Später auch an die Schufa, die ebenfalls eine Kopie forderte. Diese waren aber so frech und wollten auch noch alle früheren Wohnungsanschriften zur Identifikation haben, welche ich natürlich nicht angegeben habe. Schließlich bin ich nur an den Daten zu meiner Person interessiert, die aktuell gespeichert sind.)

Am 11. April kam dann auch ein Brief mit den Daten. Darin zu lesen war, dass Bürgel zu meiner Person den Namen und die Anschrift gespeichert hat. Mehr nicht! Explizit nicht bekannt (steht im Schreiben) sind Geburtsdatum und irgendwelche Zahlungserfahrungen der Vergangenheit (egal ob positiv oder negativ). Dennoch konnte Bürgel daraus einen Scoring-Wert berechnen, der etwas besser hätte sein können, aber auch wesentlich schlechter. Das beiliegende, allgemeine Informationsblatt konnte natürlich nicht auf meinen konkreten Fall eingehen. (Bei der Schufa spielte sich das ähnlich ab, wobei diese eine Information mehr von mir hatten, und zwar mein gemeldetes Bankkonto)

Ich fragte mich nun, wie man anhand nicht existenter Daten (Negativdaten) überhaupt eine Einordnung für ein Scoring vornehmen kann. Da ich es genauer wissen wollte, schrieb ich am 13. April noch einen Brief an Bürgel mit Verweis auf §34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 und 3. Zitat:

Eine Stelle, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten zum Zweck der Übermittlung erhebt, speichert oder verändert, hat dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen über

3. die zur Berechnung der Wahrscheinlichkeitswerte nach den Nummern 1 und 2 genutzten Datenarten sowie
4. das Zustandekommen und die Bedeutung der Wahrscheinlichkeitswerte einzelfallbezogen und nachvollziehbar in allgemein verständlicher Form.

Beides vermisste ich bei Bürgel. Als Reaktion kam am 19. April ein Schreiben des zuständigen Datenschutzbeauftragten (ein Jurist) von Bürgel. Meine Anfrage wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Scoringformel als Betriebsgeheimnis gilt und daher nicht offengelegt werden müsse.

Das Ende vom Lied: Ich habe irgendeinen Scoring-Wert vorliegen, der wie ausgewürfelt aussieht, da es keine persönlichen Daten gibt, die zu einer Berechnung herangezogen hätten werden können bzw. man mir diese nicht mitteilt.

Insgesamt mache ich aber nicht Bürgel den Vorwurf, sondern Bookzilla. Schließlich erhalten diese nur einen Scoring-Wert und müssen dann entscheiden, was sie mit dieser Information machen. Bookzilla hat sich entschieden, dass ich nur noch mit Kreditkarte einkaufen darf. Ich habe mich entschieden, mir deswegen sicherlich keine anzulegen und ab sofort bei Amazon einzukaufen. Das Geld, was normalerweise an die FSFE gehen würde, spende ich nun direkt an die Vereinigung. Dabei ist der Betrag sogar wesentlich größer als die 5 Prozent meiner Umsätze bei Bookzilla.

Im Übrigen gab es bei Bookzilla keiner Zahlungsverzug meinerseits. Ich war sicherlich kein Power-Kunde, aber zwischen 100 und 200 Euro im Jahr habe ich dort schon ausgegeben. Vor allem ein kleiner Werbeeffekt bleibt in Zukunft aus, denn die Gutscheine der freiesMagazin-Wettbewerbe kamen von Bookzilla. Und auch bei jeder Buch-Rezension in meinem Blog hatte ich bisher auf Bookzilla verlinkt. Scheinbar benötigt man diese Werbung aber nicht und kann sich auch so gegen andere Online-Shops behaupten. Vielleicht haben die anderen Käufer alle eine Kreditkarte …

Trackbacks

Dirks Logbuch am : Lesenswert 20110524 ...

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Ich komme momentan zu nichts, daher verlinke ich nur ein paar lesenswerte Blogartikel: • Auf Wiedersehen, Bookzilla! • Zukunft und Vergangenheit • Warum Horst Köhler nicht mehr Präsident sein wollte • Wuala - meine ersten Schritt

deesaster.org am : Update zum Thema Scoring

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Ich hatte im Mai darüber geschrieben, dass ich aufgrund des Scoring-Wertes, welches die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG an den Versandhändler Libri sandte, dort nicht mehr einkaufen durfte. Der schlechte Scoring-Wert wurde nur aufgrund meine

deesaster.org am : Auf Wiedersehen, Spiele-Offensive.de!

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Wem der Titel bekannt vorkommt, den verweise ich auf meinen Blog-Beitrag zu Bookzilla. Interessanterweise ist mir bei Spiele-Offensive.de dieses Jahr wieder das gleiche passiert. Zurück zum Anfang: Ich spiele sehr gerne Brettspiele mit Freunden und Bekann

Kommentare

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Fonzi am :

Ziemlich peinlich von Mozilla ...

Zwei Anmerkungen: Auf der Startseite "prangt" und nicht "prangert" wohl der Hinweis. ;) Und zweitens: Der Wohnort hat (auch bei der Schufa) Einfluss auf den Scoring-Wert. Deine Nachbarn haben also wohl eine schlechte Zahlungsmoral ... ;)

Fonzi am :

Ups, peinlich, gleich selber einen Fehler gemacht, soll natürlich BOOKzilla heißen ...

Dee am :

Danke, hab's korrigiert.

Die Anschriftendaten darf ein Scoring-Unternehmen nicht einfach so nutzen: http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__28b.html

Zum einen ist in §28b Punkt 3 BDSG geregelt, dass Anschriftendaten nicht ausschließlich fürs Scoring benutzt werden, zum anderen steht in Punkt 4, dass ich als Betroffener vor der Benutzung der Anschriftendaten unterrichtet werden muss. Ich denke zumindest, dass auch der Wohnort als Anschriftendatum gilt.

Dirk Deimeke am :

Was ein Unternehmen darf und was es macht, sind zwei verschiedene Schuhpaare. Fakt ist, dass Deine Adresse in die Berechnung eingeht. Falls nicht die Strassenadresse, dann aber in jedem Fall die Zahlungsmoral von Kunden aus Deiner näheren Umgebung.

Das ist ungerecht und doof, aber so ist es leider.

Dee am :

Hm, das weißt Du aber nicht sicher, sondern Du vermutest es nur. Es ist also kein Fakt, sondern eine Vermutung. Aufgrund von Vermutungen stelle ich aber schon lange keine Entscheidungen mehr an, das führt nur zu unnötigen Fehlern. Siehe dazu auch http://www.deesaster.org/blog/index.php?/archives/1631 (Abschnitt „Gedankenlesen“).

Dirk Deimeke am :

Na, ja, ich habe eine Reportage gesehen, die genau diese Praxis beleuchtet hat.

Ich habe in einer Versicherung gearbeitet und arbeite jetzt in einer Bank und ich weiss von Kollegen, was gängige Praxis ist.

Entschuldige Dominik, aber ich denke eher, dass Du vermutest, dass sich die Firmen an die Regeln halten, das weisst Du nicht sicher. Das ist auch nur eine Vermutung.

Und ich wüsste nicht, was das mit Gedankenlesen zu tun haben sollte.

Dee am :

Das, was Du ansprichst (Reportage gesehen, von Freunden gehört), nennt man aber Generalisieren, außer es war eine Reportage über Bürgel oder Deine Freunde kennen die Gepflogenheiten dieser Firma. Nur, weil viele andere sich so verhalten, muss das ja nicht zwingend für alle gelten.

Also: Ja, es ist möglich (oder vielleicht sogar wahrscheinlich), dass Bürgel auf den Datenschutzparagraphen pfeift, persönliche Daten nutzt, wie es mag, und mich dann auch noch angelogen hat, was die Auskunft angeht. Da ich es aber nicht weiß, kann ich nur Vermutungen anstellen. Und da ich ein gutgläubiger Mensch bin, gehe ich erst einmal davon aus, dass die Firma sich an geltendes Recht hält.

Das ist mit Gedankenlesen gemeint. Mir ging es nur drum, dass Deine Vermutung bzw. Erfahrung nicht als Fakt bzgl. Bürgel aufgefasst wird. Wir wissen es beide nicht sicher, sondern vermuten nur. Wer Recht hat, weiß wohl nur die Firma selbst.

Dirk Deimeke am :

Da gebe ich Dir Recht.

Ich habe mit Leuten über das Thema gesprochen, die in unterschiedlichen Firmen gearbeitet haben und deren Aussage, dass es gängige Praxis sei darum um so schwerer für mich wiegt.

Leider bin ich kein gutgläubiger Mensch (mehr). Das ist vielleicht auch abhängig von den Lebenserfahrungen.

Fonzi am :

Die Information, dass die Unternehmen eben doch Adressdaten zur Berechnung heranziehen, hab ich aus einem Zeitungsartikel, finde den leider nicht mehr. Wenn ich mich recht erinnere, waren das da "Insiderinformationen". Ob das nun Fakt ist oder nicht, keine Ahnung.

Dee am :

Ich werde noch einmal bei Bürgel nachfragen und explizit fragen, ob Anschriftendaten benutzt wurden. Dann gibt es zumindest eine sichere Aussage seitens der Firma.

Dirk Deimeke am :

Du vermutest, dass sie Dich korrekt informieren, wenn sie sich rechtlich falsch verhalten?

Dee am :

Ich habe keine Ahnung. Ich nehme an, dass in dem Schreiben steht, dass Sie die Anschriftendaten nicht genutzt haben. Das weiß ich aber erst, wenn ich gefragt habe. Und wenn ich es dann schriftlich habe, kann ich immer noch beim Bundesdatenschutzvorsitzenden bzw. dem zugehörigen Landesbeauftragten mal nachfragen. (Habe ich im übrigen schon getan, aber leider antworten die nicht (so schnell) ...)

Dirk Deimeke am :

Ich kann mich an einen Passus erinnern, in dem stand, dass das Scoring nicht ausschliesslich aus Adressdaten aufgebaut werden darf. Das bedeutet für mich aber dennoch, dass die Adressdaten einbezogen werden, die Höhe der Gewichtung ist dann ein Teil des Geschäftsgeheimnisses.

Hast Du eigentlich per Briefpost angefragt oder per E-Mail?

Dee am :

Ja, den Passus habe ich oben zitiert: §28b Punkt 3 und Punkt 4. Nicht ausschließlich und wenn doch, dann nur mit meiner vorherigen Unterrichtung.

Und die Anfragen gingen immer per Briefpost raus. E-Mail geht bei Schufa glaube ich aber auch. Die Frage ist, ob ich meinen Perso unverschlüsselt durchs Web schicken will.

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