Skip to content

Update zum Thema Scoring

Ich hatte im Mai darüber geschrieben, dass ich aufgrund des Scoring-Wertes, welches die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG an den Versandhändler Libri sandte, dort nicht mehr einkaufen durfte. Der schlechte Scoring-Wert wurde nur aufgrund meines Namens und meiner Anschrift ermittelt.

In der Zwischenzeit hatte ich Kontakt mit der Datenschutzbehörde in Hamburg, die mit Bürgel unter vier Augen gesprochen hat. Danach hat sich Bürgel bereit erklärt, auch Auskünfte über Negativmerkmale in seine Schreiben einzufügen, wenn diese negative Auswirkungen auf den Score-Wert haben. Das ist nicht viel, aber immerhin etwas.

Interessanter zu dem Thema finde ich aber ein Gerichtsurteil des Amtsgericht Neuss. Dem Wirtschaftsauskunftei Creditreform wurde es darin untersagt, Scoring-Werte zu übermitteln, wenn als Daten nur Name, Alter und Anschrift einer Person vorliegen.

Das frage ich mich, wie sich das dann wohl auf Bürgel auswirkt, die von mir ja nicht einmal das Alter haben, sondern nur allein aufgrund des Namens und der Anschrift einen Wert an Libri übermittelten. Ich werde in dieser Hinsicht noch einmal bei der Datenschutzbehörde nachfragen. Insgesamt fürchte ich aber, dass Bürgel sich wohl erst beeindruckt zeigt, wenn ähnlich wie bei Creditreform jemand gegen das Vorgehen klagt.

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben

Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen