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Abmahnung trotz Creative-Commons-Lizenz-Nutzung?

Eigentlich ist es nicht so verwunderlich: Wer die Lizenzangaben einer Creative-Commons-Lizenz bei einem fremden Werk nicht korrekt erfüllt, verwirkt damit die Nutzungsrechte an dem Werk. Und das ist so, als wäre das Werk unrechtmäßig genutzt und kann entsprechend geahndet werden, z.B. durch eine Abmahnung.

Das ist alles korrekt, auf der anderen Seite handelt es sich bei Creative Commons um eine Lizenz, die einfach anzuwenden sein soll und wenige Regeln vorgibt. Sozusagen eine Lizenz für das normale Volk, das sich mit Lizenzen und Urheberrecht nicht im Detail auskennt. Da ist es schade, dass durch negative Schlagzeilen vor der Nutzung von Creative-Commons-Werken gewarnt werden muss.

Wenn man es neutral betrachtet, hat der Abmahnende natürlich recht. Die Lizenz wurde nicht eingehalten, damit erlischt das Nutzungsrecht und man das darf Werk nicht nutzen. Auf der anderen Seite hätte es aber auch nicht geschadet, wenn der Abmahner sich einfach mal kurz meldet und der „Fehler“, den Christoph Langner begangen hat, schnell korrigiert wird.

Für mich ändert sich wenig dadurch, das heißt, meine Inhalte bleiben unter CC-BY-SA 4.0 lizenziert und ich werde sicherlich nicht eine Anwaltskanzlei auf die Jagd nach Verletzungen schicken. Wenn mir auffällt, dass jemand etwas nicht korrekt ausweist, dass schreibe ich denjenigen einfach an, um das zu regeln. Umgekehrt hoffe ich dann natürlich auch, dass mich jemand anschreibt, sollte ich etwas falsch ausgewiesen haben.

Fazit bleibt aber: Creative-Commons-lizenzierte Werke sind kein Freibrief, die Lizenz aufzufassen, wie man möchte. Es gibt Regeln, wie die Lizenz anzuwenden ist, auch wenn diese sehr frei formuliert sind. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte am besten gar keine fremden Werke für eigene Inhalte nutzen.

Trackbacks

deesaster.org am : Genutzte Creative-Commons-Inhalte richtig kennzeichen

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Nach dem Vorfall der Abmahnung bei einer Creative-Commons-Lizenz hat Christoph in einem aktuellem Blogbeitrag ein paar mehr Details gepostet, worauf es zu achten gilt, wenn man Creative-Commons-Inhalte irgendwo nutzen und richtig kennzeichnen will. Ich sc

Kommentare

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Christoph am :

Hi Dee, vielen Dank für den Beitrag. Wichtig ist in der Tat das Thema in den Umlauf zu bringen. Ich habe durchaus Verständnis für Kreative, die ihre Inhalte unter CC stellen und denen es sauer aufstößt, dass nicht einmal eine Verlinkung gesetzt wird. Aber im aktuellen Fall (nicht bei mir, aber bei Kommentatoren bei mir im Blog und bei anderen Bloggern, mit denen ich telefoniert habe) wurde selbst das Fehlen des Werktitels mit den selben Schadensersatzforderungen abgemahnt. Dafür habe ich keinerlei Verständnis, wenn es dem Urheber nach eigenen Aussagen "nur" darum geht, dass Backlinks eine Bezahlung wären.

Grüße,
Christroph

fridolin am :

Ich bin in das Thema nicht involviert, kann das aber nachvollziehen. Ich selbst habe etliche Fotos unter CC-BY veröffentlicht und so gut wie niemand hält sich daran. Das ist in meinen Augen absolut respektlos. Man hat Arbeit, tut und macht für die Community und alles was man dafür will ist die Nennung des Namens und nicht einmal dazu sind die Menschen dann im Stande? Jetzt kommts halt auf das Ausmaß an. In meinen einzelnen Fällen reichen eMails aus. Aber wenn sowas hundertfach passiert und irgendjemand eine Anwalts-Flatrate hat versteh ich, dass der das anschreiben der Übeltäter outsourced, das ist erstens ökonomisch und zweitens wird die Lernkurve auf diesem Weg deutlich steiler.

Marvin am :

Hörenswert zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von CC-Lizenzen dieser (auch an Laien gerichtete) Rechtspodcast: https://rechtsbelehrung.com/creative-commons-rechtsbelehrung-folge-20-jura-podcast/

MM am :

Wobei sich der Artikel etwas merkwürdig liest. Am Anfang wird gesagt, dass ein technischer Fehler die Attributierung kaputt gemacht hat und weiter unten wird diskutiert, dass die Anforderung der Lizenz so schwer zu finden sind. Mir selbst war das mit den backlinks aber auch nicht klar und eigentlich reicht mir autor und Lizenz-Nennung auch vollkommen aus.

Die Frage ist natürlich, ob man da gleich mit juristischen Mitteln um sich schlagen muss. Ich weise oft Verlage / Startups / ... z.B. bei Nutzung der OpenStreetMap auf die Erfordernisse der Lizenz hin und gut ist. Teilweise ist es aber wirklich überraschend, wie leichtfertig die Leute bei der Integration von fremden Inhalten sind ...

Dee am :

Danke für den Link. Auf den im Podcast besprochenen Leitfaden habe ich ja im Februar hingewiesen: http://www.deesaster.org/blog/index.php?/archives/2640

Dee am :

Das ist richtig. Leider unterscheidet man bei einem „Outsourcing“ dann nicht mehr, ob es ein Versehen oder Absicht war - was natürlich keine Pflicht des Rechteinhabers ist, dabei zu unterscheiden. Vielleicht wäre eine Lizenz gut, die im Lizenztext stehen hat, dass man bei einer Verletzung erst nachfragen muss, ehe man jemand abmahnt ...

Dee am :

Viele assoziieren mit Creative Commons eben so etwas wie Gemeinfreiheit, was ja nicht der Fall ist (mit Ausnahme von CC0). Man beschäftigt sich sehr wenig damit, wobei vor allem die korrekte Auszeichnung der Lizenz sehr wichtig ist. Und dass das sich auch noch von Lizenzversion zu -version unterscheidet, macht es nicht einfacher.

Christoph am :

Hallo MM, am Anfang schreibe ich über meinen Fall. Danach über Creative Commons generell.

Die CC scheint sich der Problematik ja auch durchaus bewusst zu sein. Die Version 4.0 enthält folgenden Zusatz:

---
Where Your right to use the Licensed Material has terminated under Section 6(a), it reinstates:

1) automatically as of the date the violation is cured, provided it is cured within 30 days of Your discovery of the violation; or
2) upon express reinstatement by the Licensor.

For the avoidance of doubt, this Section 6(b) does not affect any right the Licensor may have to seek remedies for Your violations of this Public License.
---

Siehe: https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode

Dieser ist in meinen Augen sehr wichtig und hätte von Anfang an enthalten sein müssen, dennoch muss es sich zeigen, wie er in der Praxis bestand hält. Allerdings schafft das natürlich weitere Verwirrung: Die meisten Anleitungen rund um CC beschreiben immer was BY, SA, ND oder NC bedeuten, aber kaum jemand sagt "Hey, schau auch auf die Versionsnummer!". Flickr ist eigentlich als Portal verbrannt, wenn man CC-Inhalte sucht, die werden ja nicht von heute auf morgen auf die CC 4.0 umstellen und alle Inhalte, die mit CC 2.0 lizenziert rauswerfen. D.h. sie bleiben wahrscheintich ewig bei der CC 2.0, würden sie die CC 4.0 zusätzlich hinzufügen, gäbe es erst recht Chaos und Unwägbarkeiten für alle, die CC-Inhalte von Flickr nutzen.

Grüße,
Christoph

Ubukus am :

Deshalb würde ich, wenn ich mal wieder in Hochsprache programmieren wollte, Visual Studio Comunity gegenüber QT den Vorzug geben. Die Lizenz von Visual Studio Comunity empfinde ich als recht einfach. Als Einzelperson mit weniger als 1 Mio Umsatz / Jahr kann ich mit dem Programm machen, was ich will, Opensource oder Closed, Frei oder gegen Kohle.
Und an die Linuxgemeinde: Bitte nicht gleich wieder diesen Kommentar als Linux - oder Opensourcehetze verstehen.

Dee am :

Das kommt aber darauf an, was Du machen willst. Wenn ich in einer Hochsprache mit Linux als Entwicklungsplattform oder Zielplattform programmieren möchte, kann ich Microsoft Visual Studio Community dafür nicht nutzen.

Zur Nutzungslizenz selbst: https://www.visualstudio.com/support/legal/mt171547 Kurz ist sie nicht. Zum Beispiel findet sich auch ein Copyleft-Eintrag für einige Elemente aus dem Visual Studio Community darin, den Du ggf. übersehen hast: „Sie sind verpflichtet, von Distributoren und externen Endbenutzern die Zustimmung zu Bestimmungen zu verlangen, die einen mindestens gleichwertigen Schutz für den Vertreibbaren Code bieten wie dieser Vertrag." Ich denke, das könnte ein Fallstrick sein, den man sehr leicht übersieht und somit eine Vertragsverletzung bedeutet.

Das heißt nicht, dass die Lizenz gut oder schlecht ist (mir gefällt der OSI-Zusatz z.B. gut), aber die Lizenz ist nicht einfacher zu verstehen als andere Lizenzen.

Am einfachsten ist immer noch die WTFPL, wobei ich nicht weiß, ob die vor Gericht schon einmal Bestand hatte ... :)

Ubukus am :

„Sie sind verpflichtet, von Distributoren und externen Endbenutzern die Zustimmung zu Bestimmungen zu verlangen, die einen mindestens gleichwertigen Schutz für den Vertreibbaren Code bieten wie dieser Vertrag."

Ok, diesen Eintrag habe ich übersehen, wobei ich ihn wirklich überhaupt NICHT verstehe.
Aber genau das meine ich mit komplizierten Lizenztexten, anbieterunabhängig.

Ich glaube mal gelesen zu haben, daß am beten noch die BSD Lizenz sein soll, sinngemäß:
"Mach mit der Software was Du willst, beschwer Dich aber nicht".

Dee am :

Der Eintrag heißt nur, dass dieser "Vertreibbare Code" (also Drittkomponenten, an denen Du nicht die Rechte hast, die Du aber weitergibst) einer ähnlichen Lizenz unterliegen muss.

Zur BSD-Lizenz siehe https://de.wikipedia.org/wiki/BSD-Lizenz. Deine Aussage stimmt also leider nicht. So bist Du bei der BSD-Lizenz verpflichtet, den Copyright-Vermerk beizubehalten. Aber Du musst beispielsweise den Quellcode nicht veröffentlichen (das wäre dann ein Copyleft).

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