Skip to content

Auf Wiedersehen, Spiele-Offensive.de!

Wem der Titel bekannt vorkommt, den verweise ich auf meinen Blog-Beitrag zu Bookzilla. Interessanterweise ist mir bei Spiele-Offensive.de dieses Jahr wieder das gleiche passiert.

Zurück zum Anfang: Ich spiele sehr gerne Brettspiele mit Freunden und Bekannten und kaufe entsprechend auch ab und an welche ein. Um mein Geld nicht nur bei großen Anbietern wie Amazon zu lassen, suche ich mir lieber „normale“ Spieleläden wie Spielgilde, Milan-Spiele, AllGames4you oder eben die o.g. Spiele-Offensive.de.

Als Neukunde wollte ich für ein paar Handvoll Euro Anfang Januar Spiele dort bestellen. Bei der Auswahl für die Zahlung ging aber die Bonitätsprüfung schief und man weigerte sich, die Artikel auf Rechnung zu verschicken. Dementsprechend habe ich dort natürlich nichts bestellt und werde dies auch nicht mehr tun.

Für die Bonitätsprüfung kommt die Creditreform Halle Balles KG zum Einsatz. Schaut man in der FAQ unter Selbstauskunft<7a> nach, wird man auf die CEG Creditform Consumer GmbH verwiesen. Eine Eigenauskunft bei der CEG brachte dann zu Tage, was ich mir schon gedacht habe: „Zurzeit sind bei der CEG zu Ihrer Person keine personenbezogenen Daten gespeichert.“

Wie schon bei Bürgel damals erstellt die CEG nur aufgrund meines Namens, meiner Adresse und meines Alters ein Rating, wozu Sie in meinen Augen nach §28b BDSG gar keine Berechtigung hat. Darüber hinaus „vergaß“ die CEG auch, den Scoring-Wert anzugeben, den Sie an Spiele-Offensive.de übermittelt hat, ebenso wie den Hinweis, wer die Daten abfragte und woher sie stammten (§34 BDSG).

Ich muss noch überlegen, ob ich die Damen und Herren noch einmal um Stellungnahme bitte. Ein Hinweis auf das Gerichtsurteil zur Creditreform (ja, das ist die gleiche Firma, die lernen aber scheinbar nicht) könnte da vielleicht auch helfen.

Wie auch immer ist aber Spiele-Offensive.de selbst dran schuld, wenn sie der Auskunft solcher Rating-Agenturen zu viel Gewicht geben. Unter dem Schreiben der CEG steht extra „Werden diese Daten durch einen unserer Kunden bei der unternehmerischen Entscheidung über einen Vertragsabschluss ergänzend zu Rate gezogen, dann ist ausschließlich dieser Kunde für die Entscheidung verantwortlich.“