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Noch zwei Tage: Spenden an die EFF werden verdoppelt

Ich hätte eigentlich eher darüber schreiben sollen … Die Electronic Frontier Foundation (EFF) ist eine Bürgerrechtsorganisation, die sich Zensur und Überwachung im Netz, Urheberrecht und Software-Patenten annimmt und für die Rechte der digitalen Bürger einsteht, weswegen ich den Verein auch öfters unterstütze.

Derzeit läuft die Aktion Power Up Your Donation. Für jeden US-Dollar, den man spendet, erhält die EFF einen Dollar zusätzlich von anderen Unterstützern (die auf der Seite auch genannt sind). Bis zu den ersten 70.000 Dollar Spenden wurde der gespendete Betrag sogar verdreifacht. Inzwischen ist man aber bereits bei knapp 100.000 Dollar angekommen.

Wer also zu Weihnachten etwas Gutes tun möchte, kann dort ja Geld spenden und ggf. sogar EFF-Mitglied für ein Jahr werden.

GEMA verlangt zum zweiten Mal Gebühren vom Musikpiraten e.V.

Der erste Prozess der GEMA gegen den Musikpiraten e.V. ist noch nicht über die Bühne gebracht (die Musikpiraten haben Berufung eingelegt), da kommt die GEMA mit neuen Forderungen – und sie wissen sich zu steigern.

Ging es in der ersten Klage nur um ein Lied, sind nun inzwischen schon fünf Stück vom Sampler des Free! Music! Contest 2012 betroffen, darunter auch wieder der Problemfall der ersten Klage: texasradiofish. Weiter hat es den Rapper Tapete getroffen, der sich offen gegen die GEMA stellt.

Da ist es für Außenstehende sehr verwunderlich, dass die GEMA einfach mal behauptet, dass die Künstler bei einer der zahlreichen weltweiten Verwertungsgesellschaften gemeldet sind. Selbst wenn die Künstler sagen, dem ist nicht so, interessiert die GEMA dies nichts. Die Rechtslage ist da sehr unverständlich, aber wofür gibt es Anwälte, die das erklären können.

Für Künstler, die Musik unter Freien Lizenzen herausbringen wollen, stellt sich immer wieder das Problem, dass die GEMA-Vermutung der öffentlichen Aufführung ihrer Werke einen Strich durch die Rechnung macht bzw. diese ungemein verkompliziert. Passend dazu gibt es eine Online-Petition, die GEMA-Vermutung abzuschaffen.

Ein weitere Hilfe wäre es, wenn es eine zweite Verwertungsgesellschaft in Deutschland gäbe, denn dann könnte die GEMA nicht mehr per se behaupten, alle Künstler wären einen Vertrag mit ihnen eingegangen. Erste Schritte in diese Richtung gibt es bereits: Die Cultural Commons Collecting Society (C3S) will ab 2013 ein eigene Verwertungsgesellschaft gründen, bei der auch Creative-Commons-lizenzierte Musik verwertet werden kann, was beim Verwertungsmodell der GEMA nicht geht.

Volksabstimmung zu Stuttgart 21

Nur zur Erinnerung: Am Sonntag, den 27. November 2011 wird im Land Baden-Württemberg über die Finanzierung des Projektes Stuttgart 21. Es geht bei der Abstimmung nicht darum, das Projekt zu stoppen, sondern nur darum, ob das Land die vertraglichen Vereinbarungen mit der Deutschen Bahn kündigen soll. Alle Hintergründe samt Kosten der jeweiligen Entscheidung können auf der Landesseite nachgelesen werden. Ich bin gespannt, wie die Wahl ausfällt. Die Gegner von S21 haben es aber extrem schwer, sodass ich denen eigentlich keine Chance einräume. Die Gesetze zur Volksabstimmung sehen vor, dass 1/3 (also 33%) der Wahlberechtigten mit „Ja“ stimmen muss, damit das Kündigungsgesetz angenommen wird. Das sind also circa 2,5 Millionen Menschen. Wichtig ist, dass man die 33% nicht mit den Wahlergebnissen der Landtagswahl in Baden-Württemberg 2011 verwechselt. Die Bildchen werden nämlich immer geschönigt: Landtagswahl in Baden-Württemberg 2011 Wenn man das ganze mal im Gesamtbild aller Wahlberechtigten anschaut, sieht das so aus: Landtagswahl in Baden-Württemberg 2011 (real) Konkret heißt das, dass, wenn alle Nichtwähler mit „Ja“ stimmen würden, das Gesetz angenommen werden würde. ;) Realistischer ist aber, dass die Wahlbeteiligung bei ca. 50% liegt und die Gegner somit eigentlich eine 2/3-Mehrheit benötigen würden. Wie auch immer, die Stimmbenachrichtigung gingen die letzten Tage heraus und jeder sollte – egal wie – mit abstimmen. Protestwahlen sind diesmal nicht möglich. (Auch wenn sich ein „Ja“, „Nein“, „Vielleicht“ auf dem Stimmzettel auch gut gemacht hätte.)

Schützt unsere Jugend!

Für meinen Blogeintrag zu Der letzte Angestellte suchte ich eben einen Trailer zum Film. Ich wurde auch bei kino.de fündig. Und was sieht man, wenn man das Video abspielt?

Dieser Trailer ist von der FSK ab 16 Jahren freigegeben und steht Ihnen aufgrund § 5 JMStV nur von 22 Uhr bis 6 Uhr zur Verfügung.

Bitte was? Ich habe ja mitbekommen, dass unsere Herren und Damen Politiker auf die blödsinnige Idee gekommen sind, Öffnungszeiten für das Internet einzuführen, aber ich wusste nicht, dass das bisher auch nur eine Seite umsetzt. So ist es nun also.

Dass die lieben Kleinen, die man durch diesen Unsinn schützen will, natürlich nur einfach eine der 100 anderen Trailerseiten ansteuern müssen, um den Trailer zu sehen, ist den Abgeordneten dabei wohl entgangen. Ebenso, dass es für Unter-16-Jährige auch kein Problem ist, bis 22:01 Uhr aufzubleiben oder mal vor 6 Uhr aufzustehen, weil die Schule schon um 7 Uhr losgeht (was ja heute keine Seltenheit ist).

Wie wäre denn die Idee, da Alkohol und Tabak ja auch nicht an Minderjährige verkauft werden dürfen, diese auch nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr zu veräußern? Ich glaube, das reiche ich mal als Online-Petition ein. Verträgt sich zwar nicht mit dem Ladenschlussgesetz, aber das kann man dafür ja auch anpassen.

Instrumentalvertonung der Liederbücher für Kindertagesstätten

Letzte Woche berichtete ich, dass die Verteilung der Kinderbücher ja immer noch nicht abgeschlossen ist, ich aber guter Dinge bin, dass das dieses Jahr noch etwas wird.

Dafür gibt es eine neue erfreuliche Nachricht: Martin Schubert hat im Berliner Studio „TonInTon-Audioproduktion“ alle Lieder aus dem Liederbuch instrumental vertont. Jede Kindertagesstätte kann auf der Bestellseite eine CD kostenlos bis Ende Oktober vorbestellen. Danach wird die gewünschte Anzahl an CDs gepresst und verschickt. Zusätzlich, aber auch für alle anderen (z.B. Eltern), die die CD nicht bestellen können, gibt es die Lieder auch als Download auf der Bestellseite. Eine Anmeldung ist dafür nicht notwendig.

Die Lieder von Martin Schubert unterliegen der CC-BY-NC-SA-Lizenz. Damit ist auch eine Weitergabe oder Veränderung der Lieder für nicht-kommerzielle Zwecke möglich, solange der Urheber genannt wird und die Lizenz bestehen bleibt.

Update zur Verteilung der Liederbücher

Über die Aktion der freien Kinderliederbücher hatte ich ja schon mehrfach berichtet. Im März wurden die Bücher gedruckt und Anfang Mai erhielten die ersten Kindergärten bereits die Liederbücher.

Leider geht es nicht überall so schnell, obwohl die Piratenpartei bei der Verteilung unterstützt. In Hessen versucht man sich aber beispielsweise noch zu organisieren und die Kindertagesstätten in einigen Landkreisen haben bisher keine Post erhalten. Dabei scheitert es nicht zwingend an fehlenden Verteilern sondern mehr an der Organisation.

So hatte sich meiner Mutter angeboten, die Liederbücher in ihrer Gegend zu verteilen (nicht im ganzen Landkreis), nur bekam sie auch nach längerem E-Mail-Kontakt auf der Mailingliste der Musikpiraten keine klare Rückmeldung. Erst als ich etwas stärker nachgebohrt habe, erklärte sich Christian Hufgard freundlicherweise dazu bereit, die Bücher direkt an sie zu schicken.

Nun sind die Kindergärten in einer der hessischen dünn besiedelten Regionen versorgt – zumindest soweit sie wollten. So gab es einen Kindergarten, der die Annahme der Bücher verweigerte. Als Aussage galt, dass die Lieder in dem Buch alle Allgemeingut sind und frei kopiert werden dürfen. Das stimmt natürlich, denn genau dafür wurden die Liederbücher ja erstellt. Ob der Kindergarten aber eine eigene Rechtsabteilung hat, die zu jedem Lied genau sagen, ob es gemeinfrei ist oder nicht, wage ich zu bezweifeln. (Daneben reicht das ja nicht aus, die Kopien sind ja oft wegen des geschützten Notensatzes nicht erlaubt.) Aber so blieben mehr Bücher für andere Kindergärten.

Die restlichen Erzieher haben sich bei der Übergabe bedankt, waren teilweise aber auch skeptisch, ob nicht nachträglich noch eine Rechnung oder ähnliches ins Haus flattert. Wer bekommt heute schon kostenlos etwas geschenkt? In der Tat deckt sich diese Erfahrung mit z.B. Ubuntu-Messe-CDs. Gibt man diese kostenlos ab, läuft die Verteilung schleppend. Nimmt man aber einen Euro dafür, verkaufen sie sich im Handumdrehen.

Alles in allem freut sich meine Mutter, dass die Bücher verteilt sind und die Kinder singen können. Ich freue mich, dass die Verteilung nicht ganz stillsteht. Ich hoffe aber auch, dass die nächsten Wochen ordentlich Bewegung in die Sache kommt, damit das Thema noch dieses Jahr abgeschlossen werden kann. Denn wenn nach dem „Heiß machen“ (Liederbücher angekündigt und gedruckt) ein halbes Jahr oder länger nichts geschieht, kann es passieren, dass einige der frühen Enthusiasten enttäuscht zurückbleiben und sich vielleicht nicht gegen das Projekt stellen, aber zumindest auch nicht mehr mit Eifer dabei sind. Und das wäre wirklich schade!

Update zum Thema Scoring

Ich hatte im Mai darüber geschrieben, dass ich aufgrund des Scoring-Wertes, welches die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG an den Versandhändler Libri sandte, dort nicht mehr einkaufen durfte. Der schlechte Scoring-Wert wurde nur aufgrund meines Namens und meiner Anschrift ermittelt.

In der Zwischenzeit hatte ich Kontakt mit der Datenschutzbehörde in Hamburg, die mit Bürgel unter vier Augen gesprochen hat. Danach hat sich Bürgel bereit erklärt, auch Auskünfte über Negativmerkmale in seine Schreiben einzufügen, wenn diese negative Auswirkungen auf den Score-Wert haben. Das ist nicht viel, aber immerhin etwas.

Interessanter zu dem Thema finde ich aber ein Gerichtsurteil des Amtsgericht Neuss. Dem Wirtschaftsauskunftei Creditreform wurde es darin untersagt, Scoring-Werte zu übermitteln, wenn als Daten nur Name, Alter und Anschrift einer Person vorliegen.

Das frage ich mich, wie sich das dann wohl auf Bürgel auswirkt, die von mir ja nicht einmal das Alter haben, sondern nur allein aufgrund des Namens und der Anschrift einen Wert an Libri übermittelten. Ich werde in dieser Hinsicht noch einmal bei der Datenschutzbehörde nachfragen. Insgesamt fürchte ich aber, dass Bürgel sich wohl erst beeindruckt zeigt, wenn ähnlich wie bei Creditreform jemand gegen das Vorgehen klagt.

ELENA scheint gestorben zu sein

Wie Golem berichtet, wird ELENA wohl eingestellt, noch bevor es richtig los geht. Bereits vor über einem Jahr lief eine Verfassungsbeschwerde, weil Daten zig Millionen Arbeitnehmer zentral gespeichert wurden. Über die Daten selbst konnte und wollte die Speicherstelle aber bis heute keine Auskunft geben, da ELENA offiziell erst ab 2012 starten sollte. Die Speicherung vor dem eigentlichen Start war also nur die Krönung.

Damit scheint jetzt Schluss zu sein und die gespeicherten Daten sollen sobald wie möglich gelöscht werden. Ich bin gespannt, wann ich auf meinem Gehaltszettel keinen Hinweis auf die ELENA-Speicherung mehr finde.

Daten auf Vorrat? Sagen Sie nein!

Weil ich es vorher noch nicht gebloggt hatte: Am 16. Juni hat der AK Vorrat die Unterschriftensammlung gegen Vorratsdatenspeicherungen an Bundesinnenminister Friedrich übergeben. Zusammengekommen sind bisher über 57.000 Unterschriften.

Die Unterschriftensammlung läuft aber weiter, weil man diese ebenfalls an Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger übergeben will. Diesmal auch mit Reportern, die bei der Übergabe an Minister Friedrich nicht vor Ort waren.

Daher: Macht mit!