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ELENA Verfassungsbeschwerde läuft

Nach der erfolgreichen (je nachdem, welche Meinung man vertritt) Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung wurde vom FoeBuD e.V. eine Verfassungsbeschwerde gegen ELENA gestartet.

ELENA (ELektronische EntgeltNAchweis) soll im Prinzip dazu dienen, die Daten aller Arbeitnehmer zentral zu bündeln, sodass alle Ämter (und ggf. andere) darauf zugreifen können. Kritisch dabei zu betrachten ist die massenhafte Speicherung der Daten von Millionen von Arbeitnehmern, obwohl diese im Normalfall gar nicht gebraucht werden.

Aus dem Grund hat der FoeBuD e.V. eine Verfassungsbeschwerde gestartet. Nachdem man seine Daten angegeben hat, erhält man per E-Mail einen Link, welches dann ein eigens generiertes PDF mit der Verfassungsbeschwerde enthält. Dieses muss man nur ausdrucken, unterschreiben und an den FoeBuD e.V. senden.

Einsendeschluss ist dabei der 25. März 2010, da die Beschwerden gesammelt bis zum 31. März 2010 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden sollen.

Link zum Petitionsformular

Wer dabei ist, kann ja auch gleich noch etwas Geld an den Verein spenden, um solche Aktionen auch in Zukunft zu ermöglichen.

Vorratsdatenspeicherung (in aktueller Form) verfassungswidrig

Auch wenn man es an allen Ecken und Ende des Webs bereits hört, ich möchte es auch in die Welt hinausschreiben: Die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung ist nicht verfassungsgemäß.

Kurz gefasst: In der derzeitigen Form ist die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig und alle bisher gesammelten Vorratsdaten müssen sofort gelöscht werden. Etwas genauer findet man die Erklärungen im law blog.

Es gibt aber auch kritische Stimmen, die mit dem Urteil nicht zufrieden (nein, nicht die Musikindustrie), weil es ihnen nicht weit genug geht. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich nicht gesagt, dass das prinzipielle Sammeln von Daten auf Vorrat verfassungswidrig sei.