Ich habe bereits vor einem Jahr auf die Volkszählung hingewiesen, die gestern nun gestartet wurde. Jeder Haus- und Wohnungseigentümer sowie zufällige 10% der auskunftspflichtigen Deutschen haben oder werden die Tage Besuch von einem Erhebungsbeauftragten bekommen, dem sie Rede und Antwort stehen müssen.
Erste Anlaufstelle für Fragen rund den Zensus 2011 ist die Webseite Zensus 2011, die sich kritisch mit dem Thema beschäftigt. Viele Datenschützer kritisieren, dass die Zählung und vor allem das Zusammenführen der Daten aus verschiedenen Quellen nicht rechtens ist. Eine Klage beim Bundesverfassungsgericht wurde aber erst gar nicht angenommen, weil die Begründung, was denn nun nicht rechtens an dem Gesetz sei, nicht ausführlich genug bzw. zu allgemein gehalten war.
Das Gesetz selbst kann jeder einsehen und nachlesen, was es im Juristendeutsch bedeutet. Etwas klarer hat es RA Ferner in seinem Blog beantwortet. Sein Fazit deckt sich leider mit dem, was ich so im Netz gefunden habe: Nur wer viel Geld hat (oder extrem gute Anwälte), kann sich gegen die Befragung zur Wehr setzen. Alle anderen riskieren nur ein Buß- oder Zwangsgeld. Ein Bußgeld wäre dabei okay, da die Sache damit abgehakt wäre. Sozusagen Lösegeld, um seine Daten freizukaufen bzw. keine angeben zu müssen. Bei Zwangsgeld kann dies immer wieder erneut erhoben werden und zusätzlich muss man am Ende dennoch alle Angaben leisten.
Ehrlich gesagt stören mich Standardangaben wie Name, Anschrift, Geburtstag oder Geschlecht nicht einmal so sehr. Aber wozu bitteschön ist es wichtig, welche Stellung im Beruf ich habe, was mein Bildungsabschluss ist oder ob ich mich zu irgendeiner Weltanschauung bekenne? Bekommt die Gemeinde mehr Geld, wenn sie viele Doktoren vorweisen kann, um deren ausschweifendes Leben zu finanzieren? Und ich frage mich, ob bei Weltanschauung auch Scientology dazu zählt.
Wie gesagt, rechtlich hat man schlechte Chancen gegen die Befragung vorzugehen. Immerhin an der Haustür muss man nur wenige Angaben zur Person machen (Voller Name, Anschrift, Geburtstag, Geschlecht und Personen im Haushalt). Für die restlichen Fragen erhält man einen Bogen, den man ausfüllen muss. Wichtig ist, dass man die Erhebungsbeauftragten am besten nicht in die Wohnung lassen sollte. Nicht, weil man ungastlich sein will, sondern weil es keine Sicherheit gibt, dass die Person wirklich Erhebungsbeauftragter ist.
Es gibt aber auch einige passive Widerstandsarten wie „Frag die Befrager!“, bei den man die Erhebungsbeauftragten höflich ausfragen soll, oder „Aufsatz statt Diktat“, bei dem man sich über einen Online-Generator einen langen Text erstellt, der alle Fragen beantwortet, aber mühsam zu lesen ist. Ich selbst stehe dem zweiten kritisch gegenüber, weil man laut Gesetzestext in der vorgegebenen Form (also Ankreuzkästchen) antworten muss. Aber auch das förmliche Befragen der Erhebungsstelle soll Sand zwischen die Mühlräder streuen, sodass diese langsamer mahlen. Ehrlich gesagt können die meine Anfrage aber auch einfach ignorieren und weitermachen, wie bisher.
Ich fürchte also, dass das deutsche Volk diesen Kampf (der genau genommen keiner war) bereits verloren hat. Rechtlicher Widerstand ist ggf. schlecht, weil man damit nur Geld in die Kassen des Staates spült und nichts gewonnen hat. Passiver Widerstand ist ... naja, irgendwie sinnlos, weil man nicht einmal große Kosten verursacht, sodass ein Umdenken stattfinden könnte.
Am Ende muss aber jeder selbst entscheiden, wie er handelt, sollte er zu den Auserwählten gehören, die die nächsten Tage befragt werden.