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Schützt unsere Jugend!

Für meinen Blogeintrag zu Der letzte Angestellte suchte ich eben einen Trailer zum Film. Ich wurde auch bei kino.de fündig. Und was sieht man, wenn man das Video abspielt?

Dieser Trailer ist von der FSK ab 16 Jahren freigegeben und steht Ihnen aufgrund § 5 JMStV nur von 22 Uhr bis 6 Uhr zur Verfügung.

Bitte was? Ich habe ja mitbekommen, dass unsere Herren und Damen Politiker auf die blödsinnige Idee gekommen sind, Öffnungszeiten für das Internet einzuführen, aber ich wusste nicht, dass das bisher auch nur eine Seite umsetzt. So ist es nun also.

Dass die lieben Kleinen, die man durch diesen Unsinn schützen will, natürlich nur einfach eine der 100 anderen Trailerseiten ansteuern müssen, um den Trailer zu sehen, ist den Abgeordneten dabei wohl entgangen. Ebenso, dass es für Unter-16-Jährige auch kein Problem ist, bis 22:01 Uhr aufzubleiben oder mal vor 6 Uhr aufzustehen, weil die Schule schon um 7 Uhr losgeht (was ja heute keine Seltenheit ist).

Wie wäre denn die Idee, da Alkohol und Tabak ja auch nicht an Minderjährige verkauft werden dürfen, diese auch nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr zu veräußern? Ich glaube, das reiche ich mal als Online-Petition ein. Verträgt sich zwar nicht mit dem Ladenschlussgesetz, aber das kann man dafür ja auch anpassen.

Deutsche Sprache

Ich bin ja ein Freund der deutschen Sprache. Das heißt, ich versuche, dort wo es möglich ist, deutsche Begriffe zu verwenden. Ein Mischmasch aus Deutsch und Englisch, sogenanntes Denglisch (oder Germish), mag ich gar nicht.

Umso mehr grübele ich seit Montag, was ein Unboxing-Video oder Unboxing-Dokumentation sein soll. Ich konnte mir in der Tat darunter rein gar nichts vorstellen. Auch in meinem Langenscheidt und bei Leo wird man nicht (direkt) fündig.

Inzwischen hat sich die Frage geklärt: Mit Unboxing ist das Auspacken eines Gerätes/Gegenstandes gemeint. Hätte ich gleich bei Wikipedia geschaut, hätte ich nicht drei Tage auf die Auflösung warten müssen.

Update zum Thema Scoring

Ich hatte im Mai darüber geschrieben, dass ich aufgrund des Scoring-Wertes, welches die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG an den Versandhändler Libri sandte, dort nicht mehr einkaufen durfte. Der schlechte Scoring-Wert wurde nur aufgrund meines Namens und meiner Anschrift ermittelt.

In der Zwischenzeit hatte ich Kontakt mit der Datenschutzbehörde in Hamburg, die mit Bürgel unter vier Augen gesprochen hat. Danach hat sich Bürgel bereit erklärt, auch Auskünfte über Negativmerkmale in seine Schreiben einzufügen, wenn diese negative Auswirkungen auf den Score-Wert haben. Das ist nicht viel, aber immerhin etwas.

Interessanter zu dem Thema finde ich aber ein Gerichtsurteil des Amtsgericht Neuss. Dem Wirtschaftsauskunftei Creditreform wurde es darin untersagt, Scoring-Werte zu übermitteln, wenn als Daten nur Name, Alter und Anschrift einer Person vorliegen.

Das frage ich mich, wie sich das dann wohl auf Bürgel auswirkt, die von mir ja nicht einmal das Alter haben, sondern nur allein aufgrund des Namens und der Anschrift einen Wert an Libri übermittelten. Ich werde in dieser Hinsicht noch einmal bei der Datenschutzbehörde nachfragen. Insgesamt fürchte ich aber, dass Bürgel sich wohl erst beeindruckt zeigt, wenn ähnlich wie bei Creditreform jemand gegen das Vorgehen klagt.

Passwörter

Gerade habe ich wieder einen Artikel zur Passwortwahl gelesen. In dem Text steht wieder das Übliche, dass ein Passwort „sich aus einer Kombination aus Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen zusammensetzen" sollte.

Passend dazu finde ich den Comic von xkcd:


Copyright liegt bei Randall Munroe, veröffentlicht unter Creative Commons Attribution-NonCommercial 2.5 License

Im Klartext: Wesentlich sinnvoller als ein extrem kryptisches Passwort aus Sonderzeichen, Zahlen sowie Groß- und Kleinbuchstaben, welches dafür aus nur wenigen Zeichen besteht, ist ein langes Passwort, was man sich als Mensch leicht merken kann. In der heutigen Zeit ist es nämlich eher die Länge eines Passwortes, die ausschlaggebend ist, nicht unbedingt die verwendeten Zeichen, wenn es um eine Brute-Force-Attacke geht. Hierzu verweise ich auch auf den zugehörigen explain xkcd-Eintrag.

Wer sein Verständnis für Passwörter erweitern will, kann dies auf der Seite von GRC tun. Als Beispiel kann man "Dies ist ein einfacher Satz." in "D!33$." kodieren. Laut der Tabelle würde das bei einer Offline-Attacke eine ganze Sekunde standhalten. Nimmt man dagegen „Dies ist ein einfacher Satz.“ wird eine Zahl daraus, die so groß ist, dass ich sie nicht mehr verstehe. Und ob es dann noch Computer gibt … oder mich? (Wenn natürlich der Brute-Force-Angreifer weiß, dass ich immer deutsche Sätze nehme und sich auf einen Wortschatz von 100.000 Wörtern beschränkt, wird er auch für den obigen Satz nur wenige Sekunden benötigen.)

Wetterleuchten

Gestern Abend konnte man bei uns eine gute Stunde lang dem Wetterleuchten am Horizont zuschauen:

Es sei angemerkt, dass es gar nicht so einfach ist, mit einer normalen Digicam einen Blitz zu fotografieren – vor allem, wenn man keine unendliche Belichtungszeit hat. Meine Kamera (Panasonic Lumix DMC-FX37) hat eine maximale Belichtungszeit von 1 Sekunde, aber das hat für ein paar annehmbare Ergebnisse (siehe oben) gereicht.

Update zum Humble Indie Bundle 3

Nachdem nachträglich eine kostenlose Testphase für Minecraft bis zum 9. August in das Humble Indie Bundle 3 eingeflossen ist, wurde heute ein neues Vollpreisspiel hinzugefügt. Steel Storm: Burning Retribution (Webseite derzeit nicht erreichbar) ist ein Flugzeug-Action-Shooter aus der Vogelperspektive. Das Spiel steht damit im starken Gegensatz zu den anderen Physik- und Puzzlespielen des Spielepaketes und ergänzt es dadurch umso besser.

Frauen-Fußball WM 2011

So, die Frauen-Fußball WM 2011 ist vorbei und Japan ist Weltmeister. Ob zurecht oder nicht, darf jeder für sich selbst entscheiden, der die Spiele gesehen hat. (Alle anderen dürfen nicht mitreden. ;)) Ich fand die meisten Spiele recht spannend, zumal es in den Finalrunden zahlreiche Verlängerungen und Elfmeterschießen gab. Das WM-Finale war ja das beste Beispiel dafür.

Insgesamt ist mir aber aufgefallen, dass die Frauen doch anders spielen als die Männer. Dies hat sicherlich etwas mit der Physis zu tun, aber wieso gab es so viele Stoppfehler und Fehlpässe bei fast allen Mannschaften? Eigentlich war nur Japan die rühmliche Ausnahme, bei denen man wirklich sehen konnte, dass das Team aufeinander abgestimmt war. Bei den anderen Mannschaften landete zu viele Bälle einfach im Aus, weil sie „blind“ gespielt wurden. Immerhin wurde das in den Finalrunden etwas (aber nicht sehr) besser.

Am besten hat mir das kleine Finale „Schweden - Frankreich“ gefallen, da es nach dem Ausscheiden der deutschen Mannschaft im Viertelfinale auch meinem Wunschfinale entsprochen hätte mit Schweden als Weltmeister. Auch wenn Frankreich spielerisch besser war (dank Necib, Thiney und Bombastor), haben die Schwedinnen einfach mehr Charme versprüht. Im Gegensatz zu Elodie Thomas, die in meinen Augen fast schon arrogant ihren Ausgleichtreffer feierte, lachten und freuten sich die Schwedinnen über jeden Treffer. Dies ist auch der Grund, wieso Stürmerin Josefine Öqvist für mich auch (bis zur roten Karte wegen der Untätlichkeit, zu der sie von Bombastor provoziert wurde) zur besten schwedischen Spielerin zählt.

Im Gegensatz zu anderen hochgelobten Spielerinnen der WM. Was mich auch zum Unwort der WM führt: Marta. Wieso? Technisch ist sie brillant, daran kann niemand rütteln. Soziale und emotionale Intelligenz lässt sie auf dem Feld aber oft missen. Das fängt bei den ständigen Beschwerden dann, geht dann aber auch über zu mindestens einer Schwalbe und anderen kleinen „Verhaltensstörungen“. In meinen Augen hat so jemand nicht den Titel verdient. Zusätzlich hätte mich interessiert, wie Brasilien ohne Marta gespielt hätte. Für mich wirkte es, als könnte die Mannschaft nur mit ihr existieren (was bei einem Mannschaftssport meist unglücklich endet).

Negativ aufgefallen ist aber auch die Schiedsrichter-Leistung – vor allem, aber nicht nur, bei den Vorrundenspielen. Bei einigen Entscheidungen konnte man sich nur noch an den Kopf greifen, wie das Schiri-Gespann eine bestimmte Situation so falsch einschätzen konnte. Das fing bei diversen nicht gesehenen Handspielen (von denen es seltsamerweise sehr viele gab) an und ging zu diversen falschen Abseitsentscheidungen weiter. Einige davon waren spielentscheidend, sodass ich nach wie vor dafür plädiere, dass es eine Videounterstützung für den vierten Offiziellen gibt, der dann ggf. den Schiri noch auf dem Platz korrigieren kann. (Entsprechend habe ich mich auch gefreut, dass die USA gegen Brasilien gewonnen hat, da der Kampfeswille der Amerikanerinnen auch von einer fehlerhaften Schiedsrichterentscheidung nicht gebrochen werden konnte.)

Positiv hervorheben muss ich aber die Fairplay-Leistung der Frauenmannschaften. Natürlich gab es zahlreiche Verletzungen, hartes Einsteigen und rote Karte. Im Gegensatz zu den Männern haben sich die Frauen aber nicht theatralisch bei der kleinsten Berührung fallen gelassen (bis auf Ausnahmen, siehe oben). Wenn eine Spielerin am Boden lag, hatte das meist ernsthafte Gründe und nicht nur spontane Fallsucht. Da könnten sich die Männer noch eine Scheibe abschneiden.

Also von meiner Seite noch einmal herzlichen Glückwunsch an die japanische Mannschaft, die tapfer gekämpft und zurecht gewonnen hat. Die Frauen-Fußball WM 2011 hat auf alle Falle Spaß gemacht!

Auf Wiedersehen, Bookzilla!

Bisher kaufte ich gerne bei Bookzilla ein. Ähnlich wie Amazon versendet der Online-Shop als Tochter von Libri.de verschiedene Bücher, CDs, DVDs etc. Preislich ist Bookzilla bei den meisten Artikeln aber etwas teurer als Mitbewerber wie Amazon. Der Grund, dennoch bei Bookzilla einzukaufen, prangt auf der Hauptseite: Mit jedem Kauf gehen 5% des Preises als Spende an die Free Software Foundation Europe. So etwas unterstützt man natürlich gerne …

… wenn man darf! Am 21. März 2011 wollte ich bei Bookzilla eine CD im Wert von etwas weniger als 20 Euro als Geschenk kaufen. Diesmal wollte der Shop aber meine Bankdaten nicht akzeptieren, was in der Vergangenheit immer klappte, und bot mir nur die Zahlung per Kreditkarte an (die ich nicht besitze). Auf Nachfrage erhielt ich am 22. März eine Antwort vom Kundenservice, dass aufgrund von Bonitätsdaten nur die Zahlung per Kreditkarte angeboten werden kann. Ausschlaggebend hierfür sollte die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg sein.

Natürlich war ich mir keiner Schuld bewusste und forderte am 23. März nach §34 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) ein kostenloses Selbstauskunft bei Bürgel (und weil ich dabei war auch bei der Schufa) ein.

Am 28. März erhielt ich eine Antwort, dass ich eine Kopie meines Personalausweises oder Reisepasses zur eindeutigen Identifikation beilegen muss. Wer also selbst eine solche Anfrage stellen will, sollte gleich eine Kopie dazulegen, dann spart man sich einmal Porto. Die Kopie ging dann am 3. April an Bürgel heraus. (Später auch an die Schufa, die ebenfalls eine Kopie forderte. Diese waren aber so frech und wollten auch noch alle früheren Wohnungsanschriften zur Identifikation haben, welche ich natürlich nicht angegeben habe. Schließlich bin ich nur an den Daten zu meiner Person interessiert, die aktuell gespeichert sind.)

Am 11. April kam dann auch ein Brief mit den Daten. Darin zu lesen war, dass Bürgel zu meiner Person den Namen und die Anschrift gespeichert hat. Mehr nicht! Explizit nicht bekannt (steht im Schreiben) sind Geburtsdatum und irgendwelche Zahlungserfahrungen der Vergangenheit (egal ob positiv oder negativ). Dennoch konnte Bürgel daraus einen Scoring-Wert berechnen, der etwas besser hätte sein können, aber auch wesentlich schlechter. Das beiliegende, allgemeine Informationsblatt konnte natürlich nicht auf meinen konkreten Fall eingehen. (Bei der Schufa spielte sich das ähnlich ab, wobei diese eine Information mehr von mir hatten, und zwar mein gemeldetes Bankkonto)

Ich fragte mich nun, wie man anhand nicht existenter Daten (Negativdaten) überhaupt eine Einordnung für ein Scoring vornehmen kann. Da ich es genauer wissen wollte, schrieb ich am 13. April noch einen Brief an Bürgel mit Verweis auf §34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 und 3. Zitat:

Eine Stelle, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten zum Zweck der Übermittlung erhebt, speichert oder verändert, hat dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen über

3. die zur Berechnung der Wahrscheinlichkeitswerte nach den Nummern 1 und 2 genutzten Datenarten sowie
4. das Zustandekommen und die Bedeutung der Wahrscheinlichkeitswerte einzelfallbezogen und nachvollziehbar in allgemein verständlicher Form.

Beides vermisste ich bei Bürgel. Als Reaktion kam am 19. April ein Schreiben des zuständigen Datenschutzbeauftragten (ein Jurist) von Bürgel. Meine Anfrage wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Scoringformel als Betriebsgeheimnis gilt und daher nicht offengelegt werden müsse.

Das Ende vom Lied: Ich habe irgendeinen Scoring-Wert vorliegen, der wie ausgewürfelt aussieht, da es keine persönlichen Daten gibt, die zu einer Berechnung herangezogen hätten werden können bzw. man mir diese nicht mitteilt.

Insgesamt mache ich aber nicht Bürgel den Vorwurf, sondern Bookzilla. Schließlich erhalten diese nur einen Scoring-Wert und müssen dann entscheiden, was sie mit dieser Information machen. Bookzilla hat sich entschieden, dass ich nur noch mit Kreditkarte einkaufen darf. Ich habe mich entschieden, mir deswegen sicherlich keine anzulegen und ab sofort bei Amazon einzukaufen. Das Geld, was normalerweise an die FSFE gehen würde, spende ich nun direkt an die Vereinigung. Dabei ist der Betrag sogar wesentlich größer als die 5 Prozent meiner Umsätze bei Bookzilla.

Im Übrigen gab es bei Bookzilla keiner Zahlungsverzug meinerseits. Ich war sicherlich kein Power-Kunde, aber zwischen 100 und 200 Euro im Jahr habe ich dort schon ausgegeben. Vor allem ein kleiner Werbeeffekt bleibt in Zukunft aus, denn die Gutscheine der freiesMagazin-Wettbewerbe kamen von Bookzilla. Und auch bei jeder Buch-Rezension in meinem Blog hatte ich bisher auf Bookzilla verlinkt. Scheinbar benötigt man diese Werbung aber nicht und kann sich auch so gegen andere Online-Shops behaupten. Vielleicht haben die anderen Käufer alle eine Kreditkarte …

Blogstudie

Stefan Mayer von der Universität Mainz führt gerade eine Studie zum Thema „Blogs“ durch. Bei der Umfrage können Blogger, Blog-Leser und auch die, die sich nicht mit diesem Medium beschäftigen, teilnehmen. Blogger und Leser werden getrennt befragt. Wer selbst bloggt, kann optional auch die Leserfragen beantworten. Die Umfrage dauert in etwa eine halbe Stunde.

Ich bin gespannt auf die Ergebnisse, da einige psychologische Fragen gestellt werden, die über das „Wie viele Blogs liest Du?" hinausgehen (natürlich wird aber auch die Frage gestellt).

via Onli

30 Jahre Lebenserfahrung geteilt

Daniel Rettig, der den Blog Alltagsforschung.de betreibt, wird heute 30 Jahre jung. Prinzipiell ist das noch keine Besonderheit, das passiert ja allen einmal früher oder später. Er hat aber in einem schönen Blogposting 30 Dinge zusammengefasst, die er in den letzten 30 Jahren gelernt hat. Vieles davon kann ich unterstreichen und habe es auch so erlebt.

Also herzlichen Glückwunsch, Daniel!

PS: Wer will, kann ja hier oder im Alltagsforschungsblog auch seine Lebensweisheiten preisgeben.