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Auf Wiedersehen, Bookzilla!

Bisher kaufte ich gerne bei Bookzilla ein. Ähnlich wie Amazon versendet der Online-Shop als Tochter von Libri.de verschiedene Bücher, CDs, DVDs etc. Preislich ist Bookzilla bei den meisten Artikeln aber etwas teurer als Mitbewerber wie Amazon. Der Grund, dennoch bei Bookzilla einzukaufen, prangt auf der Hauptseite: Mit jedem Kauf gehen 5% des Preises als Spende an die Free Software Foundation Europe. So etwas unterstützt man natürlich gerne …

… wenn man darf! Am 21. März 2011 wollte ich bei Bookzilla eine CD im Wert von etwas weniger als 20 Euro als Geschenk kaufen. Diesmal wollte der Shop aber meine Bankdaten nicht akzeptieren, was in der Vergangenheit immer klappte, und bot mir nur die Zahlung per Kreditkarte an (die ich nicht besitze). Auf Nachfrage erhielt ich am 22. März eine Antwort vom Kundenservice, dass aufgrund von Bonitätsdaten nur die Zahlung per Kreditkarte angeboten werden kann. Ausschlaggebend hierfür sollte die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg sein.

Natürlich war ich mir keiner Schuld bewusste und forderte am 23. März nach §34 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) ein kostenloses Selbstauskunft bei Bürgel (und weil ich dabei war auch bei der Schufa) ein.

Am 28. März erhielt ich eine Antwort, dass ich eine Kopie meines Personalausweises oder Reisepasses zur eindeutigen Identifikation beilegen muss. Wer also selbst eine solche Anfrage stellen will, sollte gleich eine Kopie dazulegen, dann spart man sich einmal Porto. Die Kopie ging dann am 3. April an Bürgel heraus. (Später auch an die Schufa, die ebenfalls eine Kopie forderte. Diese waren aber so frech und wollten auch noch alle früheren Wohnungsanschriften zur Identifikation haben, welche ich natürlich nicht angegeben habe. Schließlich bin ich nur an den Daten zu meiner Person interessiert, die aktuell gespeichert sind.)

Am 11. April kam dann auch ein Brief mit den Daten. Darin zu lesen war, dass Bürgel zu meiner Person den Namen und die Anschrift gespeichert hat. Mehr nicht! Explizit nicht bekannt (steht im Schreiben) sind Geburtsdatum und irgendwelche Zahlungserfahrungen der Vergangenheit (egal ob positiv oder negativ). Dennoch konnte Bürgel daraus einen Scoring-Wert berechnen, der etwas besser hätte sein können, aber auch wesentlich schlechter. Das beiliegende, allgemeine Informationsblatt konnte natürlich nicht auf meinen konkreten Fall eingehen. (Bei der Schufa spielte sich das ähnlich ab, wobei diese eine Information mehr von mir hatten, und zwar mein gemeldetes Bankkonto)

Ich fragte mich nun, wie man anhand nicht existenter Daten (Negativdaten) überhaupt eine Einordnung für ein Scoring vornehmen kann. Da ich es genauer wissen wollte, schrieb ich am 13. April noch einen Brief an Bürgel mit Verweis auf §34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 und 3. Zitat:

Eine Stelle, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten zum Zweck der Übermittlung erhebt, speichert oder verändert, hat dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen über

3. die zur Berechnung der Wahrscheinlichkeitswerte nach den Nummern 1 und 2 genutzten Datenarten sowie
4. das Zustandekommen und die Bedeutung der Wahrscheinlichkeitswerte einzelfallbezogen und nachvollziehbar in allgemein verständlicher Form.

Beides vermisste ich bei Bürgel. Als Reaktion kam am 19. April ein Schreiben des zuständigen Datenschutzbeauftragten (ein Jurist) von Bürgel. Meine Anfrage wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Scoringformel als Betriebsgeheimnis gilt und daher nicht offengelegt werden müsse.

Das Ende vom Lied: Ich habe irgendeinen Scoring-Wert vorliegen, der wie ausgewürfelt aussieht, da es keine persönlichen Daten gibt, die zu einer Berechnung herangezogen hätten werden können bzw. man mir diese nicht mitteilt.

Insgesamt mache ich aber nicht Bürgel den Vorwurf, sondern Bookzilla. Schließlich erhalten diese nur einen Scoring-Wert und müssen dann entscheiden, was sie mit dieser Information machen. Bookzilla hat sich entschieden, dass ich nur noch mit Kreditkarte einkaufen darf. Ich habe mich entschieden, mir deswegen sicherlich keine anzulegen und ab sofort bei Amazon einzukaufen. Das Geld, was normalerweise an die FSFE gehen würde, spende ich nun direkt an die Vereinigung. Dabei ist der Betrag sogar wesentlich größer als die 5 Prozent meiner Umsätze bei Bookzilla.

Im Übrigen gab es bei Bookzilla keiner Zahlungsverzug meinerseits. Ich war sicherlich kein Power-Kunde, aber zwischen 100 und 200 Euro im Jahr habe ich dort schon ausgegeben. Vor allem ein kleiner Werbeeffekt bleibt in Zukunft aus, denn die Gutscheine der freiesMagazin-Wettbewerbe kamen von Bookzilla. Und auch bei jeder Buch-Rezension in meinem Blog hatte ich bisher auf Bookzilla verlinkt. Scheinbar benötigt man diese Werbung aber nicht und kann sich auch so gegen andere Online-Shops behaupten. Vielleicht haben die anderen Käufer alle eine Kreditkarte …

Blogstudie

Stefan Mayer von der Universität Mainz führt gerade eine Studie zum Thema „Blogs“ durch. Bei der Umfrage können Blogger, Blog-Leser und auch die, die sich nicht mit diesem Medium beschäftigen, teilnehmen. Blogger und Leser werden getrennt befragt. Wer selbst bloggt, kann optional auch die Leserfragen beantworten. Die Umfrage dauert in etwa eine halbe Stunde.

Ich bin gespannt auf die Ergebnisse, da einige psychologische Fragen gestellt werden, die über das „Wie viele Blogs liest Du?" hinausgehen (natürlich wird aber auch die Frage gestellt).

via Onli

30 Jahre Lebenserfahrung geteilt

Daniel Rettig, der den Blog Alltagsforschung.de betreibt, wird heute 30 Jahre jung. Prinzipiell ist das noch keine Besonderheit, das passiert ja allen einmal früher oder später. Er hat aber in einem schönen Blogposting 30 Dinge zusammengefasst, die er in den letzten 30 Jahren gelernt hat. Vieles davon kann ich unterstreichen und habe es auch so erlebt.

Also herzlichen Glückwunsch, Daniel!

PS: Wer will, kann ja hier oder im Alltagsforschungsblog auch seine Lebensweisheiten preisgeben.