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Genutzte Creative-Commons-Inhalte richtig kennzeichen

Nach dem Vorfall der Abmahnung bei einer Creative-Commons-Lizenz hat Christoph in einem aktuellem Blogbeitrag ein paar mehr Details gepostet, worauf es zu achten gilt, wenn man Creative-Commons-Inhalte irgendwo nutzen und richtig kennzeichnen will.

Ich schaue bei solchen Fragen in den bereits erwähnten Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen. Ab Seite 42 wird erklärt, wie man richtig die Namen nennt. Dabei wird auch auf Versionsunterschiede der CC-Lizenzen eingegangen.

Zusätzlich werden zwei hilfreiche Links gepostet: Creative Commons Australia hat ein PDF erstellt, wo die Namensnennung anschaulich erklärt wird. Der zweite Link mit den „Best Practices“ funktionierte leider nicht, aber ich hab den richtigen gefunden. Zusätzlich gibt es noch einen FAQ-Eintrag, der aber nur wieder auf die zwei eben genannten Links verweist. Auf der Best-Practices-Seite gibt es am Ende auch noch zwei weitere sehr gute Links, einer sogar mit einer Infografik.

freiesMagazin 06/2016 erschienen

freiesMagazin 06/2016 Titelseite

Gestern ist die Juniausgabe von freiesMagazin erschienen und bringt viele spannende Artikel aus den Bereichen Linux und Open Source mit.

Inhalt der Ausgabe 06/2016

  • Ubuntu unter Windows ausprobiert
  • Linux-Distributionen im Vergleich – eine etwas andere Auswahl
  • Der Mai im Kernelrückblick
  • Docker im Schuleinsatz
  • Audacity 2.1 – Teil I
  • Test: Tomb Raider – Reboot der Serie
  • Interview mit dem Musiker Daniel Schlep
  • Rezension: Python for Data Science For Dummies
  • Rezension: Scratch, Arduino & Raspberry Pi
  • Leserbriefe und Veranstaltungen

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Abmahnung trotz Creative-Commons-Lizenz-Nutzung?

Eigentlich ist es nicht so verwunderlich: Wer die Lizenzangaben einer Creative-Commons-Lizenz bei einem fremden Werk nicht korrekt erfüllt, verwirkt damit die Nutzungsrechte an dem Werk. Und das ist so, als wäre das Werk unrechtmäßig genutzt und kann entsprechend geahndet werden, z.B. durch eine Abmahnung.

Das ist alles korrekt, auf der anderen Seite handelt es sich bei Creative Commons um eine Lizenz, die einfach anzuwenden sein soll und wenige Regeln vorgibt. Sozusagen eine Lizenz für das normale Volk, das sich mit Lizenzen und Urheberrecht nicht im Detail auskennt. Da ist es schade, dass durch negative Schlagzeilen vor der Nutzung von Creative-Commons-Werken gewarnt werden muss.

Wenn man es neutral betrachtet, hat der Abmahnende natürlich recht. Die Lizenz wurde nicht eingehalten, damit erlischt das Nutzungsrecht und man das darf Werk nicht nutzen. Auf der anderen Seite hätte es aber auch nicht geschadet, wenn der Abmahner sich einfach mal kurz meldet und der „Fehler“, den Christoph Langner begangen hat, schnell korrigiert wird.

Für mich ändert sich wenig dadurch, das heißt, meine Inhalte bleiben unter CC-BY-SA 4.0 lizenziert und ich werde sicherlich nicht eine Anwaltskanzlei auf die Jagd nach Verletzungen schicken. Wenn mir auffällt, dass jemand etwas nicht korrekt ausweist, dass schreibe ich denjenigen einfach an, um das zu regeln. Umgekehrt hoffe ich dann natürlich auch, dass mich jemand anschreibt, sollte ich etwas falsch ausgewiesen haben.

Fazit bleibt aber: Creative-Commons-lizenzierte Werke sind kein Freibrief, die Lizenz aufzufassen, wie man möchte. Es gibt Regeln, wie die Lizenz anzuwenden ist, auch wenn diese sehr frei formuliert sind. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte am besten gar keine fremden Werke für eigene Inhalte nutzen.