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Vorratsdatenspeicherung (in aktueller Form) verfassungswidrig

Auch wenn man es an allen Ecken und Ende des Webs bereits hört, ich möchte es auch in die Welt hinausschreiben: Die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung ist nicht verfassungsgemäß.

Kurz gefasst: In der derzeitigen Form ist die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig und alle bisher gesammelten Vorratsdaten müssen sofort gelöscht werden. Etwas genauer findet man die Erklärungen im law blog.

Es gibt aber auch kritische Stimmen, die mit dem Urteil nicht zufrieden (nein, nicht die Musikindustrie), weil es ihnen nicht weit genug geht. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich nicht gesagt, dass das prinzipielle Sammeln von Daten auf Vorrat verfassungswidrig sei.

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deesaster.org am : ELENA Verfassungsbeschwerde läuft

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Nach der erfolgreichen (je nachdem, welche Meinung man vertritt) Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung wurde vom FoeBuD e.V. eine Verfassungsbeschwerde gegen ELENA gestartet. ELENA (ELektronische EntgeltNAchweis) soll im Prinzip dazu die

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