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Rechtliche Auswirkungen von Flattr

Das neumodische Bezahlsystem Flattr ist in aller Munde und wird von vielen Bloggern bereits intensiv genutzt.

Reto Mantz hat nun in seinem Blog auf die rechtlichen Auswirkungen von Flattr auf Privatpersonen hingewiesen.

Zum einen sind da die Creative Commons-Inhalte zu nennen. Wer also fremde CC-NC-Inhalte auf seiner Webseite/Blog weiterverbreitet, könnte mit Flattr in Konflikt geraten, da dies als kommerzielle Verwendung angesehen werden kann.

Zum anderen betrifft es aber auch das Impressum, denn mit Flattr sind wohl alle Blogs und Webseiten impressumspflichtig. (Siehe dazu auch den Vortrag von Udo Vetter von law blog (Link via Dirk).)

Als dritter Punkt wird noch erwähnt, dass die erzielten Einnahmen steuerpflichtig sind, auch wenn sie auf einem Flattr-Konto landen und gleich weiterveräußert werden. Das sollte man bei einer Steuererklärung nicht vergessen, auch wenn es Kleckerbeträge sind.

via Internet-Law

Trackbacks

Dirks Logbuch am : Konsequenzen bei der Benutzung von Flattr ...

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Gerade bei Dominik gelesen: Die Benutzung von Flattr kann (die Betonung liegt auf "kann" und nicht auf "muss") rechtliche Konesquenzen haben. Unbestritten ist, dass man die Einnahmen von Flattr auf der Steuererklärung angeben muss. Wer Creative Comm

Bernds Rappelkiste am : Flattr ist wieder raus

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Ich erlaube mir dazu, auf die Beiträge von dee, Reto Mantz und Internet-Law verweisen. Im Endeffekt ist mir das alles zu wirr, da ich weder Rechts- noch Steuerexperte bin und deshalb gehe ich den den Weg des geringsten Widerstandes und schmeiße den Die

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