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Update: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Über die Änderungen am Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), wird derzeit viel diskutiert. Vor allem die Alterskennzeichnung bzw. Sendezeiten stehen in der Kritik.

Manche geraten dabei in Panik und kündigen an, ihre Seiten zu schließen, weil sie die Kennzeichnung nicht wahrnehmen können und wegen Angst vor Abmahnungen.

Rechtsanwalt Udo Vetter hat dazu etwas geschrieben. Seiner Meinung nach ist eine Kennzeichnung nur Pflicht, wer durchgehend (und nicht nur ab und zu) Ab-16- bzw. Ab-18-Inhalte anbietet. Wie man in den Kommentaren lesen kann, sind einige Leser (ggf. andere Anwälte) nicht seiner Meinung. Das ist ja auch ein Nachteil unserer Gesetzgebung: Gesetze werden interpretiert und je nach Anwalt/Richter fallen Entscheidungen daraufhin ganz anders aus.

Wichtiger ist mir aber, dass Herr Vetter nochmal auf eines der weit verbreitetsten Gerüchte im Netz hinweist: Abmahnanwälte gehen um und mahnen alles und jeden ab. Zum einen gibt es keine Abmahnanwälte, zumindest gibt es keine Spezialisierung, die sich so nennt. Zum anderen kann nur ein Wettbewerber eine Abmahnung in die Gänge leiten (dann natürlich durch einen Anwalt). Anwälte können also nicht von sich aus heraus irgendeine Seite abmahnen, nur weil denen da etwas auffällt. Sie brauchen immer einen Auftraggeber, dessen Rechte sie umsetzen. Ob ein privater Blog (der ggf. auch Werbebanner enthält) irgendwie im Wettbewerb mit jemanden steht, mag ich hier natürlich nicht beurteilen. Herr Vetter sagt klar Nein.

Dennoch: Man sollte nicht alles glauben, was im Netz steht. Auch Herr Vetter präsentiert nicht die aktuelle Rechtslage bzw. die Rechtslage nach der Vertragsänderung, sondern nur seine Interpretation davon.

Update 01.12.2010: Nun hat auch RA Thomas Stadler seine Meinung zum JMStV abgegeben und widerspricht in einigen Dingen den Äußerungen von RA Vetter. Eine gute Übersicht mit 17 Fragen zum neuen Vertrag hat t3n veröffentlicht, die vor allem die Leute informieren soll, die bisher von der Änderung nicht viel mitbekommen haben.

Ach, im Übrigen wäre eine Kennzeichnungspflicht doch gar nicht so tragisch. Dann markiert man seine Seite eben als "Ab 18" und ist auf der sicheren Seite, da man den JMStV damit erfüllt hat. Ausgesperrt werden damit nur Kinder und Jugendliche, auf deren Rechner eine Schutzsoftware läuft, die diese Ab-18-Markierung ausliest. Derzeit sind das in etwa 0% der deutschen Rechner, da es noch keine solche offizielle Schutzsoftware gibt (und auch nicht für Linux geben wird, nehme ich an). Und: Wenn man die Seite nicht kennzeichnet, wird sie eh als "Ab 18" eingestuft und damit von der Software gesperrt. Also kann man das auch gleich selbst tun.

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Kommentare

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Bernd am :

Mein Blog ist konkurrenzlos (gut)...brauch ich also keine Angst zu haben ;)

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