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Hinweis für Fußgänger

Als ich gestern mit dem Rad auf einem gemischten Fußgängerweg/Radweg unterwegs war, blockierten zwei Frauen mit Kinderwagen die Fahrbahn komplett. Ich hielt an und schaute hoffnungsvoll, aber Platz macht die Dame auf der linken Seite leider nicht. Als ich darauf hinwies, dass ich gerne vorbei möchte, kam die Antwort, ich solle doch auf der Straße fahren, wo ich bzw. mein Rad hingehört.

Da es nicht allen Fußgängern klar zu sein scheint: Es gibt eine Radwegbenutzungspflicht. Auf einem ausgeschilderten Radweg (rundes Schild mit Fahrrad auf blauem Grund) muss man als Radfahrer diesen benutzen – auch bei gemischten Fußgängerwegen/Radwegen. Aber auch, wenn es einen nicht ausgeschilderten Radweg gibt (der etwas schwerer zu erkennen ist), darf man diesen als Radfahrer benutzen und kann nicht von Fußgängern gezwungen werden, die Straße zu nutzen.

Und noch etwas, was letztens bei einem Gespräch mit einem Freund herauskam, der dies nicht wusste: Wenn kein Gehweg vorhanden ist, müssen Fußgänger außerorts auf der linken Seite laufen, d.h. also gegen den Verkehr. Innerorts darf der Fußgänger bei nicht vorhandenen Gehwegen rechts oder links laufen.