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Arcor-Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der aktuellen Entwicklung beim Thema "Internetsperren" [1] und Ihrer aktiven Rolle bei dieser Thematik [2] sehe ich mich gezwungen, meinen Vertrag bei Ihnen aufzulösen. Ich kündige daher den Vertrag über "Arcor Sprache/Internet" zum nächstmöglichen Termin.

Die Gründe habe ich bereits einer Ihrer Mitarbeiterinnen telefonisch auf meine Anfrage vom 18.04.2009 erläutert. Es ist mir einfach unverständlich, wie Sie die geplanten Internetsperren der Regierung unterstützen können beziehungsweise auch noch so bereitwillig eine aktive Vorreiterrolle übernommen haben, indem Sie noch vor Gesetzesbeschluss einen Vertrag bzgl. solcher Internetsperren unterzeichnet haben [3].

Ich denke nicht, dass eine Zugangserschwernis respektive Zensur hilft, dass es weniger Kindesmisshandlungen gibt. Ganz im Gegenteil bedeutet das eher, dass Sie jeden Ihrer Kunden zum Wegschauen zwingen. Die Worte, die ich bei den Politikern aus der Debatte heraushöre, sind deutlich: "Es soll keine Kinderpornographie im Netz zu sehen sein - daher hängen wir einen Vorhang davor und schließen die Augen." Ich bezweifel, dass dies der richtige Weg. Den Missbrauchsopfern ist damit sicherlich nicht geholfen, wie auch Christian Bahls vom Verein "MissbrauchsOpfer gegen InternetSperren” (MOGIS) sagt [4].

Zusätzlich widerspricht eine Zensur in meinen Augen Artikel 5 des Grundgesetzes. Sicherlich ist die Darstellung von kinderpornographischen Inhalten nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, aber es ist und bleibt eine Zensur. Der staatlicher Eingriff lässt mich darüber hinaus an den Fähigkeiten der Ermittler zweifeln. Dass nicht Wegschauen, sondern eine Abschaltung der Server der bessere Weg wäre, scheint niemand von Ihnen zu begreifen. Dass es möglich ist, das Material aus dem Netz zu verbannen, hat der Verein CareChild bewiesen [5].

Und nicht nur ich sehe die Gefahren eines solchen Eingriffes [6]. Unter den über 130.000 Unterzeichnern der Online-Petition [7] gegen die Internetsperren sind sicher auch zahlreiche Ihrer Kunden. Ich kann nur hoffen, dass diese die gleiche Konsequenz wie ich ziehen.

Daneben bietet eine solche staatlich verordnete Zensurinfrastruktur die sehr hohe Möglichkeit eines Missbrauchs, denn bei der Sperrung von kinderpornographischen Seiten wird es nicht bleiben - egal was Sie oder die Politiker heute behaupten. Die ersten Rufe nach weiteren Sperren werden bereits laut [8].

Ich finde Ihren eingeschlagenen Weg sehr schade und hoffe, dass Sie sich vielleicht doch noch eines Besseren besinnen. Egal, wie Sie oder die Regierung sich im Endeffekt aber entscheidet, meine Wahl habe ich getroffen. Vodafone und Arcor sind für mich keine vertrauenswürdigen Vertragspartner mehr. Daher löse ich den Vertrag mit Ihnen auf.

Ich bitte um Bestätigung der Kündigung und Mitteilung des Datums der Vertragsauflösung.

Hochachtungsvoll

Referenzen
[1] Bundestag verabschiedet Gesetz für Web-Sperren
      http://www.heise.de/ct/news/meldung/140746
[2] Vodafone gegen Gesetz für Web-Sperren
      http://www.heise.de/newsticker/meldung/140525
[3] Fünf Provider unterzeichnen Vertrag zu Kinderporno-Sperren
      http://www.heise.de/newsticker/meldung/136327
[4] Missbrauchsopfer gegen Netzsperren
      http://www.zeit.de/online/2009/17/netzsperren-missbrauch
[5] Internetzensur: CareChild-Versuch blamiert Deutsche Politiker
      http://www.carechild.de/news/politik/internetzensur_carechild_versuch_blamiert_deutsche_politiker_566_120.html
[6] Verschleierungstaktik - Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere
      http://www.heise.de/ct/artikel/135867
[7] Petition: Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten
      https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=3860
[8] CDU-Politiker prüft Websperren für Gewaltspiele "ernsthaft"
      http://www.heise.de/ct/news/meldung/140763


Ich habe den Brief veröffentlicht, sollte es mir jemand gleich tun und von seinem Zensurprovider wechseln wollen.

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Kommentare

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Musterkündigung ... - Dirks Logbuch am :

[...] ... Dominik hat seine Arcor-Kündigung veröffentlicht, die er aufgrund Arcors-Rolle bei den Internet-Sperren geschickt hat. Lesens- und [...]

zimon am :

Richtig so! Wäre ich bei einem der Anbieter die den Vertrag unterschrieben haben, hätte ich wahrscheinlich genauso gehandelt.

Ich hoffe, dass es Dir viele andere gleich tun und die Provider merken, dass sie sich damit mehr Probleme eingehandelt haben als ursprünglich angenommen.

Viele Grüße
zimon

user0915 am :

Viel Glück, die machen nichts. Sie beschimpfen dich als KiPo Konsument.
Habe schon vor Monaten gekündigt, da haben Sie es nicht angenommen obwohl men Vertrag eh jetzt im Juni ausgelaufen ist.

Hier ma ein schreiben:

Guten Tag Herr *Kules*

wir bedauern, wenn wir mit der freiwilligen Zugangserschwernis zu
kinderpornographischen Angeboten im Web nicht auf Ihre Zustimmung
stoßen.
Wir begrüßen den Kabinettsbeschluss und stehen bereit, die
Vereinbarungen schnellstmöglich zu unterzeichnen und die
Zugangssperren dann auf Grundlage der BKA-Liste umzusetzen. Die
Familienministerin hat innerhalb weniger Monate ein drängendes Thema
sehr konstruktiv angegangen und zu einer schnellen und guten
Umsetzung geführt. Wir waren immer sehr gut eingebunden und werden
jetzt unseren Beitrag der Umsetzung leisten.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht jedoch nicht. Zum einen ist der
Zugriff auf solche Seiten gesetzlich verboten und Vodafone durch
seine AGB nicht verpflichtet, den Zugang zu ungesetzlichen Inhalten
bereitzustellen und zum anderen beabsichtigt die Bundesregierung, die
Inhalte und Ausrichtung der freiwilligen Selbstvereinbarung noch in
in diesem Sommer 2009 durch ein Gesetz zu regeln. Dieses Gesetz ist
dann für alle relevanten TK-Unternehmen bindend.

Freundliche Grüße aus Ratingen

2 Mal originale Unterschrift von 2 Ischen.

Hanna am :

Wo kann ich denn einsehen, welche Provider die Internetsperren unterstützen? Gibt es da irgendeine Liste? Danke Euch :-))

altenlan am :

bei google

Jens am :

Ihr müsst unterscheiden zwischen normaler Kündigung und fristloser Kündigung. Das Musterschreiben ist eine normale (fristgerechte) Kündigung und wäre auch ohne Angabe von Gründen möglich und wirksam.

Eine fristlose Kündigung ist nur wirksam, wenn Sie gerechtfertigt ist - wie besispielsweise, wenn der Anbieter überhaupt keinen DSL-Anschluss mehr bereitstellt.

Ob eine fristlose Kündigung wegen Sprerren von Inhalten (per DNS oder IP) gerechtfertigt ist oder nicht, wird nach Ablehnund der Kündigung nur ein Richter festellen können - falls jemand bereit wäre, es auf eine Klage ankommen zu lassen.

Geralt am :

Wo kann ich denn einsehen, welche Provider die Internetsperren unterstützen? Gibt es da irgendeine Liste?

http://zensurprovider.de/

Dee am :

Nur als kleine Korrektur: Der Link ist inzwischen http://www.providerzensur.de/ Viel Auswahl hat man ja nicht, aber alle Provider, bei denen nur "Zensiert" steht, zensieren freiwillig von sich aus und haben den Vertrag vor Gesetzesbeschluss unterschrieben.

Achtung aber auch bei manchen Angaben. So ist Manitu zwar einer der Provider, die nicht zensieren wollen, aber als Basisanschluss braucht man einen der Telekom. Das bedeutet, man hat dann zwar ein unzensierten Internetzugang, unterstützt damit aber finanziell einen anderen Zensurprovider.

@all: Und ja, die Kündigung ist fristgerecht. Eine Sonderkündigung würde ich selbst mit Anwalt nicht durchbekommen, da ich kein Recht darauf habe, die gesperrten Seiten anzuschauen (sollten tatsächlich nur Seiten mit kinderpornopgraphischen Inhalten geblockt werden) - zumal Arcor bisher ja noch nicht zensiert (denke ich). Auch eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz ist daher nur mit Umständen möglich, da der Kläger nachweisen muss, dass ihm dadurch ein Schaden entsteht. (Ich sag jetzt besser nix zu dieser Regelung.)

Ursula von den Laien am :

@user0915:
"zum anderen" - Rechtschreibung ist also auch nicht deren Stärke...

Wie kann man da erwarten, dass Arcor die Sache mit der Wirkungslosigkeit der Zensurmaßnahmen hinsichtlich Ki-Porno auch nur Ansatzweise versteht?

Das Arcor die Kündigung nicht annahm ist aber die Höhe und eine absolute Frechheit!

Ursula von den Laien am :

Daß mein Name hier mißbraucht wird, ist auch eine Frechheit!

(Dies auch zur Rechtschreibung.)

Steve am :

Es geht darum ein Zeichen zu setzen und nicht die Augen zu verschließen!! Die strafrechtliche Relevanz und damit entgültige Sperrung solcher Sites bleibt in jedem Fall erhalten.
Zu mutmaßen, dass dieser Schritt nur die 1. Etappe für stärkere Zensur im Internet sei (wie im Kündigungsschreiben mutmaßt), ist pures Glaskugellesen.
Auch wenn sich diese Seitensperrungen leicht umgehen lassen, bieten sie jedem Surfer (ob er nun gewollt oder ungewollt auf solch eine Seite gerät) Klarheit.

Sperrung ja. Strafrechtliche Verfolgung erst recht.

Pollewetzer am :

ZENSUR von Haushaltsgeräten!

Ich bin für die Zensur von sämtlichen Haushaltsgeräten, z.B. Messern, Hämmern usw. ob sich nicht zu strafrechtlichem Missbrauch verwendet werden können. Z.B. können mit Messern, Hämmern, Schaufeln, Heugabeln, usw. ja Körperverletzungen und Morde begünstigt, ja provoziert werden. Täglich liest man in der Presse, daß ein Vater seine Familie mit dem Beil umgebracht hat usw.

Es darf einfach nicht mehr möglich sein, daß solche Taten noch täglich geschehen können! DESHALB fordere ich die

TOTALE ZENSUR!!!

KEINE KRIMIS mehr, personenscharfe Überwachung JEDES BUNDESBÜRGERS! - Wir müssen der Welt ein Zeichen geben!

ich_halt am :

Übrigens kann man auch über mögliche "Umwege" zum Ziel kommen, also das eine Kündigung möglich ist.
Ich habs zwar bisher noch nicht geprüft, aber falls in den (vergangenen) Rechnungen bei den Einzelpreisen eine Preisänderung, (ob nach oben oder unten) auftaucht, könnte evtl. je nach AGB ein Sonderkündigungsrecht hier eingeräumt sein.
So minimal auch diese Preisänderung wäre. Die Zensur-Provider wundern sich dann vielleicht nur über die plötzliche Anzahl von Pfennigfuchsern ;)

MixitBaby am :

Auch ich habe Arcor ein Schreiben zukommen lassen, mit Kündigung zum 1.9.
Daraufhin meinten sie nur, dass sie laut ihrer AGB 6.3 Webseiten sperren dürfen ohne dies anzukündigen.
Später kam noch einmal ein Standard-0815-Wir-sind-gegen-KiPo-alle-anderen-Böse-Schreiben, welches verständlich macht, dass diese Zensur notwendig ist.
Ich habe mich auf mein Grundrecht (Artikel 5) berufen. Das interessiert Arcor aka Vodafone aber nicht. Schließlich geht es hier um KiPo. Auch die Androhung rechtliche Schritte einzuleiten hat sie nicht beirrt. (Hätte ich meine Rechtsschutzversicherung schon vorher abgeschlossen, wäre dies auch mein nächster Schritt geworden) Ich versuche es jetzt noch einmal mit dem Schreiben von oben (leicht abgewandelt), nur dass ich den Termin auf den 1.10 setze.
Was sich daraus ergibt veröffentliche in meinem Blog, melde mich dann aber hier erneut.

Dee am :

Vorsicht vor falschen Drohungen! Artikel 5 des Grundgesetzes ist in meinen Augen nicht verletzt. Oft wird sich auf Art. 5 GG, Abs. 1

Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

bezogen (und dabei nur der letzte Satz zitiert), aber Kinderpornographie fällt sicherlich nicht unter die Pressefreiheit. Zusätzlich ist durch Art. 5 GG, Abs. 2

Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

das Vorhaben gedeckt. Kinderpornographie ist bereits heute verboten, sowohl off- als auch online. Artikel 5 wird also durch die angedachten Websperren nicht verletzt. Aus dem Grund habe ich das auch nicht in meinem Schreiben angegeben.

Darüber hinaus gilt: Wenn Arcor/Vodafone jetzt z.B. alle Zugänge zu politischen Inhalten der Grünen sperren würde, dann könnten nur die Grünen auf Ihr Grundrecht pochen. Nicht aber Du als Endnutzer (wobei ich da nicht genau sicher bin, ob "und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten." vielleicht nicht doch etwas zählt).

Die Aussage von Arcor

Daraufhin meinten sie nur, dass sie laut ihrer AGB 6.3 Webseiten sperren dürfen ohne dies anzukündigen.

verstehe ich aber nicht. Absatz 6.3 der derzeitigen AGB sagen rein gar nichts darüber aus, was Fremdanbieter ins Netz stellen und was Arcor zensieren darf. Die haben da wohl nicht genau genug gelesen, denn der Absatz bezieht sich auf die eigenen Kunden. Sprich, man darf den Internetzugang eines Kunden (verständlicherweise) einschränken, wenn der KiPo oder andere Sachen verbreitet.

Ganz im Gegenteil sagt Absatz 4.1 genau etwas anderes:

Soweit Vodafone dem Kunden den Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Überprüfung durch Vodafone, ...

Das ist nur wieder extrem geschickt formuliert, denn es hört sich an wie: "Der Kunde hat kein Recht darauf, dass Seiten vorab auf böse Inhalt geprüft werden." Und im Nachsatz: "Aber wenn wir Lust darauf haben, dann können wir eine Filterung von Inhalten als Gratisfeature jederzeit mit umsetzen."

Die einzige Chance, die ich sehe ist, dass wenn die AGB auf die Netzsperren angepasst wird, man Absatz 1.5 geltend machen kann. Es ist die Frage, ob man nachweisen kann, dass die Websperren zu Ungunsten des Kunden sind. Mit etwas Rechtsbeistand könnte das gelingen, da die Sperrlisten geheim sind und man nicht weiß, was zensiert wird. Man sollte natürlich nicht anführen, dass man jetzt auf keine KiPo-Seiten mehr kommt (was ja eh nicht stimmt).

MixitBaby am :

Ahoi, da bin ich wieder.

Ich zitiere mal den kompletten 5. Artikel des GG.
"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. "

Es geht nicht um KiPo, sondern darum, dass das BKA irgendwelche Listen erstellen kann, die kaum jemand einsehen kann. Daher muss man davon ausgehen, dass auch andere Seiten, welche keine KiPos enthalten gesperrt werden. Deshalb wird Artikel 5 GG sowie Menschenrecht Artikel 10 eingeschränkt oder gar gebrochen, weil mir wohl möglich Informationsquellen gesperrt werden.

Ich hatte das Schreiben von dir leicht abgeändert, diesmal ohne Androhung von Klage und die Kündigung auf den 1.10 verschoben. In der Antwort steht jedoch das offizielle Vertragsende (4 Monate später).
Ich überlege nun, ob ich dagegen Einspruch einlege und weiterhin darauf poche, dass es kein Gesetz gibt, auf welches sie sich beziehen können, um diese Zensurmaßnahme zu begründen.

Dee am :

Deshalb wird Artikel 5 GG sowie Menschenrecht Artikel 10 eingeschränkt oder gar gebrochen, weil mir wohl möglich Informationsquellen gesperrt werden.

Ich finde dieses Argument schwach, denn es wird z.B. auch von der GEZ benutzt, um die GEZ-Gebühren einzutreiben. Nur wer möglicherweise etwas mit einem Gerät machen könnte, muss zahlen. Gleiches gilt bei "Killerspielen". Weil solche Spiele möglicherweise bei verhaltensgestörten Jugendlichen zu einer Kurzschlussreaktion führen könnten, wollen einige Politiker solche Spiele komplett verbieten. Daher sollte man sich nicht auf die gleiche Schwelle begeben und damit argumentieren, dass möglicherweise mehr gesperrt wird, daher bereits Artikel 5 GG verletzt ist.

Also die Bedenken sollte man natürlich äußern, nur mit Artikel 5 GG würde ich nicht argumentieren. Was mit "Menschenrecht Artikel 10" gemeint ist, weiß ich nicht ganz. Artikel 10 GG bezieht sich auf das Postgeheimnis, Artikel 1 GG auf die Menschenrechte. Aber allgemein sehe ich nicht, wo die Würde des Menschen verletzt wird, wenn ein Internet-Provider sperrt.

In der Antwort steht jedoch das offizielle Vertragsende (4 Monate später).

Bedenke, dass ich in meinem Anschreiben auch nur zum nächstmöglichen Termin gekündigt habe. Sprich, es gab kein Sonderkündigungsrecht, sondern ich habe meinen Vertrag ganz normal gekündigt. Ich wollte damit nur ein Exempel statuieren.

Ich überlege nun, ob ich dagegen Einspruch einlege und weiterhin darauf poche, dass es kein Gesetz gibt, auf welches sie sich beziehen können, um diese Zensurmaßnahme zu begründen.

Es gibt zwar noch kein Gesetz, aber noch wird ja auch nichts gesperrt. Weder wurde das Gesetz von Brüssel ratifiziert, noch hat das BKA ansatzweise eine Liste mit zu sperrenden Seiten zur Verfügung. Ich bin also nicht sicher, ob Du mit so einer Argumentation wirklich weit kommst. Aber versuchen kannst Du es natürlich.

MixitBaby am :

Artikel 5 GG = Artikel 10 Menschenrechte.
Es gibt derzeit kein Gesetz, welches die Provider dazu verpflichtet Inhalte zu sperren/zensieren - sie machen es dennoch. Da ich diesen Schritt sehr sehr bedenklich finde, habe ich diesen mit der Kündigung quittiert. Das mein Schreiben das reguläre Vertragsende aufzeigt ist mir auch klar.

Ich möchte nur so schnell wie möglich zu manitu.de ;]

Dee am :

Es gibt derzeit kein Gesetz, welches die Provider dazu verpflichtet Inhalte zu sperren/zensieren

Das ist korrekt. Es gibt aber auch kein Gesetz, dass die Sperrung von illegalen Inhalten verbietet.

- sie machen es dennoch.

Sie wollen es machen. Mir ist noch kein Anbieter bekannt, der die Zensurmaßnahmen bereits umgesetzt hat. Weißt Du mehr?

Ich möchte nur so schnell wie möglich zu manitu.de ;]

Damit unterstützt Du aber auch die Telekom (einer der fünf Provider, die den Sperrvertrag vorab unterschrieben haben), denn bei denen brauchst Du einen Telefonanschluss.

MixitBaby am :

Wenn Provider Inhalte sperren, werden sie merken was sie davon haben ;]
Demnach bedarf es daher auch kein Gesetz, denke ich.

Bislang kenne ich auch keinen der sperrt, ich würde es vermutlich gar nicht einmal merken, wenn es soweit kommt, sofern es bei Kinderpornoseiten bleibt.

Die Terrorkom muss ich zwangsweise unterstützen, Monopol sei Dank.
Da ich jedoch auch den kleinen Anbieter unterstütze, gleicht sich das wieder aus.
Wenn es geht, würde ich es auch anders machen, dem ist aber leider nicht so.

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