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Creative Commons – Was ist das und kann man das essen?

Creative Commons ist in aller Munde und kommt an vielen Stellen zum Einsatz – sei es bei der Wikipedia, bei OpenStreetMap oder bei freiesMagazin. Der Artikel soll aufzeigen, was Creative Commons ist bzw. was sich hinter den Lizenzen versteckt, wie man diese anwendet und wie man Creative-Commons-lizenzierte Inhalte als Nutzer finden kann.

Was ist Creative Commons?

Wenn man es grob beschreiben will, kann man sagen, dass „Creative Commons“ ein Lizenzmodell ist, um kreative Inhalte so zu verbreiten, dass es Nutzern erlaubt ist, diese Inhalte weiter zu verwenden. Etwas genauer genommen steht der Name „Creative Commons“ nicht für die Lizenz, sondern für die Organisation, welche die Creative-Commons-Lizenzen (kurz CC-Lizenzen) erstellt und verbreitet. Die Organisation hat sich zum Ziel gesetzt, mit dieser Hilfestellung die Verbreitung Freier Inhalte, d.h. kreative Inhalte zur freien Verwendung unter Einhaltung bestimmter Regeln, zu fördern.

Und diese Hilfestellung ist auch notwendig, denn die wenigsten kreativen Köpfe sind zugleich Juristen. Es gibt zahlreiche andere Lizenzen für Freie Inhalte; eine der bekanntesten ist sicherlich die GNU Free Documentation License (GFDL). Der Lizenztext der Lizenz umfasst mehrere Bildschirmseiten und ist, um juristisch anwendbar zu sein, natürlich auch in juristischer Sprache geschrieben und damit nicht leicht verständlich. Daneben hat die GFDL wie viele anderen Lizenzen für Freie Inhalte das Problem, dass sie im US-amerikanischen Raum entstanden sind und damit zum einen in der Regel nur in englischer Sprache vorliegen und zum anderen auf spezielle US-amerikanische Gesetze angepasst sind.

Hier setzt Creative Commons an. Die Creative-Commons-Lizenzen wurden so gewählt, dass sie auch von rechtlichen Laien verständlich und leicht anwendbar sind. Daneben gibt es sie in einer juristisch lokalisierten Form für zahlreiche Länder, sodass das jeweilige Landesrecht in den Lizenztext mit einbezogen wird. Es soll somit sichergestellt werden, dass sowohl die kreativen Köpfe, die ihre Inhalte verbreiten wollen, als auch die Nutzer dieser Inhalte genau wissen, was sie tun dürfen und was nicht.

Wo werden Creative-Commons-Lizenzen benutzt und wofür sind sie geeignet?

Creative Commons gibt es seit 2001 und die Lizenzen haben sich seit dem immer weiter im Netz etabliert. Angewendet werden kann eine Lizenz auf alle möglichen kreative Inhalte: Bilder, Filme, Musik etc. Aber auch im wissenschaftlichen und Bildungsbereich können die Lizenzen zum Einsatz kommen, um z.B. Unterrichtsmaterialien frei verfügbar zu machen.

Einer der bekanntesten Benutzer der Lizenz ist die Wikipedia. Seit Mitte 2009 stehen die Inhalte der verschiedenen Wikimedia-Projekte (darunter fällt auch die deutsche Wikipedia) unter einer CC-Lizenz. Der Wechsel von der zuvor genutzten GFDL (siehe oben) wurde getätigt, da die Texte der Wikipedia so wesentlich leichter in anderen Projekten genutzt werden können.

Der zweitbekannteste Benutzer ist vermutlich das Projekt OpenStreetMap. Das Projekt stellt von Nutzern gesammelte Kartendaten zur Verfügung, die an anderen Stellen und für andere Projekte genutzt werden können. So gibt es beispielsweise den Dienst Skobbler, der die Daten aufbereitet und so z.B. eine Hotel- oder Restaurantsuche im gewählten Kartenabschnitt erlaubt. Aber auch viele Routing-Dienste wie OpenRouteService nutzen die Kartendaten.

Derzeit stehen die Daten von OpenStreetMap noch unter einer CC-Lizenz, was sich aber gerade ändert. Grund dafür ist, dass die CC-Lizenz nicht unbedingt auf datenbasierende Inhalte angewendet werden kann, an deren Erstellung vielen Urheber beteiligt sind. Das Problem ist ganz einfach, dass normalerweise jeder Urheber eines Werkes genannt werden muss. Wer also eine OpenStreetMap-Karte verwendet, müsste erst herausfinden, welche Autoren die Straßen, Wege und Attribute eingezeichnet haben und diese mitangeben. Dies ist aber alles andere als praktikabel; selbst OpenStreetMap hält sich nicht daran und hat deswegen erlaubt, als Urheber nur „OpenStreetMap und Mitwirkende" zu schreiben. Der Wechsel zur neuen Open Database License (ODbL) ist inzwischen vollzogen (September 2012), die grafischen Kartendaten liegen aber nach wie vor unter CC-Lizenz.

Als weitere Beispiele sind sicherlich noch ubuntuusers.de oder freiesMagazin zu nennen, die beide eine CC-Lizenz einsetzen.

Auch in der „realen“ Welt sind die CC-Lizenzen angekommen. So zeigen die Infotafeln der Stadt Sonthofen Ausschnitte von OpenStreetMap-Karten. Und Fernsehsender wie der NDR nutzen für einen Teil ihr selbstproduzierten Programme CC-Lizenzen, sodass die Inhalte legal im Netz verbreitet werden dürfen. Daran kann man erkennen, dass Creative Commons kein temporäres Phänomen ist, sondern sich auch nachhaltig auf das Leben außerhalb des Internets auswirken kann.

Stadtplan von Sonthofen Stadtplan von Sonthofen (vergrößert)

Die Infotafeln der Stadt Sonthofen zeigen Ausschnitte von OpenStreetMap-Karten unter CC-Lizenz.

Für Software sind die Creative-Commons-Lizenzen im Übrigen weniger geeignet. Natürlich kann man den Quellcode unter Creative-Commons-Lizenz zur Verfügung stellen, in der Regel meint man mit Software aber das fertige Programm. Und stellt man dieses unter eine CC-Lizenz, ist damit nichts über den Quellcode gesagt. Hierfür gibt es speziellen Open-Source-Lizenzen, die besser für Software geeignet sind.

Andersherum kann man auch sagen, dass herkömmliche Open-Source-Lizenzen, die auch ab und an fälschlicherweise für kreative Werke genutzt werden, gar nicht sinnvoll hierfür angewendet werden können. Würde man ein Musikstück unter die Open-Source-Lizenz wie die bekannte GNU General Public License stellen, reicht es nicht aus, das Lied als MP3 oder OGG irgendwo zum Download anzubieten. Genau genommen müssten auch alle Tonspuren angeboten werden oder zumindest die Noten jedes einzelnen Instruments, sodass jemand, der Interesse daran hat, kleinste Nuancen am Lied verändern kann – und dafür benötigt er mehr als das fertige Endprodukt.

Welche Creative-Commons-Lizenzen gibt es?

Die Creative-Commons-Lizenzen sind modular aufgebaut, d.h. aus einer geringen Anzahl von Eigenschaften kann sich jeder Urheber die passende Lizenz seiner Wahl erstellen. Aus „Alle Rechte vorbehalten.“ wird dann ein „Einige Rechte vorbehalten.“. Dies bedingt auch, dass es nicht die Creative-Commons-Lizenz gibt, sondern man immer nur von einer Creative-Commons-Lizenz spricht. Aus dem Grund sollte man immer angeben bzw. verlinken, welche Lizenz man aus dem modularen Aufbau genau nutzt, um Missverständnisse und Lizenzprobleme zu vermeiden.

Für die Auswahl einer Lizenz hat Creative Commons ein Online-Tool bereitgestellt. Durch die Beantwortung von zwei einfachen Fragen erhält man sofort die richtige Lizenz.

Eine gute und grafisch sehr hübsche Übersicht findet man auch bei Bildersuche.org. Martin Mißfeldt hat dort eine Infografik erstellt – natürlich unter einer CC-Lizenz – die in knappen Sätzen und Bildern erklärt, wie die Creative-Commons-Lizenzen zu deuten sind. Die einzelne Eigenschaften sollen im Folgenden aber noch etwas näher erläutert werden.

(C) Martin Mißfeldt/Bildersuche.org, CC-BY-SA-2.0

Copyright Martin Mißfeldt/Bildersuche.org (Lizenz: CC-BY-SA 2.0 Deutschland)

Namensnennung

Der Namensnennungszusatz (Attribution, kurz: BY) ist zwingender Teil jeder Creative-Commons-Lizenz. Es gab früher auch CC-Lizenzen ohne den Namensnennungszusatz, man hat aber im Laufe der Jahre erkannt, dass der Rechteinhaber des Inhalts immer mit genannt werden sollte. Dabei hat der Urheber eines Werkes natürlich die Möglichkeit, auch ein Pseudonym anzugeben, welches dann bei einer Verbreitung von anderen wiedergegeben werden muss.

Weitergabe unter gleichen Bedingungen

Ein weiterer wichtiger Zusatz ist die Weitergabe unter gleichen Bedingungen (ShareAlike, kurz: SA). Hiermit wird festglegt, dass wenn ein Inhalt bearbeitet wird oder als Grundlage für etwas Neues dient, dieser neue Inhalt unter der gleichen oder zumindest einer vergleichbaren Lizenz veröffentlicht wird.

Keine Bearbeitung

Möchte man nicht, dass ein Werk von anderen bearbeitet wird, die Weitergabe aber dennoch erlauben, gibt es den Zusatz „Keine Bearbeitung“ (NoDerivatives, kurz: ND). Sehr häufig wird dieser Zusatz von Musikern benutzt, die ihre Lieder nicht verfremdet sehen möchten. Und auch Grafiker nutzen den Zusatz oft, um ihr Werk nicht „entstellen“ zu lassen. Nutzt man den ND-Zusatz, ist die genutzte Lizenz damit keine freie Lizenz im Sinne der Freien-Software-Gemeinde. Für echte Freiheit muss einer Weiterverarbeitung immer erlaubt sein.

Es gibt im übrigen keine Kombination von „Keine Bearbeitung“ und „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“, da sich letztere explizit auf die Weitergabe eines bearbeiteten Werkes bezieht.

Nicht kommerziell

Der letzte Zusatz ist der rechtlich umstrittenste. Nicht kommerziell (NonCommercial, kurz: NC) bedeutet, dass „dieses Werk bzw. dieser Inhalt […] nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden” darf. Prinzipiell soll damit verhindert werden, dass z.B. eine Band ein Album mit extrem guten Liedern unter der CC-Lizenz veröffentlicht, jemand anderes diese Lieder auf CD presst und dann teuer verkauft.

Leider ist der NC-Zusatz nicht so eindeutig, wie man meinen mag. Ist ein privater Blog, der ein Werbebanner einblendet, bereits kommerziell? Oder eine Webseite, die einen Flattr-Button anzeigt? Ebenso ist die Wiederverwendung eines extrem tollen Fotos, welches des NC-Zusatz trägt, in der Wikipedia nicht möglich, da der Wikipedia-Inhalt an vielen anderen Stellen kommerziell genutzt wird (Verkauf der Wikipedia-DVD oder bevorzugte Anzeige in Suchmaschinen).

Ausführliche Informationen zur NC-Problematik findet man auf der Creative-Commons-Webseite. Es wurde eine extra Broschüre erstellt, die auf 24 Seiten leicht verständlich an vielen Beispielen und Fragestellungen erklärt, wieso der Zusatz „Nicht kommerziell“ problematisch sein kann.

Wie beim ND-Zusatz gilt bei „Nicht kommerziell“ ebenfalls, dass es sich nicht um eine echte freie Lizenz handelt, da die Nutzung eines Werkes unter einer freien Lizenz von jedem ohne Einschränkung möglich sein muss. Dies ist durch das Verbot der kommerziellen Nutzung nicht mehr gegeben.

Public Domain

Neben den oben genannten Zusätzen gibt es noch zwei Lizenzen, die nicht in die Modularität passen, sondern eigenständig angewendet werden. Sie sind in Deutschland aber nicht vollständig anwendbar (siehe unten) und liegen auch nicht in einer deutschen Übersetzung vor.

Die CC0-Lizenz gibt die eigenen Rechte an einem Werk vollständig an die Gemeinheit ab. Zu verstehen ist dies als „Keine Rechte vorbehalten.“, sodass jeder Nutzer ohne zu fragen das Werk für jeden Zweck nutzen kann, den es gibt.

Wichtig dabei ist, dass es in Deutschland nicht möglich ist, die eigenen Urheberpersönlichkeitsrechte komplett abzugeben, d.h. eine komplette Übergabe eines Werkes in die Public Domain ist in Deutschland nicht möglich. Dennoch kann man die Lizenz natürlich benutzen, wenn man eigene Inhalte für jeden ohne Beschränkung freigeben möchte.

Die zweite Lizenz, die in den Bereich Public Domain fällt, ist die CC-eigene Public-Domain-Lizenz. Sie soll für fremde Inhalte genutzt werden, die bereits in der Public Domain verfügbar sind, d.h. für Inhalte, die kein Copyright besitzen.

Wie wende ich Creative-Commons-Lizenzen an bzw. lese sie?

Wie oben geschrieben gibt es die Creative-Commons-Lizenzen in vielen Übersetzungen und mit rechtlichen Anpassungen für das jeweilige Land. Dabei ist so eine bestimmte, übersetzte (und rechtlich angepasste) Lizenz zu jeder anderen Übersetzung und natürlich auch zum Original kompatibel, d.h. ein Werk unter der „CC-BY-SA-Lizenz Deutschland“ lässt sich ohne Probleme unter der „CC-BY-SA-Lizenz Japan“ relizenzieren.

Am Beispiel der sehr häufig genutzten CC-BY-SA-Lizenz (Namensnennung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen) sollen die verschiedenen Ausprägungen einer Lizenz dargestellt werden.

Die wichtigste Ausprägung ist der allgemeinverständliche Text (im Englischen „Commons Deed“ genannt). In diesem ist mit sehr einfachen Worten beschrieben, was die Lizenz leistet und was ein Nutzer mit dem lizenzierten Inhalt machen darf und was nicht. Im Falle der CC-BY-SA also:

  • Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen
  • Abwandlungen und Bearbeitungen des Inhaltes anfertigen
  • das Werk kommerziell nutzen
  • Name des Rechteinhabers muss genannt werden
  • ein bearbeitetes Werk muss unter gleichen Lizenzbedingungen weitergeben werden

Weil diese Kurzform vor Gericht wenig Bestand hätte, gibt es als zweite Ausprägung noch die juristische Formulierung („Legal Code“ genannt). In ihm sind Begriffe definiert, die rechtlich von Bedeutung sind und exakt darlegen, was ein Nutzer eines lizenzierten Werkes rechtlich alles damit machen darf. Für „normale“ Nutzer und selbst für Urheber ist dieser Text in der Regel irrelevant, da die allgemeinverständliche Ausprägung vollkommen ausreicht.

Als Drittes gibt es noch den sogenannten „Digital Code“, d.h. eine digitale Ausführung der Lizenz, die beispielsweise auf Webseiten – auch mit der Nutzung eines verlinkten Creative-Commons-Logos – einhergeht. Daneben steht in dem Text in maschinenlesbarer Form, unter welcher Lizenz ein Werk steht und ggf. auch der Name des Werkes plus der Urheber. Vor allem für Suchmaschinen ist diese digitale Ausprägung hilfreich.

Zu Anwendung empfiehlt sich am besten der bereits oben vorgestellte Lizenzwähler. Nach der Beantwortung der zwei Fragen und der Auswahl des Landes sieht man auf der rechten Seite die gewählte Lizenz und weiter unten den digitalen Code zur Einbettung auf eine Webseite bereit.

Creative Commons Lizenzvertrag.

Das CC-BY-SA-Bild zur Darstellung des gewählten Lizenz.

Sinnvoll ist es auch, die Lizenz in den Inhalt selbst zu schreiben, z.B. in die Metainformationen eines Bildes. Hierfür gibt es ein (nicht mehr aktiv entwickeltes) Programm namens CC Publisher, welches dabei helfen soll, die Daten in die jeweilige Datei einzutragen. Auf der CC-Seite gibt es noch weitere Hinweise zur manuellen Einbettung.

Vereinfacht kann man auch einfach den Text „Dieses Werk steht unter einer Creative Commons … Lizenz.“ zum jeweiligen Inhalt bei der Veröffentlichung dazu schreiben und die jeweilige Lizenz verlinken. Wenn man die Daten aber nicht in das Werk selbst einträgt, kann es passieren, dass irgendwann der Lizenzhinweis verloren geht.

Noch ein Wort zur Lokalisierung der Lizenzen. Das Internet kümmert sich nicht groß um Landesgrenzen und so stellt sich dem einen oder anderen Urheber sicher die Frage, ob er die lokalisierte Form der Lizenz (z.B. die deutsche), die allgemeine (englische) oder sogar beide nutzen soll, um rechtlich abgesichert zu sein. Auf die Frage gibt es eine einfache, pragmatische Antwort: Man sollte den Lizenztext nehmen, in dessen Land man bei einem Verstoß rechtlich auch dagegen vorgehen würde. Die deutsche juristische Formulierung bezieht sich eben auf deutsches Recht. Wenn jemand, der z.B. aus den USA kommt, die Lizenz verletzt, kann ein deutsches Gericht diesen theoretisch verurteilen, aber die Durchsetzung des Urteils ist so gut wie unmöglich. Daher sollte man sich bei der Auswahl der Lizenz in der Regel auf die lokalisierte Form beziehen, denn normalerweise wird man maximal im eigenen Land seine Rechte vor Gericht durchsetzen wollen und können.

Dies zeigt auch ein zweites „Problem“, was bei allen Lizenzen besteht und was „Lizenzgegner“ gerne als (fadenscheiniges) Argument anführen: Wie sehr ist man bereit, bei einer Lizenzverletzung, die Einhaltung vor Gericht durchzusetzen? Lohnt sich die Wahl einer Lizenz denn überhaupt, wenn man gerichtlich nicht bei einer Verletzung vorgehen kann oder will? Klagen muss bei einer Verletzung eben jeder Urheber selbst und hier rechnen sich die Kosten eines Verfahrens mit der Höhe der Verletzung oft nicht auf. Dennoch kann man die zweite Frage oben mit Ja beantworten, denn mit der Wahl einer Creative-Commons-Lizenz kann man auch etwas anderes ausdrücken – nämlich die Unterstützung und Verbreitung Freier Inhalte. Und für diese Aussage benötigt man kein Gerichtsurteil.

Wie finde ich Creative-Commons-Inhalte?

Für Menschen, die keine Inhalte kreieren, sondern nur nutzen wollen (z.B. Bilder in einem Blog, um einen Text aufzupeppen), gibt es zahlreiche Dienste, um CC-lizenzierte Inhalte zu finden.

Die bekannteste ist sicherlich die Creative-Commons-eigene Meta-Suchmaschine. Diese durchsucht verschiedene andere Webseiten wie Flickr, Wikimedia, YouTube oder Jamendo nach CC-lizenzierten Inhalten. Hierbei kann man auch manuell angeben, ob der kommerzielle Einsatz erlaubt sein soll oder nicht bzw. ob das Werk bearbeitet werden darf oder nicht.

Etwas komfortabler ist die Meta-Suchmaschine des südkoreanischen CC-Projekts. Diese durchsucht ähnliche Dienste wie oben, durchsucht dabei aber alle Dienste gleichzeitig und nicht nur immer einen auf einmal. Leider ist die Suchmaschine nicht so umfassend wie die von Creative Commons.

Zu guter Letzt kann man natürlich auch immer manuell bei den jeweiligen Diensten suchen. Für Bilder mit CC-Lizenz sind sicherlich Flickr, Wikimediaund Fotopedia am geeignetsten.

Für Musik kommt man nicht an Jamendo vorbei, welche den größten Musikkatalog an Creative-Commons-lizenzierter Musik haben. Auch bei Bandcamp gibt es CC-lizenzierte Musik, leider sehr gut versteckt und nicht durchsuchbar. Nur über ein verstecktes Tag findet man die Künstler mit CC-Musik.

Für Videos mit CC-Lizenz hat man bei Vimeo ausreichend Auswahlmöglichkeiten, was die Lizenz angeht. YouTube hängt da etwas hinterher, da man nur durch ein zusätzliches Suchtag creativecommons nach Creative-Commons-Videos suchen kann, dann aber keine Einschränkung bzgl. der genauen Nutzung möglich ist.

Abschließend bleibt zu sagen, dass Creative-Commons-Lizenzen sowohl für Urheber als auch für Nutzer eine praktische und einfache Möglichkeit bieten, Freie Inhalte zu verbreiten und zu nutzen. Essen kann man sie vielleicht nicht, aber mit ein bisschen Fantasie geht auch das …

The Cake is a lie, (C) 2008 k3anan, CC-BY 2.0

Copyright 2008 k3anan (Lizenz: CC-BY 2.0 Unported)

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Kommentare

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Oskar Hahn am :

Ein wirklich sehr schöner Artikel!

senden9 am :

Heist das wenn ein Werk ohne ShareAlike veröffentlicht wird und jemand nur eine Nuance verändert, er damit dann machen kann was er möchte? Sprich verkaufen, sagen er hats alleine gemacht, ...?

Dee am :

Nein, die BY-Eigenschaft (Namensnennung) ist Bestandteil jeder CC-Lizenz. Das heißt, der eigentliche Rechteinhaber muss immer mit genannt werden. Ansonsten stimmt dies aber (zum Teil *g*). Zum einen reicht die Veränderung einer Nuance in der Regel nicht, um dies als Abwandlung gelten zu lassen.

Zitat: „Der Begriff "Abwandlung" im Sinne dieser Lizenz bezeichnet das Ergebnis jeglicher Art von Veränderung des Schutzgegenstandes, solange die eigenpersönlichen Züge des Schutzgegenstandes darin nicht verblassen und daran eigene Schutzrechte entstehen.“ http://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0/de/legalcode

Man muss also eine Ecke mehr ändern, sodass eigene Schutzrechte entstehen. Ansonsten stimmt es aber. Wer ein Werk unter CC-BY-NC veröffentlicht, erlaubt damit ausdrücklich, dass Ableitungen des Werkes angefertigt werden, die wiederum unter einer völlig anderen Lizenz stehen können. Das neu erstellte Werk steht dann z.B. nur noch unter einer CC-BY-Lizenz und darf für kommerzielle Zwecke eingesetzt werden.

Wenn ich mir das so durchlesen, klingt dies aber in der Tat widersinnig. Der Urheber muss ja, egal welche neue Lizenz gewählt wird, auch immer mit genannt werden. Das heißt, der BY-Zusatz vererbt sich somit. Bei NC bin ich jetzt aber etwas unsicher. Ich würde die Lizenz so interpretieren, dass man bei dem neuen Werk nicht mit angeben muss, dass es nicht für kommerzielle Zwecke eingesetzt werden darf.

Aber das müsste man bei Creative-Commons am besten direkt mal nachfragen.

Oskar Hahn am :

Wie Dominik schon schreibt, reicht nicht jede kleinste Änderung, sondern eine, die für sich die Schöpfungshöhe erreicht. Vergleiche § 2 und 3 UrhG.

Doch selbst bei einer Bearbeitung eines solchen Werkes muss der ursprüngliche Urheber genannt werden. Vergleiche zum Beispiel Nr. 4 b. Satz 1 und 2: http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/legalcode

Erst wenn der Eigenanteil des neuen Werkes das ursprüngliche Werk dermaßen übersteigt, dass die Züge des ursprünglichen Werkes verblassen, braucht es keine Zustimmung des ursprünglichen Urhebers mehr. Man muss sich somit auch nicht mehr an die Bedingungen der CC-Lizenz halten. Man spricht von einer freien Benutzung.[1] Vergleiche § 24 UrhG.

[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Benutzung

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