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Deutsche AKWs sind sicher?

Eben habe ich es wieder im heute journal gehört: „Deutschland hat seine Kraftwerke bereits umfangreichen Tests unterzogen.“ Es ging dabei um die Forderung der EU nach Stresstests, d.h. was mit dem Atomkraftwerk passiert, wenn Flut, Erdbeben oder andere Katastrophen hereinbrechen. (Tests zu Flugzeugabstürzen und Terrorangriffen sind freiwillig.)

Die Aussage ist insofern recht witzig, weil der Test (letztens ebenfalls im heute journal erklärt, hier ein Artikel bei Neues Deutschland) darin bestand, die theoretischen Daten der Kraftwerke zu bewerten. Das heißt, es wurde nicht der aktuelle, echte Zustand der Kraftwerke geprüft, sondern die Solldaten vom Papier – Papier, was die AKW-Betreiber zur Verfügung stellten.

Als Vergleich: Das ist, als würden Schüler ihre Tests nicht selbst schreiben, sondern nur anhand der Aussagen des Lehrers zum Lehrplan die Noten vergeben werden. Dass man da gut abschneidet, ist irgendwie nicht verwunderlich.

Auf Wiedersehen, Bookzilla!

Bisher kaufte ich gerne bei Bookzilla ein. Ähnlich wie Amazon versendet der Online-Shop als Tochter von Libri.de verschiedene Bücher, CDs, DVDs etc. Preislich ist Bookzilla bei den meisten Artikeln aber etwas teurer als Mitbewerber wie Amazon. Der Grund, dennoch bei Bookzilla einzukaufen, prangt auf der Hauptseite: Mit jedem Kauf gehen 5% des Preises als Spende an die Free Software Foundation Europe. So etwas unterstützt man natürlich gerne …

… wenn man darf! Am 21. März 2011 wollte ich bei Bookzilla eine CD im Wert von etwas weniger als 20 Euro als Geschenk kaufen. Diesmal wollte der Shop aber meine Bankdaten nicht akzeptieren, was in der Vergangenheit immer klappte, und bot mir nur die Zahlung per Kreditkarte an (die ich nicht besitze). Auf Nachfrage erhielt ich am 22. März eine Antwort vom Kundenservice, dass aufgrund von Bonitätsdaten nur die Zahlung per Kreditkarte angeboten werden kann. Ausschlaggebend hierfür sollte die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg sein.

Natürlich war ich mir keiner Schuld bewusste und forderte am 23. März nach §34 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) ein kostenloses Selbstauskunft bei Bürgel (und weil ich dabei war auch bei der Schufa) ein.

Am 28. März erhielt ich eine Antwort, dass ich eine Kopie meines Personalausweises oder Reisepasses zur eindeutigen Identifikation beilegen muss. Wer also selbst eine solche Anfrage stellen will, sollte gleich eine Kopie dazulegen, dann spart man sich einmal Porto. Die Kopie ging dann am 3. April an Bürgel heraus. (Später auch an die Schufa, die ebenfalls eine Kopie forderte. Diese waren aber so frech und wollten auch noch alle früheren Wohnungsanschriften zur Identifikation haben, welche ich natürlich nicht angegeben habe. Schließlich bin ich nur an den Daten zu meiner Person interessiert, die aktuell gespeichert sind.)

Am 11. April kam dann auch ein Brief mit den Daten. Darin zu lesen war, dass Bürgel zu meiner Person den Namen und die Anschrift gespeichert hat. Mehr nicht! Explizit nicht bekannt (steht im Schreiben) sind Geburtsdatum und irgendwelche Zahlungserfahrungen der Vergangenheit (egal ob positiv oder negativ). Dennoch konnte Bürgel daraus einen Scoring-Wert berechnen, der etwas besser hätte sein können, aber auch wesentlich schlechter. Das beiliegende, allgemeine Informationsblatt konnte natürlich nicht auf meinen konkreten Fall eingehen. (Bei der Schufa spielte sich das ähnlich ab, wobei diese eine Information mehr von mir hatten, und zwar mein gemeldetes Bankkonto)

Ich fragte mich nun, wie man anhand nicht existenter Daten (Negativdaten) überhaupt eine Einordnung für ein Scoring vornehmen kann. Da ich es genauer wissen wollte, schrieb ich am 13. April noch einen Brief an Bürgel mit Verweis auf §34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 und 3. Zitat:

Eine Stelle, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten zum Zweck der Übermittlung erhebt, speichert oder verändert, hat dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen über

3. die zur Berechnung der Wahrscheinlichkeitswerte nach den Nummern 1 und 2 genutzten Datenarten sowie
4. das Zustandekommen und die Bedeutung der Wahrscheinlichkeitswerte einzelfallbezogen und nachvollziehbar in allgemein verständlicher Form.

Beides vermisste ich bei Bürgel. Als Reaktion kam am 19. April ein Schreiben des zuständigen Datenschutzbeauftragten (ein Jurist) von Bürgel. Meine Anfrage wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Scoringformel als Betriebsgeheimnis gilt und daher nicht offengelegt werden müsse.

Das Ende vom Lied: Ich habe irgendeinen Scoring-Wert vorliegen, der wie ausgewürfelt aussieht, da es keine persönlichen Daten gibt, die zu einer Berechnung herangezogen hätten werden können bzw. man mir diese nicht mitteilt.

Insgesamt mache ich aber nicht Bürgel den Vorwurf, sondern Bookzilla. Schließlich erhalten diese nur einen Scoring-Wert und müssen dann entscheiden, was sie mit dieser Information machen. Bookzilla hat sich entschieden, dass ich nur noch mit Kreditkarte einkaufen darf. Ich habe mich entschieden, mir deswegen sicherlich keine anzulegen und ab sofort bei Amazon einzukaufen. Das Geld, was normalerweise an die FSFE gehen würde, spende ich nun direkt an die Vereinigung. Dabei ist der Betrag sogar wesentlich größer als die 5 Prozent meiner Umsätze bei Bookzilla.

Im Übrigen gab es bei Bookzilla keiner Zahlungsverzug meinerseits. Ich war sicherlich kein Power-Kunde, aber zwischen 100 und 200 Euro im Jahr habe ich dort schon ausgegeben. Vor allem ein kleiner Werbeeffekt bleibt in Zukunft aus, denn die Gutscheine der freiesMagazin-Wettbewerbe kamen von Bookzilla. Und auch bei jeder Buch-Rezension in meinem Blog hatte ich bisher auf Bookzilla verlinkt. Scheinbar benötigt man diese Werbung aber nicht und kann sich auch so gegen andere Online-Shops behaupten. Vielleicht haben die anderen Käufer alle eine Kreditkarte …

Zensus 2011 – Die Volkzählung startet

Ich habe bereits vor einem Jahr auf die Volkszählung hingewiesen, die gestern nun gestartet wurde. Jeder Haus- und Wohnungseigentümer sowie zufällige 10% der auskunftspflichtigen Deutschen haben oder werden die Tage Besuch von einem Erhebungsbeauftragten bekommen, dem sie Rede und Antwort stehen müssen.

Erste Anlaufstelle für Fragen rund den Zensus 2011 ist die Webseite Zensus 2011, die sich kritisch mit dem Thema beschäftigt. Viele Datenschützer kritisieren, dass die Zählung und vor allem das Zusammenführen der Daten aus verschiedenen Quellen nicht rechtens ist. Eine Klage beim Bundesverfassungsgericht wurde aber erst gar nicht angenommen, weil die Begründung, was denn nun nicht rechtens an dem Gesetz sei, nicht ausführlich genug bzw. zu allgemein gehalten war.

Das Gesetz selbst kann jeder einsehen und nachlesen, was es im Juristendeutsch bedeutet. Etwas klarer hat es RA Ferner in seinem Blog beantwortet. Sein Fazit deckt sich leider mit dem, was ich so im Netz gefunden habe: Nur wer viel Geld hat (oder extrem gute Anwälte), kann sich gegen die Befragung zur Wehr setzen. Alle anderen riskieren nur ein Buß- oder Zwangsgeld. Ein Bußgeld wäre dabei okay, da die Sache damit abgehakt wäre. Sozusagen Lösegeld, um seine Daten freizukaufen bzw. keine angeben zu müssen. Bei Zwangsgeld kann dies immer wieder erneut erhoben werden und zusätzlich muss man am Ende dennoch alle Angaben leisten.

Ehrlich gesagt stören mich Standardangaben wie Name, Anschrift, Geburtstag oder Geschlecht nicht einmal so sehr. Aber wozu bitteschön ist es wichtig, welche Stellung im Beruf ich habe, was mein Bildungsabschluss ist oder ob ich mich zu irgendeiner Weltanschauung bekenne? Bekommt die Gemeinde mehr Geld, wenn sie viele Doktoren vorweisen kann, um deren ausschweifendes Leben zu finanzieren? Und ich frage mich, ob bei Weltanschauung auch Scientology dazu zählt.

Wie gesagt, rechtlich hat man schlechte Chancen gegen die Befragung vorzugehen. Immerhin an der Haustür muss man nur wenige Angaben zur Person machen (Voller Name, Anschrift, Geburtstag, Geschlecht und Personen im Haushalt). Für die restlichen Fragen erhält man einen Bogen, den man ausfüllen muss. Wichtig ist, dass man die Erhebungsbeauftragten am besten nicht in die Wohnung lassen sollte. Nicht, weil man ungastlich sein will, sondern weil es keine Sicherheit gibt, dass die Person wirklich Erhebungsbeauftragter ist.

Es gibt aber auch einige passive Widerstandsarten wie „Frag die Befrager!“, bei den man die Erhebungsbeauftragten höflich ausfragen soll, oder „Aufsatz statt Diktat“, bei dem man sich über einen Online-Generator einen langen Text erstellt, der alle Fragen beantwortet, aber mühsam zu lesen ist. Ich selbst stehe dem zweiten kritisch gegenüber, weil man laut Gesetzestext in der vorgegebenen Form (also Ankreuzkästchen) antworten muss. Aber auch das förmliche Befragen der Erhebungsstelle soll Sand zwischen die Mühlräder streuen, sodass diese langsamer mahlen. Ehrlich gesagt können die meine Anfrage aber auch einfach ignorieren und weitermachen, wie bisher.

Ich fürchte also, dass das deutsche Volk diesen Kampf (der genau genommen keiner war) bereits verloren hat. Rechtlicher Widerstand ist ggf. schlecht, weil man damit nur Geld in die Kassen des Staates spült und nichts gewonnen hat. Passiver Widerstand ist ... naja, irgendwie sinnlos, weil man nicht einmal große Kosten verursacht, sodass ein Umdenken stattfinden könnte.

Am Ende muss aber jeder selbst entscheiden, wie er handelt, sollte er zu den Auserwählten gehören, die die nächsten Tage befragt werden.

Zenith – Teil 2

Anfang Mai erschien der zweite Teil des Filmes Zenith, über den ich schon einmal berichtete. Der zweite Teil knüpft an den ersten an: Jack findet weitere Videobotschaften seines Vaters und trifft auch Lisa wieder.

Hintergrund: Zenith ist ein freier Film, der unter der Creative Commons-Lizenz Attribution-NonCommercial-NoDerivatives veröffentlicht wird. Es sind drei Teile geplant, wovon die ersten beiden bereits fertig sind und per BitTorrent in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden können. Der letzte Teil soll nächsten Monat folgen. Mit jeder Veröffentlichung eines Teils will der Autor „Anonymous“ 10.000 US-Dollar an Spenden sammeln.

Der zweite Teil ist leider etwas schwächer als der erste. Man erfährt in den Videobotschaften nun nicht so viel über die Hintergründe der Verschwörung und dafür, dass es nur noch einen Teil gibt, muss bald ganz schön viel passieren. Ich bin gespannt.

Freie Liederbücher für Kindertagesstätten sind angekommen

Wer die ganze Geschichte zu den 50.299 Liederbüchern mit gemeinfreien Liedern für die Kindertagesstätten in Deutschland nachlesen will, findet auf der Webseite des Musikpiraten e.V. eine gute Übersicht.

Der Druck der Liederbücher wurde Ende März gestartet und die Bücher ausgeliefert. Wie mir ein Kommentar nun zeigt, sind die Lieder zumindest in Homburg (Saar) angekommen, was mich sehr freut.

Ich hoffe, die anderen Kindertagesstätten sind genauso begeistert von diesem kleinen Geschenk der Gemeinschaft. :)