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Wahl-O-Mat zur Landtagswahl in Baden-Württemberg 2011

Ende März wird in in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt. Wie üblich gibt es seit heute dazu auch einen Wahl-O-Mat, der einen bei der Wahlentscheidung unterstützen kann.

Jeden der 19 zugelassenen Parteien wurden 38 Fragen gestellt, die man im Wahl-O-Mat mit „stimme zu“, „neutral“ oder „stimme nicht zu“ beantworten kann. Auch das Überspringen eines Themas ist möglich. Dabei geht es um verschiedene Themengebiete wie Stuttgart 21, Laufzeit von Kernkraftwerken, Moscheebau, Parteispenden, Studiengebühren und vieles mehr.

Am Ende sieht man dann, mit welcher Partei man die größten Übereinstimmungen hat. Es sei aber gesagt, dass man sich nicht blind auf die Treffer verlassen sollte. Sprich, nur weil man in 38 ausgewählten Fragen übereinstimmt, kann es sein, dass einem das restliche Parteiprogramm nicht zusagt.

Dennoch ist es interessant, dass beim Wahl-O-Mat das herausgekommen ist, was ich eh angekreuzt hätte, auch ohne dass ich vorher wusste, wie diejenige Partei genau in jedem der Punkte geantwortet hat.

Also geht schön wählen, aber wie immer gilt: Jeder nur ein Kreuz!

Vorratsdaten enthüllen unser Leben

Der Grünen-Politiker Malte Spitz hat die Daten, die bei seinem Telekommunikationsanbieter im Zuge der Vorratsdatenspeicherung hinterlegt sind, eingefordert. Obwohl jeder Kunden das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat und somit bei jedem Anbieter nachfragen, welche Daten dieser detailliert über einen vorliegen hat, weigerte sich die Telekom die Daten an Spitz herauszugeben. Dieser klagte diese jedoch ein und veröffentlichte die von August 2009 bis Februar 2010 angefallenen Daten anonymisiert (Google-Dokument).

Zeit Online hat in Verbindung mit Einträgen von Twitter und Malte Spitz' Blog sowie den Termindaten von der Grünen-Webseite ein interaktives Bewegungsprofil erstellt, bei dem man genau nachverfolgen kann, wann sich der Politiker wo befunden hat. Möglich macht das die Tatsache, das bei der Vorratsdatenspeicherung eben nicht nur Zeitpunkt und Dauer eines Gespräches gespeichert wird, sondern eben auch die Position, von wo aus das Gespräch geführt wurde.

Mich selbst betrifft das nicht so stark, da ich mein Mobiltelefon nur sehr selten nutze (ca. 10 SMS und 10 Anrufe pro Monat), Freunde von mir nutzen das Gerät aber sehr oft, vor allem um schnell mal online Daten abzufragen. Bei jedem dieser Zugriffe wird dann gespeichert, wo man sich zu dem Zeitpunkt befand. Das sollte jedem bewusst sein.

Zwischenstand: Freie Lieder für Kindertagesstätten

Anfang des Monats hatte ich darüber berichtet, dass der Musikpiraten e.V. für die 50.299 Kindertagesstätten in Deutschland freie Liederbücher zusammenstellen will.

Nach der offiziellen Sammelphase am 16.02.2011 sind über 40.000 Euro zusammengekommen, davon über 29.000 Euro durch Spenden von Lesern. (Wo die restlichen 11.000 Euro herkommen, weiß ich leider nicht.)

Daneben hat das Musiklabel Sheep Records angekündigt, die Aktion zu unterstützen und will alle Lieder vertonen und unter einer CC-Lizenz veröffentlichen. Dabei soll es eine normale Version geben und eine Karaoke-Version, bei der die Kinder mitsingen können.

Derzeit fehlen aber noch Großverteiler, die die Bücher in ihrer Gegend an die Kindertagesstätten verteilen können.

Freie Lieder für Kindertagesstätten

Damit die Kleinen im Kindergarten auch in Zukunft etwas zu singen haben und die Kindertagesstätten nicht weiter von GEMA gegängelt werden, planen die Musikpiraten eine neue Aktion: 50.299 Bücher mit gemeinfreien Kinderliedern will man sammeln und an die 50.299 Kindertagesstätten in Deutschland ausliefern.

Damit das klappt, braucht der Verein aber die Unterstützung zahlreicher Helfer. Zum einen werden natürlich Spender gesucht, denn für den Druck der 50.000 Bücher sind insgesamt wohl um die 40.000 Euro notwendig (von mir grob hochgerechnet, wahrscheinlich ist es weniger). Weiter benötigt man Personen oder Organisationen, die die Verteilung der Liederbücher in den Kindertagesstätten übernehmen. Und zu guter Letzt werden Musiker gesucht, die die Noten im freien LilyPond-Format setzen.

Wer also Kinder (in seiner Verwandtschaft) hat oder den Kindertagesstätten einfach nur etwas Gutes tun will, sollte bei dieser Aktion unbedingt mitmachen.

Update: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Über die Änderungen am Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), wird derzeit viel diskutiert. Vor allem die Alterskennzeichnung bzw. Sendezeiten stehen in der Kritik.

Manche geraten dabei in Panik und kündigen an, ihre Seiten zu schließen, weil sie die Kennzeichnung nicht wahrnehmen können und wegen Angst vor Abmahnungen.

Rechtsanwalt Udo Vetter hat dazu etwas geschrieben. Seiner Meinung nach ist eine Kennzeichnung nur Pflicht, wer durchgehend (und nicht nur ab und zu) Ab-16- bzw. Ab-18-Inhalte anbietet. Wie man in den Kommentaren lesen kann, sind einige Leser (ggf. andere Anwälte) nicht seiner Meinung. Das ist ja auch ein Nachteil unserer Gesetzgebung: Gesetze werden interpretiert und je nach Anwalt/Richter fallen Entscheidungen daraufhin ganz anders aus.

Wichtiger ist mir aber, dass Herr Vetter nochmal auf eines der weit verbreitetsten Gerüchte im Netz hinweist: Abmahnanwälte gehen um und mahnen alles und jeden ab. Zum einen gibt es keine Abmahnanwälte, zumindest gibt es keine Spezialisierung, die sich so nennt. Zum anderen kann nur ein Wettbewerber eine Abmahnung in die Gänge leiten (dann natürlich durch einen Anwalt). Anwälte können also nicht von sich aus heraus irgendeine Seite abmahnen, nur weil denen da etwas auffällt. Sie brauchen immer einen Auftraggeber, dessen Rechte sie umsetzen. Ob ein privater Blog (der ggf. auch Werbebanner enthält) irgendwie im Wettbewerb mit jemanden steht, mag ich hier natürlich nicht beurteilen. Herr Vetter sagt klar Nein.

Dennoch: Man sollte nicht alles glauben, was im Netz steht. Auch Herr Vetter präsentiert nicht die aktuelle Rechtslage bzw. die Rechtslage nach der Vertragsänderung, sondern nur seine Interpretation davon.

Update 01.12.2010: Nun hat auch RA Thomas Stadler seine Meinung zum JMStV abgegeben und widerspricht in einigen Dingen den Äußerungen von RA Vetter. Eine gute Übersicht mit 17 Fragen zum neuen Vertrag hat t3n veröffentlicht, die vor allem die Leute informieren soll, die bisher von der Änderung nicht viel mitbekommen haben.

Ach, im Übrigen wäre eine Kennzeichnungspflicht doch gar nicht so tragisch. Dann markiert man seine Seite eben als "Ab 18" und ist auf der sicheren Seite, da man den JMStV damit erfüllt hat. Ausgesperrt werden damit nur Kinder und Jugendliche, auf deren Rechner eine Schutzsoftware läuft, die diese Ab-18-Markierung ausliest. Derzeit sind das in etwa 0% der deutschen Rechner, da es noch keine solche offizielle Schutzsoftware gibt (und auch nicht für Linux geben wird, nehme ich an). Und: Wenn man die Seite nicht kennzeichnet, wird sie eh als "Ab 18" eingestuft und damit von der Software gesperrt. Also kann man das auch gleich selbst tun.

Neue Volkszählung und keiner kriegt es mit?

Nanu, leb ich hinterm Mond, dass ich sowas (PDF!) nicht mehr mitkriege? Im Mai 2011 ist wieder eine Volkzählung angesetzt, die Größte seit 1987. Dass dabei vermutlich das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt wird, ist den Veranstaltern natürlich egal. Es ist ja bei den Kaspern Politikern an der Spitze ja eh immer so, dass erstmal ein Gesetz beschlossen wird und falls es nicht zufällig gegen ein anderes verstößt oder der Verstoß zumindest von keinem bemerkt wird, passt das schon.

Wozu aber überhaupt die Mühe? Können die nicht einfach nen Facebook-Gruppe gründen? Dann kriegen die doch locker einen Großteil der Daten zusammen. Sorry, das musste sein, denn ich befürchte, dass nicht einmal ein geringer Bruchteil von den damaligen Beschwerden bei der Volkszählung 1987 zusammenkommt.

Es wäre jedenfalls gut, wenn viele Leute darüber informieren, mir scheint, dass davon niemand in der Bevölkerung weiß. Dafür, dass das Gesetz schon fast ein Jahr alt ist, habe ich nämlich sehr wenig darüber gelesen (heißt, heute habe ich das erste Mal davon erfahren).

Die Nichtauskunft soll im Übrigen mit bis zu 5000 Euro bestraft werden. Ich werd' dann wohl mal sparen …

via Spreeblick

Auskunftsrechte für Verbraucher gestärkt

Endlich mal eine gute Meldung zum Datenschutz: Schufa & Co müssen Scoringdaten offenlegen - Neue Auskunftsrechte für Verbraucher ab 1. April 2010. Das heißt, ab heute darf jeder bei den diversen Auskunfteien einmal jährlich kostenlos anfragen, welche Daten dort gespeichert werden und vor allem von wem sie abgefragt wurden.

Auf den Seiten des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gibt es auch Musterschreiben für die Einholung und natürlich auch eine Liste der Auskunfteien.

ELENA Verfassungsbeschwerde läuft

Nach der erfolgreichen (je nachdem, welche Meinung man vertritt) Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung wurde vom FoeBuD e.V. eine Verfassungsbeschwerde gegen ELENA gestartet.

ELENA (ELektronische EntgeltNAchweis) soll im Prinzip dazu dienen, die Daten aller Arbeitnehmer zentral zu bündeln, sodass alle Ämter (und ggf. andere) darauf zugreifen können. Kritisch dabei zu betrachten ist die massenhafte Speicherung der Daten von Millionen von Arbeitnehmern, obwohl diese im Normalfall gar nicht gebraucht werden.

Aus dem Grund hat der FoeBuD e.V. eine Verfassungsbeschwerde gestartet. Nachdem man seine Daten angegeben hat, erhält man per E-Mail einen Link, welches dann ein eigens generiertes PDF mit der Verfassungsbeschwerde enthält. Dieses muss man nur ausdrucken, unterschreiben und an den FoeBuD e.V. senden.

Einsendeschluss ist dabei der 25. März 2010, da die Beschwerden gesammelt bis zum 31. März 2010 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden sollen.

Link zum Petitionsformular

Wer dabei ist, kann ja auch gleich noch etwas Geld an den Verein spenden, um solche Aktionen auch in Zukunft zu ermöglichen.

Vorratsdatenspeicherung (in aktueller Form) verfassungswidrig

Auch wenn man es an allen Ecken und Ende des Webs bereits hört, ich möchte es auch in die Welt hinausschreiben: Die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung ist nicht verfassungsgemäß.

Kurz gefasst: In der derzeitigen Form ist die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig und alle bisher gesammelten Vorratsdaten müssen sofort gelöscht werden. Etwas genauer findet man die Erklärungen im law blog.

Es gibt aber auch kritische Stimmen, die mit dem Urteil nicht zufrieden (nein, nicht die Musikindustrie), weil es ihnen nicht weit genug geht. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich nicht gesagt, dass das prinzipielle Sammeln von Daten auf Vorrat verfassungswidrig sei.

Internetsperren - Die Todgeweihten grüßen Dich

Unkraut vergeht nicht und schlechte Gesetze wohl auch nicht. Obwohl vor ein paar Tagen noch die Meldung herumging, dass Schwarz-Gelb von ihren Plänen für Internetsperren abrückt und das Zugangserschwernisgesetz komplett streichen will, hat sich unser Bundespräsident Horst Köhler in der Zeit wohl hinter einem ziemlich großen Stein versteckt und das Gesetz unterschrieben, womit es nun offiziell in Kraft tritt.

Was eben umso lustiger ist, weil es zum einen ja ein Jahr nicht angewendet werden soll und von der aktuellen Regierung eh nicht mehr gewollt ist. Interessanterweise sind inzwischen alle Parteien gegen das Gesetz - also auch die, die es vor einem halben Jahr mehrheitlich beschlossen haben.

Da muss sich in der Politik echt niemand mehr wundern, wenn die Wähler am Wahlsonntag lieber daheim bleiben.