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Liebe Konsolenbesitzer …

… wenn Ihr Eure Konsole nicht mehr benötigt und diese bei einem großen Auktionshaus verkaufen wollt, ist dies großartig. Bitte denkt doch aber daran, vor dem Verkauf Eure persönlichen Daten von dem Gerät zu löschen! In den Einstellungen des Gerätes sollte es Optionen geben, um zum einen die Festplatte zu formatieren bzw. das Gerät komplett auf Werkseinstellungen zurückzusetzen. Beides ist enorm wichtig, damit nicht der Käufer des Gerätes über persönliche Bilder oder gar Konteneinstellungen stolpert.

Danke!

Spiel: Nikki and the Robots

Wie vielen bekannt ist, gibt es native Linux-Spiele ja nicht gerade wie Sand am Meer. Die meisten entstehen wohl immer noch durch Aktionen wie das Humble Indie Bundle, bei denen immer auch eine Linux-Portierung mit abfällt. Da freut man sich dann um so mehr, wenn ein Spielhersteller sofort an eine Linux-Version denkt. So geschehen bei Nikki and the Robots. In dem Spiel übernimmt man die Rolle einer katzenähnlichen Kreatur namens Nikki, welche über ein Terminal verschiedene Arten von Robotern steuert. Im Prinzip handelt es sich dabei also um ein einfaches Jump'n'Run-Spiel.

Die Entwicklung des Spiels erfolgt in Episoden bzw. Abenteuern, die nach und nach das Spiel mit weiterem Inhalt füllen soll. Das erste Abenteuer kann derzeit auf der Webseite zum selbstgewählten Preis gekauft werden, so wie man das von den Humble Bundles auch kennt. Es gibt auch eine schöne Statistik, die zeigt, dass bereist 226 Linux-, 50 Windows- und 85 Mac-Nutzer das Spiel erstanden haben. Interessant ist, dass – im Gegensatz zum Humble Bundle – die Windows-Nutzer einen höheren Durchschnittspreis als die Linux-Nutzer zahlen. Das ist sonst anders herum.

Zum Download gibt es Versionen für Linux (32- und 64-Bit), Windows und Mac. Der Quellcode des Spiels und auch die Spielinhalte (Grafiken etc.) unterliegen freien Lizenzen und das gesamte Paket steht zum Download bereit. Die Musik findet man bei Bandcamp unter CC-Lizenz.

„Nikki and the Robots“ ist eines der wenigen Spiele, die Open Source sind und damit dennoch Geld verdienen wollen. Zu dem Vorhaben kann man also nur die Daumen drücken.

Vortrag: Creative Commons erklärt

Nachdem ich Anfang der Woche schon der Vortrag zu Creative Commons online stellen konnte, folgen nun auch die Folien für den Vortrag für die Ubucon.

Wie bereits geschrieben halte ich in Berlin einen Vortrag zu dem Thema, um das – in meinen Augen sehr wichtige – Lizenzmodell den Zuhörern näher zu bringen. Der Vortrag soll zeigen, was Creative Commons ist bzw. was sich hinter den Lizenzen versteckt, wie man diese anwendet und wie man Creative-Commons-lizenzierte Inhalte als Nutzer finden kann. Neben den Folien werde ich natürlich auch abseits ein paar Worte zu meinen eigenen Erfahrungen mit den CC-Lizenzen verlieren.

Alle Dateien unterliegen (soweit nicht anders angegeben) der Creative Commons BY-SA 3.0 (Deutschland).

Ich freue mich auf alle Fälle auf eine große Zuhörerschaft, wobei der Vortrag kein Frontalangriff werden soll, sondern ich die Leute mit einbeziehen werde, was ihre Erfahrungen mit Creative Commons angeht. Also bereitet Euch vor! :)

Humble Indie Bundle 6

Der Monatstakt wird beibehalten und so wurde gestern das Humble Indie Bundle 6 vorgestellt, welches – dem Namen entsprechend – sechs neue Spiele für Linux als Inhalt hat.

Torchlight sieht wie ein großartiges Action-Rollenspiel im Stile von Diablo oder Sacred aus. Es gibt mit Destroyer, Vanquisher und Alchemist zwar weniger Klassen, dafür sind diese aber auch mit besonderen Fähigkeiten ausgestattet. Auch wenn ich noch kein Spiel getestet habe, sollte das wohl mein Lieblingsspiel des Bundles werden.

Shatter erinnert an einen fernen Pong-Verwandete aus der Zukunft. Effektiv wird das Spielprinzip von Arkanoid und Breakout etwas weiter getrieben, sodass sich die Steine bewegen bzw. komplette Gegner darstellen, die einen angreifen.

Rochard schlägt in eine ähnliche Kerbe wie das Physik-Action-Spiel Trine. Als Minenarbeiter mit einer Art Gravity Gun (Half-Life lässt grüßen) steuert man durch ein Raumschiff und puzzelt sich durch Korridore und durch Gegner hindurch.

Vessel interessiert mich vom Spielprinzip am meisten. Man steuert einen Erfinder, der durch seine Erfindung Wasser beeinflussen kann. Dies sammelt man in einem Container und verschießt es mit einem Ghostbuster-ähnlichen Strahler, um damit Physik-Puzzle zu lösen. Das Video sieht sehr interessant aus. Laut Humble-Webseite kann das Spiel für Linux aber noch etwas ungeschliffen sein.

Space Pirates and Zombies (kurz S.P.A.Z.) ist ein Weltraumshooter, der zumindest im Video eher gemächlich aussah. Nicht ganz mein Fall.

Stilistisch interessant wirkt Dustforce. Wer mehr als den aktuellen Durchschnittspreis zahlt (derzeit 5,69 US-Dollar), bekommt dieses „Aufräumspiel“ dazu. Man übernimmt die Rolle von – nicht lachen – Hausmeistern, die sehr akrobatisch alle Arten von Müll entfernen müssen. Ob Staub, Laubblätter oder Biomüll, alles wird sehr sprungintensiv weggefegt. Optisch und musikalisch wirkt das Spiel sehr gut.

Zu allen Spielen (außer zu „Vessel“) erhält man auch noch die teilweise recht guten Soundtracks. Auf der Humble-Webseite kann man in alle hineinhören.

Wie immer sind die Spiele DRM-frei und laufen unter Linux, Mac und Windows. Jeder kann den Preis selbst bestimmen und in variablen Anteilen auf die Spieleentwicker, die Humble-Anbieter, die Electronic Frontier Foundation und die Charity-Organisation Child's Play verteilen. Das Angebot besteht noch bis zum 2 Oktober 2012.

Ich werde mir das Bundle dieses Mal kaufen, auch wenn ich noch keine Ahnung habe, wann ich die Spiele eigentlich spielen soll. Aber vielleicht wird der Winter ja extrem kalt und ich will nicht vor die Tür. ;)

Programm der Ubucon 2012 steht

Im Zeitraum des Call for Papers war es bis Ende Ausgust recht ruhig um die Ubucon 2012. Es hat auch etwas gedauert, aber nun steht das Programm fest, dass in Berlin im Oktober präsentiert wird.

Man merkt, dass der Call for Paper etwas kürzer war, denn im Vergleich zum Vorjahr sind es ca. 10 Beiträge weniger. Daneben fängt das Programm morgens erst um 10 Uhr an, was wahrscheinlich der Feierei am Vortrag geschuldet sein wird. ;)

Am Freitag ist gar kein Programm, was ich ganz gut finde, da es für die Vortragenden immer ein Kampf war, da am Freitag wenig Zuhörer schon den Weg zur Ubucon fanden. Und vor leeren Sälen spricht wohl niemand gerne. Allein aufgrund der weiten Anreise nach Berlin für alle Südländer ist das also passend.

Wo die Social Events stattfinden, ist noch nicht klar. Bekannt ist nur, dass am Freitag das Community-Treffen gemeinsam mit LibreOffice stattfinden wird. Ich bin gespannt, wie das wird.

Ich bin im übrigen selbst mit zwei Vorträgen vertreten. Zum einen möchte ich die Creative-Commons-Lizenzen vorstellen, wobei sich der Vortrag an dem Artikel von gestern orientiert. Der zweite betrifft eine häufig gestellte Frage bei freiesMagazin, wie man ein EPUB erstellt. Hierzu wird es dann auch noch einen Artikel geben, der aber noch nicht fertig ist. Daneben werde ich noch das Linux Quiz am Samstag leiten und Preise verteilen. :)

Vom restlichen Programm her ist für mich leider wenig Interessantes dabei. Die Grafiksachen betreffen mich eher weniger, auch wenn sie sicherlich interessant ist, die Business-Sachen gehen auch komplett an mir vorbei. Aber auf die Ubucon gehe ich ja eh weniger wegen des Programms, sondern wegen der Leute. Also passen die Pausenzeiten ganz gut. Ich freu mich so oder so drauf … :)

Creative Commons – Was ist das und kann man das essen?

Creative Commons ist in aller Munde und kommt an vielen Stellen zum Einsatz – sei es bei der Wikipedia, bei OpenStreetMap oder bei freiesMagazin. Der Artikel soll aufzeigen, was Creative Commons ist bzw. was sich hinter den Lizenzen versteckt, wie man diese anwendet und wie man Creative-Commons-lizenzierte Inhalte als Nutzer finden kann.

Was ist Creative Commons?

Wenn man es grob beschreiben will, kann man sagen, dass „Creative Commons“ ein Lizenzmodell ist, um kreative Inhalte so zu verbreiten, dass es Nutzern erlaubt ist, diese Inhalte weiter zu verwenden. Etwas genauer genommen steht der Name „Creative Commons“ nicht für die Lizenz, sondern für die Organisation, welche die Creative-Commons-Lizenzen (kurz CC-Lizenzen) erstellt und verbreitet. Die Organisation hat sich zum Ziel gesetzt, mit dieser Hilfestellung die Verbreitung Freier Inhalte, d.h. kreative Inhalte zur freien Verwendung unter Einhaltung bestimmter Regeln, zu fördern.

Und diese Hilfestellung ist auch notwendig, denn die wenigsten kreativen Köpfe sind zugleich Juristen. Es gibt zahlreiche andere Lizenzen für Freie Inhalte; eine der bekanntesten ist sicherlich die GNU Free Documentation License (GFDL). Der Lizenztext der Lizenz umfasst mehrere Bildschirmseiten und ist, um juristisch anwendbar zu sein, natürlich auch in juristischer Sprache geschrieben und damit nicht leicht verständlich. Daneben hat die GFDL wie viele anderen Lizenzen für Freie Inhalte das Problem, dass sie im US-amerikanischen Raum entstanden sind und damit zum einen in der Regel nur in englischer Sprache vorliegen und zum anderen auf spezielle US-amerikanische Gesetze angepasst sind.

Hier setzt Creative Commons an. Die Creative-Commons-Lizenzen wurden so gewählt, dass sie auch von rechtlichen Laien verständlich und leicht anwendbar sind. Daneben gibt es sie in einer juristisch lokalisierten Form für zahlreiche Länder, sodass das jeweilige Landesrecht in den Lizenztext mit einbezogen wird. Es soll somit sichergestellt werden, dass sowohl die kreativen Köpfe, die ihre Inhalte verbreiten wollen, als auch die Nutzer dieser Inhalte genau wissen, was sie tun dürfen und was nicht.

Wo werden Creative-Commons-Lizenzen benutzt und wofür sind sie geeignet?

Creative Commons gibt es seit 2001 und die Lizenzen haben sich seit dem immer weiter im Netz etabliert. Angewendet werden kann eine Lizenz auf alle möglichen kreative Inhalte: Bilder, Filme, Musik etc. Aber auch im wissenschaftlichen und Bildungsbereich können die Lizenzen zum Einsatz kommen, um z.B. Unterrichtsmaterialien frei verfügbar zu machen.

Einer der bekanntesten Benutzer der Lizenz ist die Wikipedia. Seit Mitte 2009 stehen die Inhalte der verschiedenen Wikimedia-Projekte (darunter fällt auch die deutsche Wikipedia) unter einer CC-Lizenz. Der Wechsel von der zuvor genutzten GFDL (siehe oben) wurde getätigt, da die Texte der Wikipedia so wesentlich leichter in anderen Projekten genutzt werden können.

Der zweitbekannteste Benutzer ist vermutlich das Projekt OpenStreetMap. Das Projekt stellt von Nutzern gesammelte Kartendaten zur Verfügung, die an anderen Stellen und für andere Projekte genutzt werden können. So gibt es beispielsweise den Dienst Skobbler, der die Daten aufbereitet und so z.B. eine Hotel- oder Restaurantsuche im gewählten Kartenabschnitt erlaubt. Aber auch viele Routing-Dienste wie OpenRouteService nutzen die Kartendaten.

Derzeit stehen die Daten von OpenStreetMap noch unter einer CC-Lizenz, was sich aber gerade ändert. Grund dafür ist, dass die CC-Lizenz nicht unbedingt auf datenbasierende Inhalte angewendet werden kann, an deren Erstellung vielen Urheber beteiligt sind. Das Problem ist ganz einfach, dass normalerweise jeder Urheber eines Werkes genannt werden muss. Wer also eine OpenStreetMap-Karte verwendet, müsste erst herausfinden, welche Autoren die Straßen, Wege und Attribute eingezeichnet haben und diese mitangeben. Dies ist aber alles andere als praktikabel; selbst OpenStreetMap hält sich nicht daran und hat deswegen erlaubt, als Urheber nur „OpenStreetMap und Mitwirkende" zu schreiben. Der Wechsel zur neuen Open Database License (ODbL) ist inzwischen vollzogen (September 2012), die grafischen Kartendaten liegen aber nach wie vor unter CC-Lizenz.

Als weitere Beispiele sind sicherlich noch ubuntuusers.de oder freiesMagazin zu nennen, die beide eine CC-Lizenz einsetzen.

Auch in der „realen“ Welt sind die CC-Lizenzen angekommen. So zeigen die Infotafeln der Stadt Sonthofen Ausschnitte von OpenStreetMap-Karten. Und Fernsehsender wie der NDR nutzen für einen Teil ihr selbstproduzierten Programme CC-Lizenzen, sodass die Inhalte legal im Netz verbreitet werden dürfen. Daran kann man erkennen, dass Creative Commons kein temporäres Phänomen ist, sondern sich auch nachhaltig auf das Leben außerhalb des Internets auswirken kann.

Stadtplan von Sonthofen Stadtplan von Sonthofen (vergrößert)

Die Infotafeln der Stadt Sonthofen zeigen Ausschnitte von OpenStreetMap-Karten unter CC-Lizenz.

Für Software sind die Creative-Commons-Lizenzen im Übrigen weniger geeignet. Natürlich kann man den Quellcode unter Creative-Commons-Lizenz zur Verfügung stellen, in der Regel meint man mit Software aber das fertige Programm. Und stellt man dieses unter eine CC-Lizenz, ist damit nichts über den Quellcode gesagt. Hierfür gibt es speziellen Open-Source-Lizenzen, die besser für Software geeignet sind.

Andersherum kann man auch sagen, dass herkömmliche Open-Source-Lizenzen, die auch ab und an fälschlicherweise für kreative Werke genutzt werden, gar nicht sinnvoll hierfür angewendet werden können. Würde man ein Musikstück unter die Open-Source-Lizenz wie die bekannte GNU General Public License stellen, reicht es nicht aus, das Lied als MP3 oder OGG irgendwo zum Download anzubieten. Genau genommen müssten auch alle Tonspuren angeboten werden oder zumindest die Noten jedes einzelnen Instruments, sodass jemand, der Interesse daran hat, kleinste Nuancen am Lied verändern kann – und dafür benötigt er mehr als das fertige Endprodukt.

Welche Creative-Commons-Lizenzen gibt es?

Die Creative-Commons-Lizenzen sind modular aufgebaut, d.h. aus einer geringen Anzahl von Eigenschaften kann sich jeder Urheber die passende Lizenz seiner Wahl erstellen. Aus „Alle Rechte vorbehalten.“ wird dann ein „Einige Rechte vorbehalten.“. Dies bedingt auch, dass es nicht die Creative-Commons-Lizenz gibt, sondern man immer nur von einer Creative-Commons-Lizenz spricht. Aus dem Grund sollte man immer angeben bzw. verlinken, welche Lizenz man aus dem modularen Aufbau genau nutzt, um Missverständnisse und Lizenzprobleme zu vermeiden.

Für die Auswahl einer Lizenz hat Creative Commons ein Online-Tool bereitgestellt. Durch die Beantwortung von zwei einfachen Fragen erhält man sofort die richtige Lizenz.

Eine gute und grafisch sehr hübsche Übersicht findet man auch bei Bildersuche.org. Martin Mißfeldt hat dort eine Infografik erstellt – natürlich unter einer CC-Lizenz – die in knappen Sätzen und Bildern erklärt, wie die Creative-Commons-Lizenzen zu deuten sind. Die einzelne Eigenschaften sollen im Folgenden aber noch etwas näher erläutert werden.

(C) Martin Mißfeldt/Bildersuche.org, CC-BY-SA-2.0

Copyright Martin Mißfeldt/Bildersuche.org (Lizenz: CC-BY-SA 2.0 Deutschland)

Namensnennung

Der Namensnennungszusatz (Attribution, kurz: BY) ist zwingender Teil jeder Creative-Commons-Lizenz. Es gab früher auch CC-Lizenzen ohne den Namensnennungszusatz, man hat aber im Laufe der Jahre erkannt, dass der Rechteinhaber des Inhalts immer mit genannt werden sollte. Dabei hat der Urheber eines Werkes natürlich die Möglichkeit, auch ein Pseudonym anzugeben, welches dann bei einer Verbreitung von anderen wiedergegeben werden muss.

Weitergabe unter gleichen Bedingungen

Ein weiterer wichtiger Zusatz ist die Weitergabe unter gleichen Bedingungen (ShareAlike, kurz: SA). Hiermit wird festglegt, dass wenn ein Inhalt bearbeitet wird oder als Grundlage für etwas Neues dient, dieser neue Inhalt unter der gleichen oder zumindest einer vergleichbaren Lizenz veröffentlicht wird.

Keine Bearbeitung

Möchte man nicht, dass ein Werk von anderen bearbeitet wird, die Weitergabe aber dennoch erlauben, gibt es den Zusatz „Keine Bearbeitung“ (NoDerivatives, kurz: ND). Sehr häufig wird dieser Zusatz von Musikern benutzt, die ihre Lieder nicht verfremdet sehen möchten. Und auch Grafiker nutzen den Zusatz oft, um ihr Werk nicht „entstellen“ zu lassen. Nutzt man den ND-Zusatz, ist die genutzte Lizenz damit keine freie Lizenz im Sinne der Freien-Software-Gemeinde. Für echte Freiheit muss einer Weiterverarbeitung immer erlaubt sein.

Es gibt im übrigen keine Kombination von „Keine Bearbeitung“ und „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“, da sich letztere explizit auf die Weitergabe eines bearbeiteten Werkes bezieht.

Nicht kommerziell

Der letzte Zusatz ist der rechtlich umstrittenste. Nicht kommerziell (NonCommercial, kurz: NC) bedeutet, dass „dieses Werk bzw. dieser Inhalt […] nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden” darf. Prinzipiell soll damit verhindert werden, dass z.B. eine Band ein Album mit extrem guten Liedern unter der CC-Lizenz veröffentlicht, jemand anderes diese Lieder auf CD presst und dann teuer verkauft.

Leider ist der NC-Zusatz nicht so eindeutig, wie man meinen mag. Ist ein privater Blog, der ein Werbebanner einblendet, bereits kommerziell? Oder eine Webseite, die einen Flattr-Button anzeigt? Ebenso ist die Wiederverwendung eines extrem tollen Fotos, welches des NC-Zusatz trägt, in der Wikipedia nicht möglich, da der Wikipedia-Inhalt an vielen anderen Stellen kommerziell genutzt wird (Verkauf der Wikipedia-DVD oder bevorzugte Anzeige in Suchmaschinen).

Ausführliche Informationen zur NC-Problematik findet man auf der Creative-Commons-Webseite. Es wurde eine extra Broschüre erstellt, die auf 24 Seiten leicht verständlich an vielen Beispielen und Fragestellungen erklärt, wieso der Zusatz „Nicht kommerziell“ problematisch sein kann.

Wie beim ND-Zusatz gilt bei „Nicht kommerziell“ ebenfalls, dass es sich nicht um eine echte freie Lizenz handelt, da die Nutzung eines Werkes unter einer freien Lizenz von jedem ohne Einschränkung möglich sein muss. Dies ist durch das Verbot der kommerziellen Nutzung nicht mehr gegeben.

Public Domain

Neben den oben genannten Zusätzen gibt es noch zwei Lizenzen, die nicht in die Modularität passen, sondern eigenständig angewendet werden. Sie sind in Deutschland aber nicht vollständig anwendbar (siehe unten) und liegen auch nicht in einer deutschen Übersetzung vor.

Die CC0-Lizenz gibt die eigenen Rechte an einem Werk vollständig an die Gemeinheit ab. Zu verstehen ist dies als „Keine Rechte vorbehalten.“, sodass jeder Nutzer ohne zu fragen das Werk für jeden Zweck nutzen kann, den es gibt.

Wichtig dabei ist, dass es in Deutschland nicht möglich ist, die eigenen Urheberpersönlichkeitsrechte komplett abzugeben, d.h. eine komplette Übergabe eines Werkes in die Public Domain ist in Deutschland nicht möglich. Dennoch kann man die Lizenz natürlich benutzen, wenn man eigene Inhalte für jeden ohne Beschränkung freigeben möchte.

Die zweite Lizenz, die in den Bereich Public Domain fällt, ist die CC-eigene Public-Domain-Lizenz. Sie soll für fremde Inhalte genutzt werden, die bereits in der Public Domain verfügbar sind, d.h. für Inhalte, die kein Copyright besitzen.

Wie wende ich Creative-Commons-Lizenzen an bzw. lese sie?

Wie oben geschrieben gibt es die Creative-Commons-Lizenzen in vielen Übersetzungen und mit rechtlichen Anpassungen für das jeweilige Land. Dabei ist so eine bestimmte, übersetzte (und rechtlich angepasste) Lizenz zu jeder anderen Übersetzung und natürlich auch zum Original kompatibel, d.h. ein Werk unter der „CC-BY-SA-Lizenz Deutschland“ lässt sich ohne Probleme unter der „CC-BY-SA-Lizenz Japan“ relizenzieren.

Am Beispiel der sehr häufig genutzten CC-BY-SA-Lizenz (Namensnennung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen) sollen die verschiedenen Ausprägungen einer Lizenz dargestellt werden.

Die wichtigste Ausprägung ist der allgemeinverständliche Text (im Englischen „Commons Deed“ genannt). In diesem ist mit sehr einfachen Worten beschrieben, was die Lizenz leistet und was ein Nutzer mit dem lizenzierten Inhalt machen darf und was nicht. Im Falle der CC-BY-SA also:

  • Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen
  • Abwandlungen und Bearbeitungen des Inhaltes anfertigen
  • das Werk kommerziell nutzen
  • Name des Rechteinhabers muss genannt werden
  • ein bearbeitetes Werk muss unter gleichen Lizenzbedingungen weitergeben werden

Weil diese Kurzform vor Gericht wenig Bestand hätte, gibt es als zweite Ausprägung noch die juristische Formulierung („Legal Code“ genannt). In ihm sind Begriffe definiert, die rechtlich von Bedeutung sind und exakt darlegen, was ein Nutzer eines lizenzierten Werkes rechtlich alles damit machen darf. Für „normale“ Nutzer und selbst für Urheber ist dieser Text in der Regel irrelevant, da die allgemeinverständliche Ausprägung vollkommen ausreicht.

Als Drittes gibt es noch den sogenannten „Digital Code“, d.h. eine digitale Ausführung der Lizenz, die beispielsweise auf Webseiten – auch mit der Nutzung eines verlinkten Creative-Commons-Logos – einhergeht. Daneben steht in dem Text in maschinenlesbarer Form, unter welcher Lizenz ein Werk steht und ggf. auch der Name des Werkes plus der Urheber. Vor allem für Suchmaschinen ist diese digitale Ausprägung hilfreich.

Zu Anwendung empfiehlt sich am besten der bereits oben vorgestellte Lizenzwähler. Nach der Beantwortung der zwei Fragen und der Auswahl des Landes sieht man auf der rechten Seite die gewählte Lizenz und weiter unten den digitalen Code zur Einbettung auf eine Webseite bereit.

Creative Commons Lizenzvertrag.

Das CC-BY-SA-Bild zur Darstellung des gewählten Lizenz.

Sinnvoll ist es auch, die Lizenz in den Inhalt selbst zu schreiben, z.B. in die Metainformationen eines Bildes. Hierfür gibt es ein (nicht mehr aktiv entwickeltes) Programm namens CC Publisher, welches dabei helfen soll, die Daten in die jeweilige Datei einzutragen. Auf der CC-Seite gibt es noch weitere Hinweise zur manuellen Einbettung.

Vereinfacht kann man auch einfach den Text „Dieses Werk steht unter einer Creative Commons … Lizenz.“ zum jeweiligen Inhalt bei der Veröffentlichung dazu schreiben und die jeweilige Lizenz verlinken. Wenn man die Daten aber nicht in das Werk selbst einträgt, kann es passieren, dass irgendwann der Lizenzhinweis verloren geht.

Noch ein Wort zur Lokalisierung der Lizenzen. Das Internet kümmert sich nicht groß um Landesgrenzen und so stellt sich dem einen oder anderen Urheber sicher die Frage, ob er die lokalisierte Form der Lizenz (z.B. die deutsche), die allgemeine (englische) oder sogar beide nutzen soll, um rechtlich abgesichert zu sein. Auf die Frage gibt es eine einfache, pragmatische Antwort: Man sollte den Lizenztext nehmen, in dessen Land man bei einem Verstoß rechtlich auch dagegen vorgehen würde. Die deutsche juristische Formulierung bezieht sich eben auf deutsches Recht. Wenn jemand, der z.B. aus den USA kommt, die Lizenz verletzt, kann ein deutsches Gericht diesen theoretisch verurteilen, aber die Durchsetzung des Urteils ist so gut wie unmöglich. Daher sollte man sich bei der Auswahl der Lizenz in der Regel auf die lokalisierte Form beziehen, denn normalerweise wird man maximal im eigenen Land seine Rechte vor Gericht durchsetzen wollen und können.

Dies zeigt auch ein zweites „Problem“, was bei allen Lizenzen besteht und was „Lizenzgegner“ gerne als (fadenscheiniges) Argument anführen: Wie sehr ist man bereit, bei einer Lizenzverletzung, die Einhaltung vor Gericht durchzusetzen? Lohnt sich die Wahl einer Lizenz denn überhaupt, wenn man gerichtlich nicht bei einer Verletzung vorgehen kann oder will? Klagen muss bei einer Verletzung eben jeder Urheber selbst und hier rechnen sich die Kosten eines Verfahrens mit der Höhe der Verletzung oft nicht auf. Dennoch kann man die zweite Frage oben mit Ja beantworten, denn mit der Wahl einer Creative-Commons-Lizenz kann man auch etwas anderes ausdrücken – nämlich die Unterstützung und Verbreitung Freier Inhalte. Und für diese Aussage benötigt man kein Gerichtsurteil.

Wie finde ich Creative-Commons-Inhalte?

Für Menschen, die keine Inhalte kreieren, sondern nur nutzen wollen (z.B. Bilder in einem Blog, um einen Text aufzupeppen), gibt es zahlreiche Dienste, um CC-lizenzierte Inhalte zu finden.

Die bekannteste ist sicherlich die Creative-Commons-eigene Meta-Suchmaschine. Diese durchsucht verschiedene andere Webseiten wie Flickr, Wikimedia, YouTube oder Jamendo nach CC-lizenzierten Inhalten. Hierbei kann man auch manuell angeben, ob der kommerzielle Einsatz erlaubt sein soll oder nicht bzw. ob das Werk bearbeitet werden darf oder nicht.

Etwas komfortabler ist die Meta-Suchmaschine des südkoreanischen CC-Projekts. Diese durchsucht ähnliche Dienste wie oben, durchsucht dabei aber alle Dienste gleichzeitig und nicht nur immer einen auf einmal. Leider ist die Suchmaschine nicht so umfassend wie die von Creative Commons.

Zu guter Letzt kann man natürlich auch immer manuell bei den jeweiligen Diensten suchen. Für Bilder mit CC-Lizenz sind sicherlich Flickr, Wikimediaund Fotopedia am geeignetsten.

Für Musik kommt man nicht an Jamendo vorbei, welche den größten Musikkatalog an Creative-Commons-lizenzierter Musik haben. Auch bei Bandcamp gibt es CC-lizenzierte Musik, leider sehr gut versteckt und nicht durchsuchbar. Nur über ein verstecktes Tag findet man die Künstler mit CC-Musik.

Für Videos mit CC-Lizenz hat man bei Vimeo ausreichend Auswahlmöglichkeiten, was die Lizenz angeht. YouTube hängt da etwas hinterher, da man nur durch ein zusätzliches Suchtag creativecommons nach Creative-Commons-Videos suchen kann, dann aber keine Einschränkung bzgl. der genauen Nutzung möglich ist.

Abschließend bleibt zu sagen, dass Creative-Commons-Lizenzen sowohl für Urheber als auch für Nutzer eine praktische und einfache Möglichkeit bieten, Freie Inhalte zu verbreiten und zu nutzen. Essen kann man sie vielleicht nicht, aber mit ein bisschen Fantasie geht auch das …

The Cake is a lie, (C) 2008 k3anan, CC-BY 2.0

Copyright 2008 k3anan (Lizenz: CC-BY 2.0 Unported)

Neue, alte Distribution: Xubuntu

Wie vor einigen Tagen geschrieben, wollte ich mein Xubuntu 10.04 aufgrund des Alters doch endlich einmal durch eine neue Distribution ersetzen. Am interessantesten erschien mir Bodhi Linux, welches Ubuntu als Unterbau hat und obendrauf ein schönes Enlightenment E17 als Desktopumgebung setzt.

Leider sind meine zwei Versuche das System auf einer verschlüsselten LVM-Partition zu installieren kläglich gescheitert. Auch meine Anfrage im Forum blieb unbeantwortet, sodass ich im Endeffekt Bodhi wieder verworfen habe.

Als nächstes wollte ich Linux Mint Xfce testen. Download klappt, Live-Oberfläche sieht gut aus. Auch die Installation bricht nicht ab. Dann das System neu gestartet, in Grub Mint ausgewählt und nichts passiert mehr. Kein Start des Systems, aber auch keine Fehlermeldung. Schade …

Im Chat hatte man mir dann Debian ans Herz gelegt. Leider war ich schon mit Stable, Testing und Unstable überfordert, welche Version für mich nun geeignet sein. Mir wurde Testing empfohlen (im Nachhinein, nachdem ich die Release Notes gelesen habe, wäre Stable besser gewesen). Wir auch immer hat man mir auch empfohlen, die Netzinstallation zu nutzen. Also heruntergeladen, auf den Stick „gebrannt“ und gestartet. Hm, schade dass der WLAN-Treiber als unfrei erkannt wird und daher bei Debian nicht mit dabei ist. Debian fährt hier, was unfreie Sachen angeht, in meinen Augen einen zu harten Kurs für normale Nutzer. Aber das ist scheinbar auch nicht die Zielgruppe von Debian. Jedenfalls war ich zu „faul“, den Netzwerk-Stecker vom Desktop zu ziehen und dort die Internetverbindung zu kappen, sodass ich den Versuch mit Debian abgebrochen habe. Sehr erpicht auf das „Root und nicht sudo“-Konzept von Debian war ich eh nicht.

Zum Schluss habe ich mir die Alternate-Installation von Xubuntu 12.04.1 besorgt, installiert und alles lief von Anfang an, so wie es sein soll. Das System war mit allen Programmen nach zwei Stunden eingerichtet und ich hatte wieder einen funktionsfähigen Laptop.

Und genau so sollte es laufen. Ich zitiere hier gerne Dirk: „Die Zeit, in der ich meine Selbstbestätigung über erfolgreiche Bastelaktionen am Rechner hole, ist schon länger vorbei. Wenn es nicht funktioniert, dann wende ich mich eben Alternativen zu. Meine momentan knapp bemessene Freizeit möchte ich gerne mit für mich wichtigeren Dingen verbringen.“

„Gerettet“ hat mich im übrigen der Alternate-Installer (entspricht dem Debian-Installer) von Ubuntu. Die grafische Installation mit Ubiquity ist einfach noch nicht so weit, um auch nur ansatzweise etwas zu unterstützen, was von der „Norm“ abweicht. Umso unverständlicher ist es, dass Ubuntu diesen in der nächste Version vielleicht streichen will, obwohl noch nicht alles unterstützt wird.

Ich habe jetzt erst einmal zwei Jahre wieder Ruhe, was mein System angeht und bin froh darüber, wieder normal arbeiten zu können … Wäre da nicht das „kleine“ Problem, dass mein Desktop immer noch Xubuntu 10.04 einsetzt. Aber das ist eine andere Geschichte …

Film: The Cabin in the Woods

Titel

The Cabin in the Woods

Genre

Horror, 2011

Darsteller

Kristen Connolly, Chris Hemsworth, Anna Hutchison, Fran Kranz, Jesse Williams

Regisseur

Drew Goddard

Länge

95 min

Trailer

Trailer

Fünf College-Studenten wollen in einer entlegenen Hütte in einem Wald Urlaub machen und ihre Ferien genießen. Feiernd am ersten Abend stoßen sie im Keller auf viele interessante und alte Dinge. Dabei finden sie auch das Tagebuch eines Mädchens, was vor mehr als einhundert Jahren dort gefoltert und umgebracht wurde. Kaum ist der lateinische Text laut vorgelesen, erhebt sich auch schon die ehemalige dort ansässige Familie aus ihren Gräbern und sucht die fünf als Zombies heim.

Ich habe die Zusammenfassung oben mit Absicht dem Trailer angeglichen, denn in Wahrheit handelt es sich bei „The Cabin in the Woods“ nicht um nur einen weiteren Teenie-Slasher-Streifen. Als Zuschauer erfährt man dies auch von der ersten Sekunde des Films an, auch wenn man die Szenen anfangs noch nicht richtig einordnen kann. Dies macht den Film extrem interessant, aber ich will nicht zu viel verraten.

Was ich sagen kann, ist: Wäre der Film auf dem Fantasy Filmfest gelaufen, wäre es wohl der beste Film des Festivals gewesen. :) Zu allererst nimmst sich der Film nicht ernst (was man auch in den ersten Sekunden als Zuschauer merkt). Dementsprechend wird extrem viel intelligenter Humor eingespielt, der sich hinter den Kulissen abspielt. Da die Hülle natürlich dennoch ein Slasher-Film ist, werden die Wände auch mit entsprechend viel roter Farbe bemalt, was aber in den seltensten Fällen realistisch dargestellt wird und somit viel Humor versprüht.

Für den Film als Produzent und Schreiber zeichnet sich unter anderem Joss Whedon (Buffy, Angel, Firefly Avengers), verantwortlich. Dies allein ist normalerweise ein Garant dafür, dass man interessante Charaktere, gute Dialoge und eine spannende Geschichte serviert bekommt. Und glücklicherweise wurde ich nicht enttäuscht. Wie oben geschrieben wirkt der Film nur äußerlich wie ein weiterer Horrorfilm. Ist man dann erst einmal im Kino, wird das alles auseinandergenommen und neu zusammengesetzt. Viele Wendungen sorgen bis zum Ende für Spannungen und unterhalten.

Für mich war „The Cabin in the Woods“ ein echter Volltreffer und jeder, der Filme wie beispielweise Tucker and Dale vs. Evil oder Shaun of the Dead lustig findet, wird sich auch hier köstlich amüsieren. Viel Humor, Spannung und Wendungen haben echt für einen unterhaltsamen Kinoabend gesorgt. (Im Übrigen ist der Film auch in deutscher Synchronisation sehenswert, was man von Total Recall nicht sagen konnte.) Die DVD kaufe ich auf alle Fälle, wenn der Film erhältlich ist.

Film: Total Recall

Titel

Total Recall

Genre

Sci-Fi, 2012

Darsteller

Colin Farrell, Kate Beckinsale, Jessica Biel, Bryan Cranston, Bill Nighy

Regisseur

Len Wiseman

Länge

118 min

Trailer

Trailer

Ende des 21. Jahrhunderts gibt es nur noch zwei Staaten auf der Erde. Die Vereinigte Förderation Britanniens und die Kolonie (frühes Australien). Douglas Quaid (Colin Farrell) lebt in der Förderation, arbeitet aber als Fabrikarbeiter in der Kolonie. Jeden Tag setzt er sich dazu in eine riesige Kapsel, welche als Transportmittel durch den Erdkern genutzt wird, um auf die andere Seite der Erdkugel zu gelangen. Mit seiner Frau Lori (Kate Beckinsale) lebt er in einer ziemlich heruntergekommenen Gegend, was aufgrund der massiven Überbevölkerung aber nicht zu verhindern ist. In letzten Zeit wird Douglas immer wieder von Alpträumen geplagt; er fragt sich, ob sein aktuelles Leben wirklich das Ende sein soll. Aus dem Grund zieht es ihn zu einer Firma namens Rekall, die künstliche Erinnerungen in das Gehirn einpflanzen kann. Dort wünscht er sich ein Geheimagent zu sein, doch etwas geht schief und plötzlich jagt ihn die Polizei.

Wer das Original von Total Recall aus dem Jahr 1990 mit Arnold Schwarzenegger kennt, sollte gewarnt sein. Die Neuverfilmung versucht mit Absicht nicht ein simples Remake des Originals, sondern hält sich näher an die Buchvorlage „We Can Remember It For You Wholesale“ von Philip K. Dick (der ja auch bekannte Vorlagen für „Minority Report“, Der Plan und natürlich Blade Runner lieferte). Da ich die Kurzgeschichte von Dick leider (noch) nicht kenne, kann ich keinen Vergleich ziehen, wie gut dies Regisseur Len Wiseman gelungen ist.

Nimmt man den Film für sich (und blendet aus, dass es davor ein Buch und einen anderen Film gab), muss man leider sagen, dass er doch recht langweilt. Die Sci-Fi-Story dümpelt selbstsamerweise vor sich hin und nimmt kaum Fahrt auf. Dabei ist die Idee mit dem Doppelagenten, dessen Gedächtnis ausgelöscht wird, eine gute Basis. Auch die Action-Sequenzen sind nicht wirklich spannend, einzig das Finale ist eine Ausnahme.

Die Darsteller selbst spielen sicherlich nicht schlecht, schließlich sind alle schon lange filmeerfahren, dennoch wissen sie nicht so recht zu überzeugen. Dummerweise spukt den meisten Kinozuschauern spätestens bei den Charakteren immer noch das Original im Kopf herum, sodass man fast schon unwillkürlich mit dem Original vergleicht. Und irgendwie passte das Ensemble von 1990 wesentlich besser zusammen.

Was mich bei dem Film auch ziemlich nervte: Die Masse an Lens Flares. Es ist schon seltsam, wie man als Regisseur an so etwas Gefallen finden kann. Sicherlich wirkt dieser Effekt in manchen Situationen sehr gut, aber nicht, wenn es kaum eine Szene gibt, die diesen Effekt nicht hat.

Neben den Kritikpunkten oben gab es auch noch einige sehr seltsam wirkende Szenen: Der Fall durch die Erde dauerte in Film etwa 15 Minuten. Das macht bei einem Erddurchmesser von circa 12700 Kilometer also eine durchschnittliche Geschwindigkeit von rund 50.000 Kilometer pro Stunde, was ja nicht gerade langsam ist. Bei dieser Geschwindigkeit steigen die Leute im Fall aus der Kapsel aus und Krabbeln außen darauf herum. Der Luftwiderstand müsste aber eigentlich so hoch sein, dass die Leute sich nicht einmal ansatzweise festhalten könnten. Und wenn man annehmen könnte, dass die Röhre, durch die die Kapsel fällt, luftleer ist, würde das auch nicht helfen, da das Atmen dann schwer fällt. Das zweite Abstruse war eine Firewall um die Erinnerung im Kopf herum. Da musste man einfach lachen.

Alles in allem muss man den Film nicht anschauen. Auf DVD Abends ist er sicherlich ganz okay, aber sonst lohnt es sich nicht.

Schreiben für Ikhaya

Ikhaya, da Nachrichtenportal von ubuntuusers.de hat gestern zu einem Schreibwettbewerb aufgerufen. Thematisch ist alles erlaubt, es sollte aber natürlich ansatzweise schon mit Linux und Open Source zu tun haben.

Da ehemalige Teammitglieder nicht mitmachen dürfen, bin ich leider ausgeschlossen, dabei hätte mich der Plüsch-Tux für den vierten Platz schon interessiert. Daneben gibt es für die anderen Plätze auch noch Jahresabonnements für die Zeitschrift „Ubuntu Users“, eine Linux-Kappe oder einen Tux-Bierkrug, in dem man sicher auch Kakao oder etwas anderes Leckeres einfüllen kann.

Bis zum 7. Oktober 2012 kann jeder über die Vorschlagfunktion bei Ikhaya seinen Artikel einreichen. Wer nicht weiß, über was er schreiben soll, kann sich ja vielleicht bei freiesMagazin Anregungen holen. Sollte ein großer Artikel daraus entstehen, diesen aber bitte auch gleich an die freiesMagazin-Redaktion senden. ;)

Passend zum Thema habe ich eben einen kurzen Text verfasst, wie man an das Schreiben des Artikels herangehen könnte. Vielleicht hilft da ja dem einen oder anderen.

Also schreibt alle fleißig, sodass bis zur Ubucon die Artikel eingetroffen sind und bewertet werden konnten. Ich bin gespannt, was so alles eintrudelt. Vielleicht darf ich ja auch außer Konkurrenz teilnehmen, wenn ich artig frage … ;)